Betreff
Abwägung- und Satzungsbeschuss der Gemeindevertretung Rövershagen zur 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 "Schwager sin Grund"
Vorlage
VBE/2658/2023/GRÖ
Aktenzeichen
Abw.+Satz.beschl. 6.Änd. B 1.2/4
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 6. Änderung des B-Planes B-Plan 1.2/4 für das Wohn-, Misch- und Sondergebiet „Swager sin Grund“ der Gemeinde Rövershagen:

 

 

1.    Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche von der Planung berührt sind, die Stellungnahmen der Nachbargemeinden sowie die Äußerungen von Bürgern zum Entwurf der Satzung über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 -Wohn-, Misch- und Sondergebiet Swager sin Grund- werden gemäß Abwägungsunterlage (Anlage 1) dokumentiert, geprüft und entsprechend der darin enthaltenen Abwägungsvorschläge beschlossen. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

2.

Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit sind vom Ergebnis der Abwägung, unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

.

3.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28.Juli 223 (BGBl. 2023I Nr. 221) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 6. Änderung des Bebauungsplan Nr. 1.2/4 für das Wohn-, Misch- und Sondergebiet „Swager sin Grund“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

4.

Die Begründung wird gebilligt.

 

5.

Der Beschluss über die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

 

Am 12.12.2022 fasste die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen den Beschluss, den B-Plan 1.2/4 für das Wohn-, Misch- und Sondergebiet „Swager sin Grund“   einer 6. Änderung zu unterziehen.

Ziel war die Ausweisung einer Gemeinbedarfsfläche, auf welcher der kommunale Bauhof der Gemeinde seinen Platz finden soll.

 

Der Entwurf der 6. Änderung des B-Planes hat in der Zeit vom 11.10. bis 10.11.2023 der Öffentlichkeit im Internet und im Amt Rostocker Heide zur Einsicht und zur Abgabe von Stellungnahmen zur Verfügung gestanden.

Mit Schreiben vom 11.10.2023 wurde den Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

In der Anlage beigefügt erhalten Sie eine Übersicht über die abgegebenen Stellungnahmen und die entsprechenden Abwägungsvorschläge zur Beratung und Beschlussfassung.

 

Die Gesamtstellungnahme des Landkreises liegt zum Zeitpunkt der Einladung zum Bauausschuss noch nicht von allen Fachabteilungen vor. Da jedoch bereits zum Vorentwurf Stellungnahmen abgegeben wurden, werden wir den BA-Mitgliedern die Stellungnahmen nachsenden, so dass Ihnen eine Beratung im Bauausschuss möglich ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt die Abwägungsvorschläge der beauftragten Stadtplanerin zu beraten und ggf. zu ändern, dann den Beschluss über die Abwägung der Stellungnahmen zu fassen sowie die 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 nach § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen. 

 

Nach Bekanntmachung des Abwägung- und Satzungsbeschlusses tritt die 6. Änderung des B-Planes 1.2/4 in Kraft.

Das Änderungsverfahren ist damit abgeschlossen.

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

Nach Erläuterung der Abwägungsvorschläge, auch zu der Gesamtstellungnahme des Landkreises durch die Stadtplanerin stimmt der Bauausschuss den Abwägungsvorschlägen und den sich daraus ergebenen Änderungen in Planzeichnung, Text und Begründung mit 6 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen zu und empfiehlt der Gemeindevertretung dies als Satzung zu beschließen.