Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Finanzierung der Mehrkosten für die Kita-Gemeindeanteile im Haushaltsjahr 2023
Vorlage
VZD/2657/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich 5.000,00€ auf dem Produktkonto 3.36100.5561900 bzw. 3.36100.7561900

(Regelkostenanteile der Gemeinde für Krippe, Kita und Hort – Kostenbeteiligung) wie folgt zu finanzieren:

1)    3.900,00€ aus dem Produktkonto 3.21100-5248000 bzw. 3.21100-7248000 (Grundschule – Schwimmunterricht)

2)    2.300,00€ aus dem Produktkonto 3.21100-5419001 bzw. 3.21100-7419001 (Grundschule – Zuschuss Schulsozialarbeit)

Damit stehen insgesamt bis zu 6.200€ zur Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben zur Verfügung.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Im Haushaltsjahr 2023 wurden Kita-Gemeindeanteile für insgesamt 272 Kinder eingeplant. Der Haushaltsansatz beläuft sich damit auf 585.500€ (272 Kinder x 179,36€ x 12 Monate = 585.431,04€).

 

Im Ergebnis wurden im Haushaltsjahr 2023 zwischen 250 – 290 Kinder pro Monat abgerechnet. Diese große Schwankung entsteht hauptsächlich durch die Sommermonate, in denen die Hortkinder der 4. Klasse bereits den Hort verlassen haben, aber die Hortkinder der 1. Klasse den Hort noch nicht besuchen. Auch die Anzahl der betreuten Kita-Kinder ist zu diesem Zeitpunkt aufgrund der Einschulung zunächst etwas niedriger und erhöht sich dann in den Folgemonaten wieder, wenn die Krippenkinder in die Kita wechseln bzw. neue Kinder aufgenommen werden.

 

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl reichen die eingestellten finanziellen Mittel nicht aus. Es entstehen Mehrkosten von voraussichtlich 5.000€. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Aufgrund der erhöhten Kinderzahl sind überplanmäßige Ausgaben entstanden.

 

Laut § 50 (1) Kommunalverfassung M-V sind überplanmäßige Ausgaben nur zulässig, wenn sie unvorhergesehen und unabweisbar sind und die Deckung gewährleistet ist.

 

Im Haushaltsjahr 2022 wurden durchschnittlich 269 Kinder pro Monat abgerechnet.

Daher wurden für die Haushaltsplanung 2023 insgesamt 272 Kinder pro Monat eingeplant.

Da eine Steigerung der Kinderzahlen in dieser Höhe nicht planbar war, sind die Ausgaben unvorhergesehen.

Für das Haushaltsjahr 2024 wurden nunmehr Gemeindeanteile für 282 Kinder eingeplant.

 

Die Ausgaben sind unabweisbar, da die Gemeinde Rövershagen gemäß § 27 Kindertagesförderungsgesetz M-V zur Zahlung der Kita-Gemeindeanteile verpflichtet ist.

 

Die Deckung ist gewährleistet (siehe Finanzierung).

 

Die Gemeindevertretung hat der Bürgermeisterin laut § 7 (1) 2. der Hauptsatzung die

Entscheidung bei überplanmäßigen Ausgaben von 10% der betreffenden Haushaltsstelle, jedoch nicht mehr als 1.500,00 Euro (netto) […] übertragen. Darüber hinaus entscheidet die Gemeindevertretung.

Da in diesem Fall die überplanmäßigen Ausgaben über der Wertgrenze liegen, muss die Gemeindevertretung über die Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben

entscheiden.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Die überplanmäßigen Ausgaben in Höhe von voraussichtlich insgesamt 5.000€ können aus folgenden Produktkonten finanziert werden:

1)    21100-5248000/7248000 (Grundschule – Schwimmunterricht)

Aufgrund der Schließung des Aquadroms wurde der Schwimmunterricht Anfang des Jahres als 2wöchiger Blockunterricht durchgeführt. Da der Schwimmunterricht nicht im gesamten 1. Schulhalbjahr stattfand, liegen Einsparungen in Höhe von 3.900€ vor.

2)    21100-5419001/7419001 (Grundschule – Zuschuss Schulsozialarbeit)

Der Träger der Schulsozialarbeit, die Volkssolidarität, hat die Personalkosten in Anlehnung an den TvöD berechnet und beantragt. Nach Prüfung durch den Landkreis Rostock stellte sich heraus, dass aufgrund der lediglichen Anlehnung an den TvöD Zulagen sowie Inflationsausgleichsprämie nicht anerkannt werden. Dadurch reduziert sich auch der Zuschuss der Gemeinde Rövershagen zu den Personalkosten und es liegen Einsparungen in Höhe von 2.300€ vor.

Damit stehen insgesamt bis zu 6.200€ zur Finanzierung der überplanmäßigen Ausgaben der Kita-Gemeindeanteile zur Verfügung.