Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, das folgende Aufwendungen / Auszahlungen für unabweisbar erklärt werden:
936,18 € aus dem Umlegungsverfahren Klein Bartelsdorf und
569,79 € Kostenrechnung zu UR 1286/2020 und G 1760-2020
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 27.09.2023 und am 07.11.2023
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2020 mit einer
Bilanzsumme von 40.437.730,88 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
851.828,91 € fest.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2020.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss à in der Fassung ab 23.07.2019
(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der
Jahresabschluss besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. der
Übersicht über die Teilrechnungen,
4. der
Bilanz,
5. dem
Anhang.
(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. die
Anlagenübersicht,
2. die
Forderungsübersicht,
3. die
Verbindlichkeitenübersicht,
4. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen.
(4) Der
Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen.
(5) Die
Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr
folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über
die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die
Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die
Gründe anzugeben.
(6) Die Beschlüsse über
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der Rechtsaufsichtsbehörde
unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1, der Jahresabschluss sowie
der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des
Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches eingerichtet ist, oder des
Rechnungsprüfers, soweit ein solcher bestellt ist, sind nach dem für Satzungen
geltenden Verfahren öffentlich bekannt zu machen.
(7) Ergibt sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder
diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht
festgestellten Jahresabschluss zu berichtigen.
In jedem Amt ist gem. § 136 Abs. 3 KV M-V ein Rechnungsprüfungsausschuss
nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden, dieser führt gem. § 1 KPG M-V die
örtliche Prüfung durch.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Jahresabschluss 2020 wurde für die Gemeinde Bentwisch erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 27.09.2023 und am
07.11.2023 die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Bentwisch geprüft.
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen wurden der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk gefertigt.
In der Sitzung des RPA am 07.11.2023 wurden die Beschlüsse wie folgt empfohlen und der Bestätigungsvermerk unterzeichnet:
à Beschluss 1 mit 5 Ja-Stimmen
à Beschluss 2 mit 5 Ja-Stimmen
à Beschluss 3 mit 5 Ja-Stimmen unter der Bedingung, dass die Vollständigkeitserklärung vom Bürgermeister unterzeichnet wird
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, das folgende Aufwendungen / Auszahlungen für unabweisbar erklärt werden:
936,18 € aus dem Umlegungsverfahren Klein Bartelsdorf und
569,79 € Kostenrechnung zu UR 1286/2020 und G 1760-2020
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 27.09.2023 und am 07.11.2023
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2020 mit einer
Bilanzsumme von 40.437.730,88 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
851.828,91 € fest.
Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung
vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2020.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 16.11.2023:
Die Jahresrechnung 2020 wurde von der Tagesordnung
genommen und auf die nächste Sitzung des Finanzausschusses verschoben.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 18.01.2024: