Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über sozialen Wohnungsbau in Blankenhagen
Vorlage
VBE/1689/2023/GBL
Aktenzeichen
Sozialer Wohnungsbau
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt keinen Antrag auf Aufnahme in die förderfähigen Gemeinden zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen zu stellen.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

An die Gemeinde wurde eine Anfrage hinsichtlich der Schaffung von Wohnungen im sozialen Wohnungsbau (Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen) herangetragen.

Grundlage der Anfrage ist die Förderung der Baukosten unter bestimmten Auflagen.

Eine Vermietung ist an bestimmte Kriterien gebunden, die der Mieter nachweisen und erfüllen muss.

 

Die Förderung zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen ist in der Förderrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau nach § 16 Absatz 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden nach § 16 Absatz 1 Nummer 3 WoFG geregelt.

Gefördert wird der Mietwohnungsbau in Gemeinden in M-V, die in den Regionalen Raum­entwicklungsprogrammen als Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und in denen aufgrund der örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte und Haushalte mit mittlerem Einkommen besteht. Daneben können für Vorhaben in Gemeinden Zuwendungen gewährt werden, die in einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm als Tourismus­schwerpunktraum ausgewiesen wurden und mehr als 2.000 Einwohner haben. Die Liste der zentralen Orte liegt der Anlage bei.

Da Blankenhagen die Prämissen nicht erfüllt, besteht kein Förderanspruch.

Im Rahmen der Anfrage war zu klären, ob Blankenhagen beantragt, in die förderfähigen Gemeinden aufgenommen zu werden.

Der Bauausschuss hat sich mehrfach mit dieser Thematik auseinandergesetzt.

Unter anderem wurden Bedarfe hinterfragt und im Zusammenhang damit die Folge für die gemeindlichen Wohnungen.

Im Ergebnis schlägt der Bauausschuss der Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen von 9 anwesenden Bauausschussmitgliedern vor, keinen Antrag auf Aufnahme der Gemeinde Blankenhagen in die förderfähigen Gemeinden zu stellen.

Blankenhagen hat keine offenen Bedarfe an sozialen Wohnungsbau, da durch eigene kommunale Wohnungen die Prämissen bereits erfüllt werden können.

Im Übrigen würden zusätzliche Wohneinheiten die Kontingente der Gemeinde gemäß regionalem Raumentwicklungsprogramm aufbrauchen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung empfiehlt der Beschlussempfehlung des Bauausschusses zu folgen.

 

Als weiteren Ablehnungsgrund wäre anzuführen, dass selbst bei freier Vermietung die Bedarfe aus Blankenhagen heraus, nicht gegeben sind.

Ein Zuzug aus der Hansestadt Rostock ist ebenso wenig zu erwarten, da dann die ganze Förderung „umsonst“ wäre, da die Familien hier auf eigene PKW angewiesen wären, da die verkehrliche Infrastruktur überhaupt nicht darauf ausgerichtet ist.

Außerdem würde dies zu einem Erfordernis der Erweiterung bzw. dem Ausbau von Infrastruktur, wie Kita, Hort etc. führen.