Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die in der Anlage dargestellte
3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes für
die Ortslage Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch mit der zugehörigen
Begründung abschließend.
Die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
für die Ortslage Klein Kussewitz der Gemeinde Bentwisch ist beim Landkreis
Rostock als höhere Verwaltungsbehörde zur Genehmigung einzureichen.
Nach erteilter Genehmigung ist diese mit
eventuellen Nebenbestimmungen oder Auflagen, ortsüblich bekannt zu machen;
dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
Sachverhalt und Stellungnahme der
Verwaltung:
Nach Billigung des Entwurfs in der
Gemeindevertretersitzung am 24.11.2022 und der Bestimmung diesen öffentlich
auszulegen und die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen, erfolgte die
Auslegung im Zeitraum vom 13.03.2023 bis zum 14.04.2023.
Nach Prüfung und Erarbeitung der
Abwägungsvorschläge zu den eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange sowie der Öffentlichkeit, fasste die Gemeindevertretung auf ihrer
Sitzung an 01.06.2023 mit Beschluss Nr. VBE/3142/2023/GBE den Abwägungsbeschluss.
Im Folgenden sind die Mitteilungen über die
Prüfung der Stellungnahmen an die Träger öffentlicher Belange sowie die
Öffentlichkeit und Nachbargemeinden übersandt worden.
Der abschließende Beschluss sollte erst nach
Mitteilung der Abwägungsergebnisse gefasst werden.
Zu den mitgeteilten Abwägungsergebnissen gingen
keine Rückmeldungen ein, so dass dies als Zustimmung zu der Abwägung Seitens
der Einwender zu werten ist.
Um die 3. Änderung des Teilflächennutzungsplanes
für die Ortslage Klein Kussewitz nach § 6 BauGB zur Genehmigung bei der höheren
Verwaltungsbehörde, hier der Landkreis Rostock einreichen zu können, sollte die
Gemeindevertretung den abschließenden Beschluss fassen.
Nach Genehmigung des Flächennutzungsplanes ist die Genehmigung bekannt zu
machen. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.
Da diese Beschlussvorlage „nur“ das Aufstellungsverfahren abschließt und alle Entscheidungsbeschlüsse zum Inhalt gefasst sind, wird diese Beschlussvorlage nur noch der Gemeindevertretung vorgelegt.