Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
Finanzierung der Schlussrechnung an den Wasser- und Bodenverband ,,Untere
Warnow- Küste‘‘ in Höhe von 5.313,44 € Brutto aus dem Produktkonto
54100.7233800 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze).
Der Bürgermeister wird ermächtigt die Rechnung
freizugeben.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Zur Historie:
Zwischen dem Wasser- und Bodenverband ,,Untere
Warnow- Küste, und der Gemeinde Bentwisch besteht eine Vereinbarung über die
,,Umverlegung und Öffnung des verrohrten Gewässers 27/3 im Bereich Bentwisch
,,An der Hasenheide,,.
Auf Grund von Schadstellen am verrohrten
Gewässer 27/3 im Bereich Bentwisch, Hotel an der Hasenheide, war die
Entwässerung des oberhalb liegenden Einzugsgebietes nicht mehr gegeben.
Sie musste erneuert werden.
Die Maßnahme wurde 2018
umgesetzt, gemäß VOB endete 2022 die Gewährleistungsfrist, in der aufgedeckte
Mängel durch die Firma kostenneutral zu beseitigen sind.
Um Mängel zu erkennen, wurde die
gebaute Rohrleitung durch eine Kamerabefahrung inspiziert. Es wurden
Undichtigkeiten erkannt, die die Funktionstüchtigkeit bzw. die Abflussleistung
der Rohrleitung schaden, da sich an diesen Stellen durch dauernden
Wassereintritt Kalkablagerungen bilden, die den Querschnitt der Leitung
einengen.
Die Baufirma wurde aufgefordert, ein Sanierungskonzept vorzulegen, um die Schäden zu beseitigen. Das Konzept stellte sich als mangelhaft heraus, es wurde daher ein neues Konzept erarbeitet, welches anerkannt wurde. Die Betreuung der Umsetzung des Konzepts umfasste dann die Vor-Ort-Begehung bei Bau und Druckprüfung, sowie die Durchsicht und Prüfung der bereit gestellten Dokumentationsunterlagen.
Mit dem Planungsbüro waren die Grundleistungen der Leistungsphase 9 (Objektbetreuung) vereinbart, diese umfasst lediglich die fachliche Bewertung der festgestellten Mängel inklusive notwendiger Begehungen.
Die oben genannten Leitungen (Prüfung Sanierungskonzept, Überwachung der Mängelbeseitigung) sind sogenannte „besondere Leistungen“ nach HOAI und waren ursprünglich nicht vorhersehbar und daher nicht vereinbart, aber im Zuge der Abnahme zwingend erforderlich.
Die entstandenen Kosten der Betreuung der Mängelbeseitigung (siehe Stundenabrechnung- liegt bei dem Protokollanten zur Einsicht vor) sind als Folgekosten der Baumaßnahme durch die Gemeinde zu finanzieren.
Diese Kosten belaufen sich auf 5.313,44 € Brutto.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt der Gemeindevertretung
Bentwisch den Bürgermeister zu ermächtigen die Rechnung in Höhe von 5.313,44 €
freizugeben.
Finanzierung:
Auf dem Produktkonto 55200.78532000 stehen im Haushaltsjahr keine finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Deckung der Rechnungssumme in Höhe von 5.313,44 € Brutto erfolgt aus dem Produktkonto 54100. 7233800 (Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze).