Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Finanzierung der Mehrkosten für die Jugendsozialarbeit und Gemeinwesenarbeit 2023 im Mehrgenerationenhaus
Vorlage
VZD/2166/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.728,20€ auf dem Produktkonto 6.57300.5415900 bzw. 6.57300.7415900 (Dorfgemeinschaftshäuser – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) aus dem Produktkonto 6.36100.5561900/7561900 (Regelkostenanteile für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) zu finanzieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: 

 


Sachverhalt:

Im Haushalt 2023 wurden finanzielle Mittel in Höhe von 71.100€ als Gesamtkostenzuschuss für das Mehrgenerationenhaus in Gelbensande bereitgestellt.

 

Diese Summe ergab sich aufgrund des Antrages des Trägers der Jugendsozialarbeit und Gemeinwesenarbeit, der Volkssolidarität.

 

Auf der Sitzung des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport am 25.07.2022 stellte sich dann heraus, dass die Personalstelle 1 zur Einsparung von Kosten in eine niedrigere Tarifgruppe eingestuft wurde, als ihr aufgrund der Dienstjahre eigentlich zustehen würde.

Im Ergebnis wurde der Antrag gestellt, dass zusätzliche finanzielle Mittel für die korrekte Entlohnung der Personalstelle 1 in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

Die Volkssolidarität hat daraufhin einen Änderungsantrag beim Landkreis Rostock und der Gemeinde Gelbensande gestellt.

 

Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung Gelbensande am 18.08.2022 den Beschluss gefasst, dass die o.g. finanziellen Mittel zuzüglich der zusätzlichen finanziellen Mittel i.H.v. 5.804,64€ in den Haushalt 2023 eingestellt werden.

 

Während der Haushaltsplanung 2023 ist dieser Zusatz jedoch unberücksichtigt geblieben, so dass nunmehr überplanmäßige Ausgaben i.H.v. 5.800€ auf diesem Produktkonto entstanden sind.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Die Ausgaben sind unvorhergesehen, da diese zur Haushaltsplanung nicht berücksichtigt wurden und unabweisbar, da eine entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock, der Gemeinde Gelbensande und der Volkssolidarität abgeschlossen wurde, in der u.a. auch die jeweilige finanzielle Beteiligung festgehalten ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von 10% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto) […] je Ausgabenfall übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.728,20€ können aus dem Produktkonto 6.36100.5561900/7561900 (Regelkostenanteile für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) finanziert werden. Hier stehen derzeit noch 28.604,14€ zur Verfügung. Die Abrechnung für den Monat 12/2023 steht derzeit noch aus, wird sich jedoch voraussichtlich auf ca. 20.000€ belaufen.

Damit ist die Deckung gewährleistet.