Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Vermietung von Räumlichkeiten im Multifunktionshaus, Sporthalle und Dorfgemeinschaftshaus OT Mandelshagen
Vorlage
VBE/1688/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten des Multifunktionshauses und des Dorfgemeinschaftshauses OT Mandelshagen anzupassen.

 

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1)       Der Mietzins beträgt

a)        für Mitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde Blankenhagen                                          50,00 €        

(mehr als 3 h bis zu 24 h)

                                                                                                                                     

b)       für Nichtmitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde Blankenhagen                    180,00 €

(mehr als 3 h bis zu 24 h)

   

c)        bis zu 3 Stunden – pro angefangener           Stunde                                                                      15,00 €

                                      

Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten

 

2.       Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

3.       Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 

 

 

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Sporthalle anzupassen.

 

 

 

                                                           § 2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1)       Der Mietzins beträgt

 

   

a)        pro angefangener Stunde                                                                                                                  15,00 €

                              

Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten

 

b)       Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.

 

Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.

 


Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Blankenhagen hat ein Multifunktionshaus im Schulweg 6 in Blankenhagen und ein Dorfgemeinschaftshaus im OT Mandelshagen.

In den Gebäuden entstanden Räumlichkeiten für eine Arztpraxis, einen Friseur, einen Logopäden, das Bürgermeisterbüro und weitere Räume für die Seniorenbetreuung und den Sportverein.

Weiterhin entstand ein Mehrzweckraum, der unter anderem durch die Grundschüler für die Essensversorgung genutzt werden kann.

Es wird der Mehrzweckraum, das Lager mit integrierter Pantry-Küche und die Toiletten an Dritte vermietet.

 

Die Vermietung von Räumlichkeiten des Multifunktionshauses in Blankenhagen und Dorfgemeinschaftshaus Mandelshagen an Dritte für private Feierlichkeiten / Veranstaltungen ist eine freiwillige Angelegenheit der Gemeinde. Es hat niemand einen Rechtsanspruch auf die Nutzung der Räumlichkeiten.

Umliegende Gemeinden des Amtsbereiches vermieten ebenfalls gemeindliche Räumlichkeiten wie z.B. die Gemeinde Mönchhagen das Gemeindezentrum und die Gemeinde Gelbensande das Feuerwehrgebäude. Dadurch erzielen die Gemeinden geringe Mieterträge.

 

Durch die Vermietung wird die Abnutzung der Räumlichkeiten erhöht, dessen Folge höhere Instandsetzungskosten sind. Das sind z.B. Instandhaltungsmaßnahmen wie Malerarbeiten, Verschleiß der Möbel und Tische, Abnutzung des Bodenbelags u.v.m. Ebenfalls erhöhen sich die Kosten für Strom, Gas und Wasser.

Die Gemeinde Blankenhagen muss für die Instandhaltung der Räume zusätzlich Gelder bereitstellen.

 

Die Gemeinde Blankenhagen sollte darüber diskutieren, ob eine Vermietung erfolgen soll und welcher Personenkreis die Räumlichkeiten nutzen darf -gemeinnützige Vereine, sonstige Personen, etc.

Ebenfalls muss, über die Höhe der neuen Miete und der Zeitaufwand der Vermietung beschlossen werden.

 

Der Mietvertrag für die Vermietung der Räumlichkeiten im Multifunktionshaus im Schulweg 6 in

18182 Blankenhagen und DGH im OT Mandelshagen liegt als Anlage bei.

 

 

Empfehlung für den Mietzins: 

a)       eingetragene Vereine der Gemeinde Blankenhagen 50,00 Euro

b)      sonstige Personen 180,00 Euro

bis zu 3 Stunden- pro angefangener Stunde 15,00 Euro.  

 

 


Finanzierung:

Durch die Vermietung von Räumlichkeiten des Multifunktionshauses werden Einnahmen im Produktkonto 02.57300-4411000 „Mieten, Pachten“ erzielt.