Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande bestätigt
den vorgelegten Wirtschaftsplan der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande
mbH für das Jahr 2024.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlagen:
Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V
hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des
vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem
beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand. Einen beherrschenden Einfluss übt
die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der
Stimmrechte der Gesellschafter zusteht. Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100
v.H. der Geschäftsanteile der Energieversorgungs-gesellschaft Gelbensande mbH.
Der Gemeindevertretung Gelbensande wird entsprechend § 73 (1) Nr. 1 KV M-V und
§ 12 (3) des Gesellschaftervertrages der Energieversorgungsgesellschaft
Gelbensande mbH mit dieser Vorlage durch den Geschäftsführer der
Wirtschaftsplan 2024 der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH zur
Bestätigung vorgelegt.
Beschlussempfehlung des
Aufsichtsrates:
Mit Sitzung vom 08. November 2023 empfehlen die Mitglieder des Aufsichtsrates der Energieversorgungsgesellschaft Gelbensande mbH, den Mitgliedern der Gemeindevertretung Gelbensande, den Wirtschaftsplan 2024 in seiner vorgelegten Form zu beschließen.