Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt keinen Antrag auf Aufnahme in die förderfähigen
Gemeinden zur
Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen zu stellen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
An die Gemeinde wurde eine Anfrage hinsichtlich der Schaffung von
Wohnungen im sozialen Wohnungsbau (Schaffung von belegungsgebundenen
Mietwohnungen) herangetragen.
Grundlage der Anfrage ist die Förderung der Baukosten unter bestimmten Auflagen.
Eine Vermietung ist an bestimmte Kriterien gebunden, die der Mieter
nachweisen und erfüllen muss.
Die Förderung zur
Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen ist in der Förderrichtlinie zur
Gewährung von Zuwendungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für bauliche
Maßnahmen zur Schaffung von belegungsgebundenen Mietwohnungen durch Neubau nach
§ 16 Absatz 1 WoFG sowie durch Änderung, Nutzungsänderung oder Erweiterung von
Gebäuden nach § 16 Absatz 1 Nummer 3 WoFG geregelt.
Gefördert wird der Mietwohnungsbau
in Gemeinden in M-V, die in den Regionalen Raumentwicklungsprogrammen als
Ober-, Mittel- oder Grundzentren festgelegt sind und in denen aufgrund der
örtlichen und regionalen Verhältnisse ein nachhaltiger Bedarf an Wohnraum mit
sozialverträglichen Wohnkosten für einkommensschwache Haushalte und Haushalte
mit mittlerem Einkommen besteht. Daneben können für Vorhaben in Gemeinden
Zuwendungen gewährt werden, die in einem Regionalen Raumentwicklungsprogramm
als Tourismusschwerpunktraum ausgewiesen wurden und mehr als 2.000 Einwohner
haben. Die Liste der zentralen Orte liegt der Anlage bei.
Da Blankenhagen die
Prämissen nicht erfüllt, besteht kein Förderanspruch.
Im Rahmen der Anfrage war
zu klären, ob Blankenhagen beantragt, in die förderfähigen Gemeinden
aufgenommen zu werden.
Der Bauausschuss hat sich
mehrfach mit dieser Thematik auseinandergesetzt.
Unter anderem wurden
Bedarfe hinterfragt und im Zusammenhang damit die Folge für die gemeindlichen
Wohnungen.
Im Ergebnis schlägt der
Bauausschuss der Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen von 9 anwesenden
Bauausschussmitgliedern vor, keinen Antrag auf Aufnahme der Gemeinde
Blankenhagen in die förderfähigen Gemeinden zu stellen.
Blankenhagen hat keine
offenen Bedarfe an sozialen Wohnungsbau, da durch eigene kommunale Wohnungen
die Prämissen bereits erfüllt werden können.
Im Übrigen würden
zusätzliche Wohneinheiten die Kontingente der Gemeinde gemäß regionalem
Raumentwicklungsprogramm aufbrauchen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Beschlussempfehlung
des Bauausschusses zu folgen.
Als weiteren Ablehnungsgrund wäre anzuführen,
dass selbst bei freier Vermietung die Bedarfe aus Blankenhagen heraus, nicht
gegeben sind.
Ein Zuzug aus der Hansestadt Rostock ist ebenso
wenig zu erwarten, da dann die ganze Förderung „umsonst“ wäre, da die Familien
hier auf eigene PKW angewiesen wären, da die verkehrliche Infrastruktur
überhaupt nicht darauf ausgerichtet ist.
Außerdem würde dies zu einem Erfordernis der
Erweiterung bzw. dem Ausbau von Infrastruktur, wie Kita, Hort etc. führen.