Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Beantragung einer Verkehrsberuhigten Zone im WG Hallershof und einer Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Km/h im Bereich WG Hallershof auf der L 182 (wird nachgereicht)
Vorlage
VBE/3207/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt den Antrag auf eine Verkehrsberuhigte Zone im WG

„Hallershof“ ab.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon Anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltungen:

 

 

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Beantragung auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Km/h L 182 im Bereich der Einmündung WG ,,Hallershof“ bis zum Ortseingang der Gemeinde Bentwisch.

Die Verwaltung wird beauftragt einen entsprechenden Antrag an den Straßenbaulastträger der

L 182, dem Straßenbauamt Stralsund, zu stellen.

 

 Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon Anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltungen:

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag 3:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Beantragung auf eine Verkehrsberuhigte Zone im WG ,,Hallershof“ und die Beantragung auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Km/h im Bereich der L 182 von der Einmündung ,,WG Hallershof,, bis zum Orteingang der Gemeinde Bentwisch.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon Anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltungen:

 

 

 

Beschlussvorschlag 4:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt beide Anträge ab.

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Davon Anwesend:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltungen:

 

 


Sachverhalt:

 

An den Bürgermeister wurde ein Bürgeranliegen von 18 Bürgern des WG ,, Hallershof,, für eine Beantragung auf eine Verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) im WG ,,Hallershof und eine Beantragung auf Geschwindigkeitsreduzierung (70 Km/h) auf der L 182 von der Einmündung ,,WG Hallershof,, bis zum Ortseingang der Gemeinde Bentwisch, herangetragen.

Die Beantragung der Verkehrsberuhigten Zone ist durch die Gemeinde Bentwisch beim Amt für Straßenbau und Verkehr beim Landkreis Rostock zu stellen.

Die Beantragung der Geschwindigkeitsreduzierung ist von der Gemeinde Bentwisch an den Straßenbaulastträger, dem Straßenbauamt Stralsund zu stellen.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Das Wohngebiet ,,Hallershof,, ist ein für sich abgeschlossenes Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und entstehenden Mehrfamilienhäusern. Im gesamten Wohngebiet ist eine Tempo 30 Km/h Zone. Ebenso befinden sich dort straßenbegleitende Gehwege.

 

Eine Anordnung durch das Amt für Straßenbau und Verkehr des Landkreises Rostock auf eine Verkehrsberuhigte Zone wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt.

Voraussetzungen):

 

Erforderlichkeiten für die Zeichen 325.1 und 325.2 Verkehrsberuhigter Bereich

 

Aus der VwV zu Zeichen 325

 

Die Straßen oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen.

 

Die mit Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln (sie sollen sich optisch unterscheiden), dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr eine untergeordnete Bedeutung hat. Dieser Eindruck wird durch den Einsatz von städtebaulichen Mitteln wie z.B. Stadtmöbelierung, Bäume usw. erreicht. In der Regel wird ein niveaugleicher Ausbau (das bedeutet von Zaun bis Zaun ohne Gehweg in gleicher Höhe) für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.

 

Zeichen 325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr getroffen ist (es muss also Raum für Stellflächen vorh. sein).

 

Mit Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.

 

Da im WG ,,Hallershof“ bereits eine 30 Km/h Zone angeordnet ist und sich dort straßenbegleitende Gehwege befinden, ist eine Beantragung beim Amt für Straßenbau und Verkehr nicht zu befürworten, da diese Beantragung eine Ablehnung zur Folge hätte.

 

Die Beantragung auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 182 von der Einmündung ,,Hallershof“ bis zum Ortseingang der Gemeinde Bentwisch wird auf Beschluss der Gemeindevertretung von der Verwaltung vorbereitet und beim Straßenbaulastträger, dem Straßenbauamt, eingereicht.