Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von
Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für das gesamte
Gemeindegebiet mit sämtlichen Ortsteilen.
Abstimmungsergebnis 1:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von
Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für folgende
Gemeindegebiete und Teile.
Gemeindegebiet/Ortsteile:
Abstimmungsergebnis 2:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Oder
Beschlussvorschlag 3:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt nicht
die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von
Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für das gesamte
Gemeindegebiet Blankenhagen.
Abstimmungsergebnis 3:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Anlage 1
Sachverhalt:
Seit dem 19.10.2019 ist die Verordnung des
Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide)
in Kraft. Diese Amtsverordnung regelt die Leinenpflicht aller Hunderassen
innerhalb des Geltungsbereichs.
Die Gemeinde Blankenhagen ist derzeit nicht vom
Geltungsbereich dieser Amtsverordnung erfasst, da sie sich damals gegen eine
generelle Leinenpflicht in ihrer Gemeinde entschieden hat.
Aus der Gemeindevertretung heraus wurde
angeregt, diesen Sachverhalt erneut zu prüfen und aufzunehmen, da aktuell
gehäuft Beißvorfälle mit Hunden vorkommen. Sofern die Leinenpflicht für alle
Hunderassen in der Gemeinde gewollt ist, kann dies in die bestehende
Amtsverordnung – HundeVO Amt Rostocker Heide mitaufgenommen werden, welche der Amtsvorsteher
erlässt. Diese Grundsatzentscheidung
muss die Gemeindevertretung für ihr Gemeindegebiet festlegen.
Grundlage für diese Verordnung ist der § 17
Abs. 1 und 3 sowie § 20 Abs. 3 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HundhVO M-V.
Hiernach kann der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde, Verordnungen über
das Gemeinde- oder Amtsgebiet oder für Teile von ihnen erlassen, wen dies
aufgrund der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. Die Verordnung bedarf der
Genehmigung des Landrates.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Aufnahme in die Verordnung des Amtes
Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) ist
möglich. Dafür muss die Gemeinde die einzelnen Bereiche festlegen, für die der
Leinenzwang verordnet werden soll (gesamte Gemeinde mit Ortsteilen, einzelne
Bereiche z.B. Wohngebiete, Parkanlagen, Spielplätze).
Zu berücksichtigen ist bei den örtlichen
Gegebenheiten vor allem die jeweilige Bevölkerungszahl, Bebauungsdichte sowie
die Gesamtzahl von Hunden und den verfügbaren Freiraum (Verwaltungsvorschrift
zur HundehVO M-V § 8 Abs. 5 der HundehVO M-V), siehe Anlage 1.
Im Ordnungsamt gab es über das Nichtvorliegen
einer generellen Leinenpflicht vereinzelt Beschwerden. Ordnungswidrigkeiten wie
z.B. Hunde verlassen unerlaubt ohne Aufsicht das eigene Grundstück, sind in der
Hundehalterverordnung M-V geregelt und werden bei Anzeige im Ordnungsamt bzw.
der Polizei weiterverfolgt und geahndet. Auch sogenannten Beißvorfälle durch
Hunde werden nach Maßgabe des SOG M-V sowie der HundehVO M-V geprüft und
geahndet.
Die Gemeindevertretung Blankenhagen muss nun
über die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen
von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht entscheiden.
Finanzierung:
Es fallen keine Kosten an.
Stellungnahme Bauausschuss vom 16.10.2023:
Der Bauausschuss stimmt über den
Beschlussvorschlag 2. ab. Die Beschlussvorschläge 1. und 3. kommen nicht zur
Abstimmung.
Der Bauausschuss der Gemeinde Blankenhagen
empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich dem Beschlussvorschlag 2.
über die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen
von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für folgende
Gemeindegebiete und Teile.
Gemeindegebiet/Ortsteile: für alle Ortsteile
und öffentliche Straßen und Wege.
zu beschließen.