Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt die
Beantragung zur Anerkennung der Gemeinde Rövershagen als Tourismusort gem.§ 4a
Kurortgesetz M-V.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt den Antrag zur Anerkennung der
Gemeinde Rövershagen als Tourismusort zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Im derzeit laufenden Gesetzgebungsverfahren
eines neuen Öffnungszeitengesetzes zeichnet sich ab, dass die künftige
Bäderverkaufsverordnung Mecklenburg-Vorpommern nur für solche Gemeinden oder
Gemeindeteile erlassen werden kann, die nach dem Kurortgesetz M-V anerkannt
sind und ein besonders hohes Tourismusaufkommen aufweisen.
Diese Gesetzesänderung hätte zur
Folge, dass konkrete Gemeinden oder Gemeindeteile nicht mehr – wie bislang - als von der Bäderverkaufsverordnung
begünstigt benannt werden, sondern lediglich auf eine Anerkennung nach dem
Kurortgesetz verwiesen wird. Für die Gemeinde Rövershagen insbesondere für den
Ortsteil Purkshof hätte dies zur Folge, dass sie aus der
Bäderverkaufsverordnung ausscheiden, da sie keine Anerkennung nach dem
Kurortgesetz haben.
Eine Anerkennung der Gemeinde Rövershagen nach dem Kurortgesetz M-V ist möglich.
Die Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinde Rövershagen als
Kurort aber auch als Erholungsort nach §§ 2,3 Kurortgesetz M-V liegen nicht
vor.
In Betracht kommt aber eine Anerkennung der Gemeinde Rövershagen als
Tourismusort gem. § 4 a Abs. 1, 2 Kurortgesetz M-V.
Diese Anerkennung als
Tourismusort erfolgt gemäß § 4a Abs. 5, 6 Kurortgesetz M-V durch Antrag der
Gemeinde auf Grundlage eines Beschlusses der jeweiligen Gemeindevertretung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die derzeit aktuelle Bäderverkaufsvordnung M-V
(BädVerkVO M-V) endet zum Ablauf des 14.04.2024.
Eine Voraussetzung in
der neuen Bäderverkaufsverordnung soll, nach den derzeitigen Informationen, die
Anerkennung nach dem Kurortgesetz sein. Dies hätte zur Folge, dass die Gemeinde
Rövershagen insbesondere mit Ortsteil Purkshof nicht mehr in der BädVerkVO M-V
erfasst ist und für diesen Ort die gängige Sonn- und Feiertagsregelung greift,
da sie aktuell keine Anerkennung nach dem Kurortgesetz hat.
Die Anerkennung der Gemeinde Rövershagen nach
dem Kurortgesetz insbesondere als Tourismusort gem. § 4a des Kurortgesetz M-V
ist möglich.
Diese Anerkennung muss beantragt werden.
Für die Anerkennung als Tourismusort gelten folgende
Voraussetzungen:
1. eine landschaftlich bevorzugte Lage oder
2. das Vorhandensein bedeutender kultureller Einrichtungen
(insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder
sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung oder
3. geeignete Angebote für Naherholung, wie insbesondere
Ausflugmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges
gastronomisches Angebot oder
4. das Vorhalten von wichtigen Dienstleistungsangeboten für
benachbarte Kur- und Erholungsorte.
Mit der Anerkennung der
Gemeinde Rövershagen als Tourismusort würde nach der zu erwartenden Neufassung
des Öffnungszeitengesetzes auf Grundlage der neuen
Bäderverkaufsverordnung eine sonn- und feiertägliche Öffnung aller
Verkaufsstellen in Rövershagen möglich werden.
Die Gemeindevertretung Rövershagen muss nun über die Beantragung zur
Anerkennung der Gemeinde Rövershagen als Tourismusort gem. § 4a Kurortgesetz
M-V entscheiden.
Stellungnahme Haupt-und Finanzausschuss Rövershagen vom 09.10.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen der
Gemeindevertretung dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.
Finanzierung:
Es fallen keine Kosten an.