Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des
Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten
des Multifunktionshauses und des
Dorfgemeinschaftshauses OT Mandelshagen anzupassen.
§ 2 Zahlungspflicht des Mieters
1)
Der Mietzins beträgt
a)
für Mitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde Blankenhagen 50,00 €
(mehr als 3 h
bis zu 24 h)
b)
für Nichtmitglieder eines eingetragenen Vereins der Gemeinde
Blankenhagen 180,00 €
(mehr als 3 h
bis zu 24 h)
c)
bis zu 3 Stunden – pro angefangener Stunde
15,00 €
Mit diesem Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten
2. Die Zahlung des Mietzinses
erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf eines der unten angegebenen Konten
bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei
der Übergabe der gemieteten Räume zu erbringen.
3.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb
dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Anpassung des
Mietzinses in § 2 des Mietvertrages hinsichtlich der Nutzung der Sporthalle anzupassen.
§ 2 Zahlungspflicht des Mieters
1)
Der Mietzins beträgt
a)
pro angefangener Stunde 15,00
€
Mit diesem
Mietzins sind alle Mietnebenkosten abgegolten
b)
Die Zahlung des Mietzinses erfolgt bei Abschluss des Mietvertrages auf
eines der unten angegebenen Konten bzw. als Bareinzahlung. Der Nachweis der
Zahlung ist durch Zahlungsbeleg bei der Übergabe der gemieteten Räume zu
erbringen.
Der Mietvertrag kann durch den Mieter bis zu 7 Tage vor der
Veranstaltung kostenfrei gekündigt werden. Kündigt der Mieter nicht innerhalb
dieser Frist, ist der volle Mietzins zu zahlen.
Sachverhalt und Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Blankenhagen hat ein
Multifunktionshaus im Schulweg 6 in Blankenhagen und ein Dorfgemeinschaftshaus
im OT Mandelshagen.
In den Gebäuden entstanden Räumlichkeiten für
eine Arztpraxis, einen Friseur, einen Logopäden, das Bürgermeisterbüro und
weitere Räume für die Seniorenbetreuung und den Sportverein.
Weiterhin entstand ein Mehrzweckraum, der unter
anderem durch die Grundschüler für die Essensversorgung genutzt werden kann.
Es wird der Mehrzweckraum, das Lager mit
integrierter Pantry-Küche und die Toiletten an Dritte vermietet.
Die Vermietung von Räumlichkeiten des Multifunktionshauses in
Blankenhagen und Dorfgemeinschaftshaus Mandelshagen an Dritte für private
Feierlichkeiten / Veranstaltungen ist eine freiwillige Angelegenheit der
Gemeinde. Es hat niemand einen Rechtsanspruch auf die Nutzung der
Räumlichkeiten.
Umliegende Gemeinden des Amtsbereiches vermieten ebenfalls gemeindliche
Räumlichkeiten wie z.B. die Gemeinde Mönchhagen das Gemeindezentrum und die
Gemeinde Gelbensande das Feuerwehrgebäude. Dadurch erzielen die Gemeinden
geringe Mieterträge.
Durch die Vermietung wird die Abnutzung der Räumlichkeiten erhöht, dessen
Folge höhere Instandsetzungskosten sind. Das sind z.B. Instandhaltungsmaßnahmen
wie Malerarbeiten, Verschleiß der Möbel und Tische, Abnutzung des Bodenbelags
u.v.m. Ebenfalls erhöhen sich die Kosten für Strom, Gas und Wasser.
Die Gemeinde Blankenhagen muss für die Instandhaltung der Räume
zusätzlich Gelder bereitstellen.
Die Gemeinde Blankenhagen sollte darüber diskutieren, ob eine Vermietung
erfolgen soll und welcher Personenkreis die Räumlichkeiten nutzen darf
-gemeinnützige Vereine, sonstige Personen, etc.
Ebenfalls muss, über die Höhe der neuen Miete und der Zeitaufwand der
Vermietung beschlossen werden.
Der Mietvertrag für die Vermietung der Räumlichkeiten im
Multifunktionshaus im Schulweg 6 in
18182 Blankenhagen und DGH im OT Mandelshagen liegt als Anlage bei.
Empfehlung für den Mietzins:
a) eingetragene Vereine der
Gemeinde Blankenhagen 50,00 Euro
b) sonstige Personen
180,00 Euro
bis zu 3 Stunden- pro angefangener Stunde 15,00 Euro.
Finanzierung:
Durch die Vermietung von Räumlichkeiten des Multifunktionshauses werden
Einnahmen im Produktkonto 02.57300-4411000 „Mieten, Pachten“ erzielt.