Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
den Beitrag 2023 an den Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ in Höhe
von insgesamt 68.823,55 € mit 64.800,00 € aus den zur Verfügung stehenden
Mitteln auf dem Produktkonto 55203.5643000/7643000 -Beitrag Wasser- und
Bodenverband- und mit 4.023,55 € aus den außerplanmäßigen
Zinserträgen/-einzahlungen auf dem Produktkonto 61200.4715100/6715100 zu
finanzieren.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Ja-Stimmen:
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Rövershagen ist gesetzliches Mitglied des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, der für die Unterhaltung der Gewässer II.
Ordnung und die Betreibung der Schöpfwerke im Verbandsgebiet zuständig ist.
Von der Gemeinde Rövershagen ist für das Jahr 2023 an den Wasser- und
Bodenverband gemäß Beitragsbescheid vom 07.03.2023 bzw. Änderungsbescheid vom
25.09.2023 ein Beitrag in Höhe von insgesamt 68.823,55 € zu zahlen.
Im Haushalt 2023 der Gemeinde Rövershagen stehen auf dem Produktkonto
55203.5643000/7643000 zur Finanzierung des Beitrages an den Wasser- und
Bodenverband nur 64.800,00 € zur Verfügung.
Somit ist die Finanzierung der restlichen 4.023,55 € nicht gesichert.
Über die Deckung der Finanzierung ist durch die Gemeindevertretung ein
Beschluss zu fassen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gemäß § 17 Abs. 1 der Satzung des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ haben die Verbandsmitglieder dem Verband
die Geldbeträge zu leisten, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner
Verbindlichkeiten und zu seiner ordentlichen Haushaltsführung erforderlich
sind.
Somit ist der Beitrag von der Gemeinde an den
Wasser- und Bodenverband zu zahlen.
Finanzierung:
Die Finanzierung des WBV-Beitrages in Höhe von
insgesamt 68.823,55 € könnte mit 64.800,00 € aus den zur Verfügung stehenden
Mitteln auf dem Produktkonto 55203.5643000/7643000
– Beiträge WBV- und mit 4.023,55 € aus den
außerplanmäßigen Zinserträgen/-einzahlungen auf dem Produktkonto
61200.4715100/6715100 erfolgen ® Stand 10.10.2023 = 47.515,82 €.
Die Umlage des Beitrages 2023 der Gemeinde an
den Wasser- und Bodenverband auf die jeweiligen Grundstückseigentümer erfolgt
erst mit der Gebührenerhebung in 2024. Daher ist die Deckung im laufenden
Kalenderjahr ausgeschlossen.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Auf Grund von Urlaub konnte die Verwaltung
diese Beschlussvorlage nicht termingerecht zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 09.10.2023 erarbeiten. Da die letzte Rate am 30.10.2023
fällig ist, wird diese Beschlussvorlage in Absprache mit der Bürgermeisterin
der Gemeindevertretung ohne vorherige Beratung in einem Ausschuss zur
Beschlussfassung vorgelegt.