Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
11. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der §§ 1, 2, 6 und 7 des
Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des §
3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in
der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen vom ………… und
nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde
Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren
zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die
10. Änderungssatzung vom 23.11.2022 wie folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 21,88 €/ha durch den
Gebührensatz 24,33 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Mönchhagen, den
…………
Karl-Friedrich
Peters Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation für die Deckung der
Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023
der Gemeinde Mönchhagen
1. Grundsätzliches
Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch
Gesetz vom 26.05.2023, werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr
erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2. Kalkulierter Aufwand
An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2023 entsprechend die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes
vom 07.03.2023 und 25.09.2023 22.980,91 €
Verwaltungsaufwand 2.545,09 €
= Gesamtaufwand 25.526,00 €
3. Flächenberechnung
Anzusetzende Gesamtfläche des 1.058,3743 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder, 9,3503 ha
die ihren Beitrag direkt
an den Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.049,0240 ha
4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
25.526,00 € : 1.049,0240 ha = 24,33 €/ha
Die Gebühr beträgt 24,33 €/ha.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Mönchhagen
ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden
(GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V
S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere
Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.
Die Gemeinde hat dem
Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom
12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und
der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung
vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und
seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung
erforderlich sind.
Die von der Gemeinde
Mönchhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung
der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch
Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in
Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und
Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer,
Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen
Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.
Die Beitragsbescheide
des Wasser- und Bodenverbandes vom 07.03.2023 und 25.09.2023 für 2023 liegen
vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Gebührenerhöhung
bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen hat in Ihrer Sitzung am 26.09.2022 die 10. Änderung der Satzung der
Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der
Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom
19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 21,88 €/ha beschlossen.
Grundlage für die neue
Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom
07.03.2023 und 25.09.2023 in Höhe von insgesamt 22.980,91 € (2022 = 20.861,91
€).
Bisher errechnete sich
der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband
und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).
In einem Klageverfahren
gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das
Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des
pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.
Daher hat die Verwaltung
den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der
Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.
Bei der Berechnung der
Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche
(1.049,0240 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der
Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.
Im Ergebnis der neuen
Kalkulation ergibt sich ein Gebührensatz in Höhe von 24,33 €/ha (vorher 21,88
€/ha).
Zur Rechtssicherheit für
die Bescheidung in 2024 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
die 11. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.
Finanzierung:
Für die Satzungsänderung
selbst entstehen der Gemeinde Mönchhagen keine Kosten. Die Gemeinde Mönchhagen
müsste für ihre eigenen Grundstücke (44,6817 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich
selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen
des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.