Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Haushaltssatzung 2024
Vorlage
VFA/2647/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung für das Jahr 2024 entsprechend der Anlagen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Gemäß § 45 Kommunalverfassung M-V hat die Gemeinde Rövershagen für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Der Haushaltsplan ist gem. § 46 KV M-V Bestandteil der Haushaltssatzung. Dem Haushaltsplan sind die in § 1 GemHVO-Doppik aufgeführten Anlagen beizufügen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Anhand der eingereichten Mittelanforderungen hat die Verwaltung einen 1. Haushaltsentwurf für das Jahr 2024 erarbeitet.

 

Ihnen liegen zur ersten Diskussion vor:

- der Stellenplan,

- eine Produktübersicht,

- der Ergebnisplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- der Finanzplan mit Produktkonten und Erläuterungen,

- weitere Anlagen zur Planung.   

 

In § 16 GemHVO-Doppik ist folgendes festgelegt: 

(1) Der Haushalt ist in der Planung ausgeglichen, wenn

1. der Ergebnishaushalt unter Berücksichtigung von noch nicht ausgeglichenen Fehlbeträgen und vorgetragenen Jahresüberschüssen aus Haushaltsvorjahren gemäß § 2 Absatz 1 Nummer 27 keinen Fehlbetrag ausweist,

2. im Finanzhaushalt kein negativer Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39 besteht……………………..

 

Der Ergebnishaushalt 2024 der Gemeinde Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden à siehe Ergebnisplan Zeilen 25 bis 27.  Überschüsse werden planmäßig in den Jahren ab 2022 nicht mehr erwirtschaftet. 

 

Der Finanzhaushalt 2024 der Gemeinde Rövershagen kann im Finanzplanungszeitraum (bis 2027) nur unter Berücksichtigung von Vorträgen ausgeglichen dargestellt werden. 

 

Auf Seite 17 des Finanzhaushaltes ist in einer Tabelle der vorläufige Bestand der liquiden Mittel dargestellt. In Zeile 36 des Finanzhaushaltes ist das jährliche Abschmelzen der liquiden Mittel aufgeführt.

 

Zum Zeitpunkt der Erarbeitung des HH-Entwurfs lagen noch keine Zahlen aus dem Orientierungserlass 2024 vor, hier soll die Bereitstellung voraussichtlich ab dem 06.11.2024 erfolgen. Vorgesehene Investitionen (außer Löschfahrzeug) wurden ebenfalls noch nicht im Planentwurf berücksichtigt. 


Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 06.11.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat am 06.11.2023 den Haushalt 2024 in 1. Lesung beraten und Änderungen sowie Ergänzungen vorgenommen.

 

Erneute Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat die Änderungen und Ergänzungen in den Haushalt eingearbeitet. 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.12.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 3 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen die Haushaltssatzung 2024 mit Anlagen und den einzuarbeiten Änderungen und Ergänzungen.

 

Hinweis der Verwaltung:

Die Muster 3, 4b, 5a, 8, 9 und 10 sind Anlagen zum Haushaltsplan und können in der Verwaltung eingesehen werden.