Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt,
den Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das
Wirtschaftsjahr 2022 zu entlasten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Gemäß § 61 (1) KV M-V hat die Gemeinde einen
Gesamtabschluss zu erstellen, wenn zum Ende des vorausgegangenen
Haushaltsjahres mindestens eine Tochterorganisation unter dem beherrschenden
Einfluss der Gemeinde stand.
Einen beherrschenden Einfluss übt die Gemeinde
aus, wenn nach § 61 (2) KV M-V der Gemeinde die Mehrheit der Stimmrechte der
Gesellschafter zusteht.
Die Gemeinde Gelbensande besitzt 100 v. H. der
Geschäftsanteile der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH. Mit der
Beschlussvorlage V00/2156/2023/GGE wird entsprechend § 73 (1) 5 KV M-V der
Gemeindevertretung der Prüfbericht für die Feststellung des Jahresabschlusses
2022 der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH zur Kenntnis gegeben und auf
dieser Grundlage und in Anlehnung an § 46 Punkt 5 des GmbH Gesetzes soll der
Aufsichtsrat der Wohnungsgesellschaft Gelbensande mbH für das Wirtschaftsjahr
2022 durch die Gemeindevertretung entlastet werden.