Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von 5.728,20€ auf dem Produktkonto
6.57300.5415900 bzw. 6.57300.7415900 (Dorfgemeinschaftshäuser – Zuweisungen und
Zuschüsse für laufende Zwecke) aus dem Produktkonto 6.36100.5561900/7561900
(Regelkostenanteile für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) zu
finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushalt 2023 wurden finanzielle Mittel in
Höhe von 71.100€ als Gesamtkostenzuschuss für das Mehrgenerationenhaus in
Gelbensande bereitgestellt.
Diese Summe ergab sich aufgrund des Antrages
des Trägers der Jugendsozialarbeit und Gemeinwesenarbeit, der Volkssolidarität.
Auf der Sitzung des Ausschusses für Schule,
Jugend, Kultur und Sport am 25.07.2022 stellte sich dann heraus, dass die
Personalstelle 1 zur Einsparung von Kosten in eine niedrigere Tarifgruppe
eingestuft wurde, als ihr aufgrund der Dienstjahre eigentlich zustehen würde.
Im Ergebnis wurde der Antrag gestellt, dass
zusätzliche finanzielle Mittel für die korrekte Entlohnung der Personalstelle 1
in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Die Volkssolidarität hat daraufhin einen
Änderungsantrag beim Landkreis Rostock und der Gemeinde Gelbensande gestellt.
Im Ergebnis hat die Gemeindevertretung
Gelbensande am 18.08.2022 den Beschluss gefasst, dass die o.g. finanziellen
Mittel zuzüglich der zusätzlichen finanziellen Mittel i.H.v. 5.804,64€
in den Haushalt 2023 eingestellt werden.
Während der Haushaltsplanung 2023 ist dieser
Zusatz jedoch unberücksichtigt geblieben, so dass nunmehr überplanmäßige
Ausgaben i.H.v. 5.800€ auf diesem Produktkonto entstanden sind.
Stellungnahme der Verwaltung:
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Die Ausgaben sind unvorhergesehen, da diese zur
Haushaltsplanung nicht berücksichtigt wurden und unabweisbar, da eine
entsprechende Leistungsvereinbarung zwischen dem Landkreis Rostock, der
Gemeinde Gelbensande und der Volkssolidarität abgeschlossen wurde, in der u.a.
auch die jeweilige finanzielle Beteiligung festgehalten ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben
von 10% des betreffenden Produktsachkontos, jedoch nicht mehr als 500,00 Euro (netto)
[…] je Ausgabenfall übertragen. Darüber hinaus entscheidet die
Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung
der überplanmäßigen Ausgaben entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
5.728,20€ können aus dem Produktkonto 6.36100.5561900/7561900
(Regelkostenanteile für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) finanziert
werden. Hier stehen derzeit noch 28.604,14€ zur Verfügung. Die Abrechnung für
den Monat 12/2023 steht derzeit noch aus, wird sich jedoch voraussichtlich auf
ca. 20.000€ belaufen.
Damit ist die Deckung gewährleistet.