Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
voraussichtlich 4.200,00€ auf dem Produktkonto
2.36100.5561900 bzw. 2.36100.7561900
(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe,
Kita und Hort – Kostenbeteiligung) aus den Mehreinnahmen des Produktkontos
2.21100.4144300 bzw. 2.21100.6144300 zu
finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden
Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 106 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz
beläuft sich damit auf 228.200€ (106 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =
228.145,92€).
Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023
zwischen 97 – 114 Kinder pro Monat abgerechnet.
Die Anzahl ist seit Anfang des Jahres stetig
angestiegen.
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die
eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es entstehen Mehrkosten von
voraussichtlich 4.200€.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind
überplanmäßige Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie
unvorhergesehen und unabweisbar sind und die
Deckung gewährleistet ist.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich
97 Kinder pro Monat abgerechnet.
Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023
insgesamt 106 Kinder pro Monat eingeplant.
Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser
Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben
unvorhergesehen.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Blankenhagen gemäß § 27
Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die
Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen /
Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto) des
betreffenden Produktsachkontos […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet die
Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die
Gemeindevertretung über die Finanzierung der
überplanmäßigen Ausgaben
entscheiden.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
voraussichtlich 4.200€ können aus den Mehreinnahmen auf dem Produktkonto
21100.4144300/6144300 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für Schulkosten)
finanziert werden. Die Mehreinnahmen auf diesem Produktkonto belaufen sich
aktuell auf 9.686,91€.