Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes "Untere Warnow-Küste" vom 19.02.2002
Vorlage
VFA/1696/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die 11. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

 

11. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

 

I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V) sowie des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der jeweils derzeit geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen vom ………… und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende 11. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ erlassen:

 

        II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 10. Änderungssatzung vom 23.11.2022 wie folgt geändert:

 

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 21,88 €/ha durch den Gebührensatz 24,33 €/ha ersetzt.

 

     III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.

 

 

Mönchhagen, den …………

 

 

Karl-Friedrich Peters                                     Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2023 der Gemeinde Mönchhagen

1. Grundsätzliches

Nach § 7 Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.05.2023, werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2. Kalkulierter Aufwand

An den Wasser- und Bodenverband zu zahlender Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2023 entsprechend die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes

vom 07.03.2023 und 25.09.2023                               22.980,91 €

Verwaltungsaufwand                                                     2.545,09 €

= Gesamtaufwand                                                         25.526,00 €

 

3. Flächenberechnung

Anzusetzende Gesamtfläche des                                             1.058,3743 ha

Geltungsbereiches der Satzung

abzüglich der Fläche für dingliche Mitglieder,            9,3503 ha

die ihren Beitrag direkt

an den Wasser- und Bodenverband zahlen

= gebührenpflichtige Fläche                                                      1.049,0240 ha

 

4. Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

25.526,00 € : 1.049,0240 ha = 24,33 €/ha

 

Die Gebühr beträgt 24,33 €/ha.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

Davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

 

Anlagen:

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeinde Mönchhagen ist gemäß § 2 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) vom 04.08.1992, zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.08.2018 (GVOBl. M-V S. 338) gesetzliches Mitglied des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung wahrnimmt.

Die Gemeinde hat dem Verband auf der Grundlage des Gesetzes über Wasser- und Bodenverbände vom 12.02.1991, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.05.2002 (BGBl. I S. 1578) und der Verbandssatzung vom 28.02.2012, zuletzt geändert mit 4. Änderungssatzung vom 01.12.2020 Geldbeiträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich sind.

 

Die von der Gemeinde Mönchhagen zu leistenden Verbandsbeiträge werden gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ durch Gebühren denjenigen auferlegt, die Einrichtungen und Anlagen des Verbandes in Anspruch nehmen und denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen und Maßnahmen Vorteile gewährt. Als bevorteilt in diesem Sinne gelten Eigentümer, Erbbauberechtigte und sonstige Nutzungsberechtigte der grundsteuerpflichtigen Grundstücke im Gebiet der Gemeinde.

 

Die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom 07.03.2023 und 25.09.2023 für 2023 liegen vor. Die von der Gemeinde zu erhebende Gebühr sollte angepasst werden.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Eine Gebührenerhöhung bzw. -absenkung ist nur über eine Änderungssatzung möglich.

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen hat in Ihrer Sitzung am 26.09.2022 die 10. Änderung der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002 mit einem Gebührensatz in Höhe von 21,88 €/ha beschlossen.

 

Grundlage für die neue Kalkulation sind die Beitragsbescheide des Wasser- und Bodenverbandes vom 07.03.2023 und 25.09.2023 in Höhe von insgesamt 22.980,91 € (2022 = 20.861,91 €).

Die Beitragsbescheide beinhalten neben der Hebung der Verbandsbeiträge für das Haushaltsjahr 2023 (21.930,61 €) auch die Mehrkosten (1.050,30 €) für die im Haushaltsjahr 2022 durchgeführte Handmahd/-arbeit des Wasser- und Bodenverbandes in der Gemeinde Bentwisch. Die Mehrkostenumlage erfolgt entsprechend des § 65 Landeswassergesetz und § 18 Abs. 2 der Satzung des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“. Die berechneten Mehrkosten betreffen Erschwernisse durch urbane Gegebenheiten (keine Fahrtrasse, keine Zuwegung, bauliche Anlagen an oder über den Gewässern), welche eine maschinelle Unterhaltung nicht zulassen. Sobald eine Fahrtrasse hergestellt ist, werden keine Mehrkosten mehr abgerechnet. Unterhaltungsarbeiten, welche aufgrund ökologischer Vorgaben erforderlich sind, werden bei den Mehrkosten nicht berücksichtigt.

 

Bisher errechnete sich der Gesamtaufwand aus dem Beitrag der Gemeinde an den Wasser- und Bodenverband und dem Verwaltungsaufwand (pauschal 10 % des Beitrages).

In einem Klageverfahren gegen den pauschal angesetzten Verwaltungsaufwand in Höhe von 10% hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Bedenken gegen die Erhebung des pauschalen Verwaltungsaufwandes erhoben.

Daher hat die Verwaltung den Aufwand neu berechnet. Dieser wird zukünftig bei der Erstellung der Gebührenbescheide je Gemeinde zugrunde gelegt.

 

Bei der Berechnung der Gebühr ist für die Gewässerunterhaltung die grundsteuerpflichtige Fläche (1.049,0240 ha) maßgebend. Die zu erhebende Gebühr wird entsprechend der Flächengröße des Flurstücks vorgenommen.

 

Im Ergebnis der neuen Kalkulation ergibt sich ein Gebührensatz in Höhe von 24,33 €/ha (vorher 21,88 €/ha).

Zur Rechtssicherheit für die Bescheidung in 2024 sollte die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen die 11. Änderungssatzung mit dem höheren Gebührensatz beschließen.

 


Finanzierung:

Für die Satzungsänderung selbst entstehen der Gemeinde Mönchhagen keine Kosten. Die Gemeinde Mönchhagen müsste für ihre eigenen Grundstücke (44,6817 ha) auch eine höhere Gebühr bezahlen. Die Gemeinde erstellt jedoch für sich selbst keine Bescheide. Die Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen des Wasser- und Bodenverbandes werden im Haushalt entsprechend geplant.