Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Mönchhagen beschließt den Vorentwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplans
der Gemeinde Mönchhagen zu billigen und zur Auslegung zu bestimmen.
1. |
Für den Bereich des Ostenholzes auf dem Flurstück 141, der Flur 1 Gemarkung Häschendorf, der Gemeinde Mönchhagen soll der rechtswirksame Flächennutzungsplan geändert werden. |
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Das
angestrebte Ziel ist die |
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Umwandlung von Flächen für den Wald bzw. Sondergebiet BUND in ein Gewerbestandort. |
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2. |
Der Vorentwurf, bestehend aus der
Planzeichnung sowie der Begründung wird gemäß der in der Anlage beigefügten
Planzeichnung in der vorliegenden Form/geänderten
Form gebilligt und zur Auslegung bestimmt. Die Anlagen sind Bestandteil des
Beschlusses. |
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3. |
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung soll durch
Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung durchgeführt werden. |
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4. |
Gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. §
4a Abs. 2 BauGB sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten und um Stellungnahme und
zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
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Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. VBE/1602/2022/GMÖ haben Sie über den Antrag auf
Änderung eines Teiles des Flächennutzungsplanes im Bereich des Ostenholzes
entschieden.
Das Ziel der 1. Änderung wurde im
Aufstellungsbeschluss definiert. Ebenfalls, dass die frühzeitige Unterrichtung
der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und
die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen soll.
Gemäß dem definierten Ziel, durch die Änderung im Flächennutzungsplan den
auf der Fläche vorhandenen Gewerbebetrieb bauplanungsrechtlich zu sichern, ist
der Vorentwurf
durch die Gemeindevertretung zu billigen und zur Auslegung zu bestimmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur
Erinnerung: Innerhalb der Waldfläche des Ostenholzes befinden sich bauliche
Anlagen, die bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes, der damaligen
militärischen Nutzung entsprechend, als Sondergebiet BUND ausgewiesen wurde.
Diese
Anlagen werden jedoch seit vielen Jahren von einem Garten- und
Landschaftsbaubetrieb aktiv genutzt.
Durch die
Untere Bauaufsichtsbehörde wird eine Nutzungsänderung nur in Aussicht gestellt,
wenn der Flächennutzungsplan als öffentlicher Belang dem Vorhaben nicht
entgegensteht.
Diese
Vorgabe kann jedoch nur erfüllt werden, wenn der Flächennutzungsplan die
gewerbliche Nutzung auch ausweist.
Das
Vorgehen wurde bereits im Vorfeld mit dem Amt für Raumordnung und dem Landkreis
Rostock abgestimmt. Nach dem Aufstellungsbeschluss erfolgte bereits die
Planungsanzeige, die positiv durch das zuständige Amt für Raumordnung bewertet
wurde.
Entsprechend
soll nunmehr das Verfahren fortgeführt werden und der vorliegende Vorentwurf
gebilligt und zur Auslage gebracht werden.
Durch das beauftragte
Planungsbüro ist der Geltungsbereich der Änderung entsprechend des Flurstückes
auf dem sich die baulichen Anlagen befinden definiert worden. Aus Sicht der
Verwaltung sprengt dies den vorgegebenen Rahmen. Als Gewerbegebiet sollte
tatsächlich nur der Bereich der Bebauung zzgl. eines 30 m Abstandes als
Gewerbegebiet ausgewiesen und die Restfläche als Wald belassen werden.
Zwar ist der
Flächennutzungsplan noch nicht so feingliedrig wie ein Baurecht schaffender
B-Plan, diese großzügige Darstellung lässt jedoch eine Erweiterung des Gewerbes
vermuten, was jedoch weder das Ziel der Gemeinde noch des Gewerbetreibenden ist
und außerdem eine mehr als notwendige Waldumwandlung suggeriert.
Flurstücksgröße und Geltungsbereichsgrenze gem.
Vorentwurf
Vorschlag der Verwaltung: der obere Teil des
Geltungsbereiches bleibt Wald – Wahrung des
30 m Abstandes zur Bestandsbebauung
Stellungnahme des Bauausschusses: