Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende von
Karls Erlebnishof e. K. für die Freiwilligen Feuerwehr Rövershagen, in Höhe von
11.500,00 €, Eingang 20.10.2023, anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Karls Erlebnishof e.
K. hat am 20.10.2023 durch Überweisungsgutschrift 11.500,00 € für die Feuerwehr
Rövershagen gespendet.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen
ist festgelegt, dass bis 100,00 € die Bürgermeisterin über die Annahme von
Spenden entscheidet.
Prinzipiell entscheidet der Hauptausschuss der
Gemeinde Rövershagen gemäß § 5 Abs 4 über die Annahme von Spenden ab 100,01 €
bis 1.000,00 €.
Der Sachverhalt wird Aufgrund der Spendenhöhe, daher
direkt der Gemeindevertretung zur Entscheidung gestellt.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der
Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden
gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu
übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: