Betreff
Abschließender Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch zur 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für die Ortslage Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch
Vorlage
VBE/3202/2023/GBE
Aktenzeichen
abschl. Beschluss FNP Kussewitz
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die in der Anlage dargestellte

3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für die Ortslage Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch mit der zugehörigen Begründung abschließend.

 

Die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für die Ortslage Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch ist beim Landkreis Rostock als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.

 

Nach erteilter Genehmigung ist diese mit eventuellen Nebenbestimmungen oder Auflagen, ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung

 

 


Sachverhalt und  Stellungnahme der Verwaltung:

 

Nach Billigung des Entwurfs in der Gemeindevertretersitzung am 24.11.2022 und der Bestimmung diesen öffentlich auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, erfolgte die Auslegung im Zeitraum vom 13.03.2023 bis zum 14.04.2023.

 

Nach Prüfung und Erarbeitung der Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit, fasste die Gemeindevertretung auf ihrer Sitzung an 01.06.2023 mit Beschluss Nr. VBE/3142/2023/GBE den Abwägungsbeschluss.

Im Folgenden sind die Mitteilungen über die Prüfung der Stellungnahmen an die Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit und Nachbargemeinden übersandt worden.

Der abschließende Beschluss sollte erst nach Mitteilung der Abwägungsergebnisse gefasst werden.

Zu den mitgeteilten Abwägungsergebnissen gingen keine Rückmeldungen ein, so dass dies als Zustimmung zu der Abwägung Seitens der Einwender zu werten ist.

 

Um die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für die Ortslage Klein Kussewitz nach § 6 BauGB zur Genehmigung bei der höheren Verwaltungsbehörde, hier der Landkreis Rostock einreichen zu können, sollte die Gemeindevertretung den abschließenden Beschluss fassen.

Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist die Genehmigung bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

 

Da diese Beschlussvorlage „nur“ das Aufstellungsverfahren abschließt und alle Entscheidungsbeschlüsse zum Inhalt gefasst sind, wird diese Beschlussvorlage nur noch der Gemeindevertretung vorgelegt.