Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
den Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das
Wirtschaftsjahr 2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen
Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen
Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden
Einfluss der Gemeinde stand. Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde
aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der
Gesellschafter zusteht. Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v.H. der
Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH. Mit der
Beschlussvorlage V00/2156/2023/GGE wird entsprechend § 73
(1) 5 KV M-V der Gemeindevertretung der Prüfbericht für die Feststellung des
Jahresabschlusses 2022 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Kenntnis
gegeben und auf dieser Grundlage und entsprechend § 46 Punkt 5 GmbH Gesetz soll
der Geschäftsführer der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das
Wirtschaftsjahr 2022 durch die Gemeindevertretung entlastet werden.
Beschlussempfehlung des
Aufsichtsrates:
Mit Sitzung vom 01. November 2023 empfehlen die Mitglieder des Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH, den Mitgliedern der Gemeindevertretung Gelbensande, den Geschäftsführer für das Wirtschaftsjahr 2022 zu entlasten.