Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 5.000,00€ auf dem
Produktkonto 3.36100.5561900 bzw. 3.36100.7561900
(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe,
Kita und Hort – Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:
1) 3.900,00€ aus dem Produktkonto 3.21100-5248000 bzw. 3.21100-7248000
(Grundschule – Schwimmunterricht)
2) 2.300,00€ aus dem Produktkonto 3.21100-5419001 bzw. 3.21100-7419001
(Grundschule – Zuschuss Schulsozialarbeit)
Damit stehen insgesamt bis zu 6.200€ zur
Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Haushaltsjahr 2023 wurden
Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 272 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz
beläuft sich damit auf 585.500€ (272 Kinder x 179,36€ x 12 Monate =
585.431,04€).
Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023
zwischen 250 – 290 Kinder pro Monat abgerechnet. Diese große Schwankung
entsteht hauptsächlich durch die Sommermonate, in denen die Hortkinder der 4.
Klasse bereits den Hort verlassen haben, aber die Hortkinder der 1. Klasse den
Hort noch nicht besuchen. Auch die Anzahl der betreuten Kita-Kinder ist zu
diesem Zeitpunkt aufgrund der Einschulung zunächst etwas niedriger und erhöht
sich dann in den Folgemonaten wieder, wenn die Krippenkinder in die Kita
wechseln bzw. neue Kinder aufgenommen werden.
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die
eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es entstehen Mehrkosten von
voraussichtlich 5.000€.
Stellungnahme der Verwaltung:
Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind
überplanmäßige Ausgaben entstanden.
Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind
überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar
sind und die Deckung gewährleistet ist.
Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich
269 Kinder pro Monat abgerechnet.
Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023
insgesamt 272 Kinder pro Monat eingeplant.
Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser
Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben unvorhergesehen.
Für das Haushaltsjahr 2024 wurden nunmehr
Gemeindeanteile für 282 Kinder eingeplant.
Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde
Rövershagen gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der
Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.
Die Deckung ist gewährleistet (siehe
Finanzierung).
Die Gemeindevertretung hat der Bürgermeisterin
laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die
Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von
10% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500,00 Euro
(netto) […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.
Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben
über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung
der überplanmäßigen Ausgaben
entscheiden.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen einstimmig, dem Beschlussvorschlag der
Verwaltung zuzustimmen.
Finanzierung:
Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von
voraussichtlich insgesamt 5.000€ können aus folgenden Produktkonten finanziert
werden:
1) 21100-5248000/7248000 (Grundschule – Schwimmunterricht)
Aufgrund der Schließung des
Aquadroms wurde der Schwimmunterricht Anfang des Jahres als 2wöchiger
Blockunterricht durchgeführt. Da der Schwimmunterricht nicht im gesamten 1.
Schulhalbjahr stattfand, liegen Einsparungen in Höhe von 3.900€ vor.
2) 21100-5419001/7419001 (Grundschule – Zuschuss Schulsozialarbeit)
Der Träger der
Schulsozialarbeit, die Volkssolidarität, hat die Personalkosten in Anlehnung an
den TvöD berechnet und beantragt. Nach Prüfung durch den Landkreis Rostock
stellte sich heraus, dass aufgrund der lediglichen Anlehnung an den TvöD
Zulagen sowie Inflationsausgleichsprämie nicht anerkannt werden. Dadurch
reduziert sich auch der Zuschuss der Gemeinde Rövershagen zu den Personalkosten
und es liegen Einsparungen in Höhe von 2.300€ vor.
Damit stehen insgesamt bis zu 6.200€ zur
Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben der Kita-Gemeindeanteile zur
Verfügung.