Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Entlastung des Geschäftsführers der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH (WGG) für das Wirtschaftsjahr 2022
Vorlage
V00/2158/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2022 zu entlasten.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden Einfluss der Gemeinde stand. Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der Gesellschafter zusteht. Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH. Mit der Beschlussvorlage V00/2156/2023/GGE wird entsprechend § 73 (1) 5 KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Kenntnis gegeben und auf dieser Grundlage und entsprechend § 46 Punkt 5 GmbH Gesetz soll der Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr 2022 durch die Gemeindevertretung entlastet werden.

 


Beschlussempfehlung des Aufsichtsrates:

Mit Sitzung vom 01. November 2023 empfehlen die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH, den Mitgliedern der Gemeindevertretung Gelbensande, den Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2022 zu entlasten.