Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen zur Aufnahme in die Hundehalterverordnung des Amtes Rostocker Heide zur Regelung der Leinenpflicht
Vorlage
VOA/1678/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet mit sämtlichen Ortsteilen.

 

Abstimmungsergebnis 1:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

Oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für folgende Gemeindegebiete und Teile.

Gemeindegebiet/Ortsteile:

 

Abstimmungsergebnis 2:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Oder

 

 

Beschlussvorschlag 3:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt nicht die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für das gesamte Gemeindegebiet Blankenhagen.

 

Abstimmungsergebnis 3:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 

 

Anlage 1

 

 

 


Sachverhalt:

Seit dem 19.10.2019 ist die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) in Kraft. Diese Amtsverordnung regelt die Leinenpflicht aller Hunderassen innerhalb des Geltungsbereichs.

Die Gemeinde Blankenhagen ist derzeit nicht vom Geltungsbereich dieser Amtsverordnung erfasst, da sie sich damals gegen eine generelle Leinenpflicht in ihrer Gemeinde entschieden hat.

Aus der Gemeindevertretung heraus wurde angeregt, diesen Sachverhalt erneut zu prüfen und aufzunehmen, da aktuell gehäuft Beißvorfälle mit Hunden vorkommen. Sofern die Leinenpflicht für alle Hunderassen in der Gemeinde gewollt ist, kann dies in die bestehende Amtsverordnung – HundeVO Amt Rostocker Heide mitaufgenommen werden, welche der Amtsvorsteher erlässt.  Diese Grundsatzentscheidung muss die Gemeindevertretung für ihr Gemeindegebiet festlegen.

Grundlage für diese Verordnung ist der § 17 Abs. 1 und 3 sowie § 20 Abs. 3 des Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) in Verbindung mit § 8 Abs. 5 der HundhVO M-V. Hiernach kann der Amtsvorsteher als örtliche Ordnungsbehörde, Verordnungen über das Gemeinde- oder Amtsgebiet oder für Teile von ihnen erlassen, wen dies aufgrund der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. Die Verordnung bedarf der Genehmigung des Landrates.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) ist möglich. Dafür muss die Gemeinde die einzelnen Bereiche festlegen, für die der Leinenzwang verordnet werden soll (gesamte Gemeinde mit Ortsteilen, einzelne Bereiche z.B. Wohngebiete, Parkanlagen, Spielplätze).

Zu berücksichtigen ist bei den örtlichen Gegebenheiten vor allem die jeweilige Bevölkerungszahl, Bebauungsdichte sowie die Gesamtzahl von Hunden und den verfügbaren Freiraum (Verwaltungsvorschrift zur HundehVO M-V § 8 Abs. 5 der HundehVO M-V), siehe Anlage 1.

Im Ordnungsamt gab es über das Nichtvorliegen einer generellen Leinenpflicht vereinzelt Beschwerden. Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Hunde verlassen unerlaubt ohne Aufsicht das eigene Grundstück, sind in der Hundehalterverordnung M-V geregelt und werden bei Anzeige im Ordnungsamt bzw. der Polizei weiterverfolgt und geahndet. Auch sogenannten Beißvorfälle durch Hunde werden nach Maßgabe des SOG M-V sowie der HundehVO M-V geprüft und geahndet.

Die Gemeindevertretung Blankenhagen muss nun über die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht entscheiden.

 


Finanzierung: 

Es fallen keine Kosten an.

 

 

Stellungnahme Bauausschuss vom 16.10.2023:

Der Bauausschuss stimmt über den Beschlussvorschlag 2. ab. Die Beschlussvorschläge 1. und 3. kommen nicht zur Abstimmung.

Der Bauausschuss der Gemeinde Blankenhagen empfiehlt der Gemeindevertretung mehrheitlich dem Beschlussvorschlag 2. über die Aufnahme in die Verordnung des Amtes Rostocker Heide über das Führen von Hunden (HundeVO Amt Rostocker Heide) zur Leinenpflicht für folgende Gemeindegebiete und Teile.

Gemeindegebiet/Ortsteile: für alle Ortsteile und öffentliche Straßen und Wege.

zu beschließen.