Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung auf dem Produktkonto
12600.5237001 (Unterhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung) in Höhe von
2.075,36 EUR für die Reparatur des Stromerzeugers der Drehleiter.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Konten:
12600.5233500
(Unterhaltung Löschwasserhydranten) -1.300,00
EUR
12600.5236000
(Unterhaltung techn. Anlagen) - 145,00 EUR
12600.5238001
(geringwertige Geräte) - 300,00 EUR
12600.5631000
(Büromaterial) - 331,92 EUR.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im Rahmen der Prüfung der Drehleiter wurde festgestellt, dass am Motor
des Stromerzeugers ein Ventil krumm ist. Der Motor des Stromerzeugers muss
getauscht werden. Es liegt ein Kostenvoranschlag in Höhe von 5.298,44 EUR vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Mit dem krummen Ventil kann der Stromerzeuger
nicht genutzt werden. Die Reparatur ist notwendig zur Einsatzbereitschaft der
Feuerwehr.
Da sich die Drehleiter derzeit bei der Wartung
befindet und nicht einsatzbereit ist, bietet sich die parallele Reparatur des
Stromerzeugers an.
Laut § 7 Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch liegt die Auftragsauslösung in der Befugnis des Bürgermeisters.
Ein Beschluss der Gemeindevertretung ist gem. §
7 Abs. 1 Nr. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch zur Finanzierung der
überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen notwendig, da dies über der Befugnis
des Bürgermeisters liegt.
Finanzierung:
Auf dem Produktkonto 12600.5237001 sind 5.100
EUR für die Überprüfung von Rettungsgeräten, Hebekissen, Atemschutz etc.
geplant. Davon wurden bereits 1.876,92 EUR ausgegeben, so dass noch 3.223,08
EUR zur Finanzierung der Reparatur des Stromerzeugers zur Verfügung stehen.
Es liegt eine überplanmäßige Ausgabe von
2.075,36 EUR vor, die aber im Produkt Brandschutz (12600) gedeckt werden kann.
Die Deckung erfolgt aus folgenden Konten:
12600.5233500
(Unterhaltung Löschwasserhydranten) -1.300,00
EUR
12600.5236000
(Unterhaltung techn. Anlagen) - 145,00 EUR
12600.5238001
(geringwertige Geräte) - 300,00 EUR
12600.5631000
(Büromaterial) - 331,92 EUR.