Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt den
Antrag auf eine Verkehrsberuhigte Zone im WG
„Hallershof“ ab.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen
Vertreter:
Davon Anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen:
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Beantragung auf Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Km/h L 182 im Bereich der
Einmündung WG ,,Hallershof“ bis zum Ortseingang der Gemeinde Bentwisch.
Die Verwaltung wird beauftragt einen
entsprechenden Antrag an den Straßenbaulastträger der
L 182, dem Straßenbauamt Stralsund, zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen
Vertreter:
Davon Anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen:
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Beantragung auf eine Verkehrsberuhigte Zone im WG ,,Hallershof“ und die
Beantragung auf eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 70 Km/h im Bereich der L
182 von der Einmündung ,,WG Hallershof,, bis zum Orteingang der Gemeinde
Bentwisch.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen
Vertreter:
Davon Anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen:
Beschlussvorschlag 4:
Die Gemeindevertretung Bentwisch lehnt beide
Anträge ab.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen
Vertreter:
Davon Anwesend:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen:
Sachverhalt:
An den Bürgermeister wurde ein Bürgeranliegen
von 18 Bürgern des WG ,, Hallershof,, für eine Beantragung auf eine
Verkehrsberuhigte Zone (Spielstraße) im WG ,,Hallershof und eine Beantragung
auf Geschwindigkeitsreduzierung (70 Km/h) auf der L 182 von der Einmündung ,,WG
Hallershof,, bis zum Ortseingang der Gemeinde Bentwisch, herangetragen.
Die Beantragung der Verkehrsberuhigten Zone ist
durch die Gemeinde Bentwisch beim Amt für Straßenbau und Verkehr beim Landkreis
Rostock zu stellen.
Die Beantragung der Geschwindigkeitsreduzierung
ist von der Gemeinde Bentwisch an den Straßenbaulastträger, dem Straßenbauamt
Stralsund zu stellen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Wohngebiet ,,Hallershof,, ist ein für sich
abgeschlossenes Wohngebiet mit Einfamilienhäusern und entstehenden
Mehrfamilienhäusern. Im gesamten Wohngebiet ist eine Tempo 30 Km/h Zone. Ebenso
befinden sich dort straßenbegleitende Gehwege.
Eine Anordnung durch das Amt für Straßenbau und
Verkehr des Landkreises Rostock auf eine Verkehrsberuhigte Zone wird nur unter
bestimmten Voraussetzungen gewährt.
Voraussetzungen):
Erforderlichkeiten für die Zeichen 325.1 und 325.2
Verkehrsberuhigter Bereich
Aus der VwV zu
Zeichen 325
Die Straßen
oder Bereiche dürfen nur von sehr geringem Verkehr frequentiert werden und sie
müssen über eine überwiegende Aufenthaltsfunktion verfügen.
Die mit
Zeichen 325.1 gekennzeichneten Straßen oder Bereiche müssen durch ihre
besondere Gestaltung den Eindruck vermitteln (sie sollen sich optisch
unterscheiden), dass die Aufenthaltsfunktion überwiegt und der Fahrzeugverkehr
eine untergeordnete Bedeutung hat. Dieser Eindruck wird durch den Einsatz von
städtebaulichen Mitteln wie z.B. Stadtmöbelierung, Bäume usw. erreicht. In der
Regel wird ein niveaugleicher Ausbau (das bedeutet von Zaun bis Zaun ohne
Gehweg in gleicher Höhe) für die ganze Straßenbreite erforderlich sein.
Zeichen
325.1 darf nur angeordnet werden, wenn Vorsorge für den ruhenden Verkehr
getroffen ist (es muss also Raum für Stellflächen vorh. sein).
Mit
Ausnahme von Parkflächenmarkierungen sollen in verkehrsberuhigten Bereichen
keine weiteren Verkehrszeichen angeordnet werden. Die zum Parken bestimmten
Flächen sollen nicht durch Zeichen 314 gekennzeichnet werden, sondern durch
Markierung, die auch durch Pflasterwechsel erzielt werden kann.
Da im WG ,,Hallershof“ bereits eine 30 Km/h
Zone angeordnet ist und sich dort straßenbegleitende Gehwege befinden, ist eine
Beantragung beim Amt für Straßenbau und Verkehr nicht zu befürworten, da diese
Beantragung eine Ablehnung zur Folge hätte.
Die Beantragung auf eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf der L 182 von der Einmündung ,,Hallershof“ bis
zum Ortseingang der Gemeinde Bentwisch wird auf Beschluss der
Gemeindevertretung von der Verwaltung vorbereitet und beim
Straßenbaulastträger, dem Straßenbauamt, eingereicht.