Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/1692/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von

voraussichtlich 4.200,00€ auf dem Produktkonto 2.36100.5561900 bzw. 2.36100.7561900

(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) aus den Mehreinnahmen des Produktkontos 2.21100.4144300 bzw. 2.21100.6144300 zu

finanzieren.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 106 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz beläuft sich damit auf 228.200€ (106 Kinder x 179,36€ x 12 Monate = 228.145,92€).

 

Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023 zwischen 97 – 114 Kinder pro Monat abgerechnet.

Die Anzahl ist seit Anfang des Jahres stetig angestiegen.

 

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es entstehen Mehrkosten von voraussichtlich 4.200€.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie

unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich 97 Kinder pro Monat abgerechnet.

Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023 insgesamt 106 Kinder pro Monat eingeplant.

Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben

unvorhergesehen.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Blankenhagen gemäß § 27

Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat dem Bürgermeister laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die

Entscheidung bei überplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen unterhalb der Wertgrenze von 1.000,00 Euro (netto) des betreffenden Produktsachkontos […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die

Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben

entscheiden.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 4.200€ können aus den Mehreinnahmen auf dem Produktkonto 21100.4144300/6144300 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für Schulkosten) finanziert werden. Die Mehreinnahmen auf diesem Produktkonto belaufen sich aktuell auf 9.686,91€.