Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung der Schlussrechnung nach Gewährleistungsabnahme für die Umverlegung des Vorfluter 27/3 oberhalb des Hotel ,,An der Hasenheide,, an den Wasser- und Bodenverband ''Untere Warnow- Küste''
Vorlage
VBE/3205/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die Finanzierung der Schlussrechnung an den Wasser- und Bodenverband ,,Untere Warnow- Küste‘‘ in Höhe von 5.313,44 € Brutto aus dem Produktkonto 54100.7233800 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze).

Der Bürgermeister wird ermächtigt die Rechnung freizugeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:     

davon anwesend:                              

Zustimmung:                                     

Ablehnung:                                       

Enthaltungen:                                    

 

 


Sachverhalt:

 

Zur Historie:

Zwischen dem Wasser- und Bodenverband ,,Untere Warnow- Küste, und der Gemeinde Bentwisch besteht eine Vereinbarung über die ,,Umverlegung und Öffnung des verrohrten Gewässers 27/3 im Bereich Bentwisch ,,An der Hasenheide,,.

Auf Grund von Schadstellen am verrohrten Gewässer 27/3 im Bereich Bentwisch, Hotel an der Hasenheide, war die Entwässerung des oberhalb liegenden Einzugsgebietes nicht mehr gegeben.

Sie musste erneuert werden.

Die Maßnahme wurde 2018 umgesetzt, gemäß VOB endete 2022 die Gewährleistungsfrist, in der aufgedeckte Mängel durch die Firma kostenneutral zu beseitigen sind.

Um Mängel zu erkennen, wurde die gebaute Rohrleitung durch eine Kamerabefahrung inspiziert. Es wurden Undichtigkeiten erkannt, die die Funktionstüchtigkeit bzw. die Abflussleistung der Rohrleitung schaden, da sich an diesen Stellen durch dauernden Wassereintritt Kalkablagerungen bilden, die den Querschnitt der Leitung einengen.

Die Baufirma wurde aufgefordert, ein Sanierungskonzept vorzulegen, um die Schäden zu beseitigen. Das Konzept stellte sich als mangelhaft heraus, es wurde daher ein neues Konzept erarbeitet, welches anerkannt wurde. Die Betreuung der Umsetzung des Konzepts umfasste dann die Vor-Ort-Begehung bei Bau und Druckprüfung, sowie die Durchsicht und Prüfung der bereit gestellten Dokumentationsunterlagen.

 

Mit dem Planungsbüro waren die Grundleistungen der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) vereinbart, diese umfasst lediglich die fachliche Bewertung der festgestellten Mängel inklusive notwendiger Begehungen.

Die oben genannten Leitungen (Prüfung Sanierungskonzept, Überwachung der Mängelbeseitigung) sind sogenannte „besondere Leistungen“ nach HOAI und waren ursprünglich nicht vorhersehbar und daher nicht vereinbart, aber im Zuge der Abnahme zwingend erforderlich.

 

Die entstandenen Kosten der Betreuung der Mängelbeseitigung (siehe Stundenabrechnung- liegt bei dem Protokollanten zur Einsicht vor) sind als Folgekosten der Baumaßnahme durch die Gemeinde zu finanzieren.

Diese Kosten belaufen sich auf 5.313,44 € Brutto.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch den Bürgermeister zu ermächtigen die Rechnung in Höhe von 5.313,44 € freizugeben.

 


Finanzierung:

 

Auf dem Produktkonto 55200.78532000 stehen im Haushaltsjahr keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Deckung der Rechnungssumme in Höhe von 5.313,44 € Brutto erfolgt aus dem Produktkonto 54100. 7233800 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze).