Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Annahme einer Spende nach § 44 Kommunalverfassung KV M-V
Vorlage
VOA/2651/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende von Karls Erlebnishof e. K. für die Freiwilligen Feuerwehr Rövershagen, in Höhe von 11.500,00 €, Eingang 20.10.2023, anzunehmen.

 


Sachverhalt:

Die Karls Erlebnishof e. K. hat am 20.10.2023 durch Überweisungsgutschrift 11.500,00 € für die Feuerwehr Rövershagen gespendet.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Rövershagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € die Bürgermeisterin über die Annahme von Spenden entscheidet.

Prinzipiell entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde Rövershagen gemäß § 5 Abs 4 über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €.

Der Sachverhalt wird Aufgrund der Spendenhöhe, daher direkt der Gemeindevertretung zur Entscheidung gestellt.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: