Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
gem. § 44 der Kommunalverfassung
M-V, die Spende der Firma Malerbetrieb
Hans-Joachim Meier GmbH aus Admannshagen-Bargeshagen in Höhe von 321,30 € für
die Toilettenvermietung für das Dorffest Mönchhagen 2023 anzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Firma Malerbetrieb Hans-Joachim Meier GmbH
aus Admannshagen-Bargeshagen hat für das Dorffest der Gemeinde Mönchhagen die
Rechnung für Toilettenvermietung in Höhe von 321,30 € bezahlt und stellt es der
Gemeinde nicht in Rechnung. Die Firma Malerbetrieb Hans-Joachim Meier GmbH aus
Admannshagen-Bargeshagen spendet somit den Betrag für die Toilettenvermietung.
Über die Annahme der Spende entscheidet der Hauptausschuss gemäß der
Hauptsatzung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die
Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren-
Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.
Ab
einem Betrag von 1.000 € muss die Gemeindevertretung die Entscheidung zwingend
selbst treffen.
Für
darunterliegende Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der
Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder bis maximal 100 € auf den
Bürgermeister delegiert werden.
In
der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen § 6 Abs. 3 ist festgelegt, dass bis
100 € der Bürgermeister und darüber hinaus die Gemeindevertretung über die
Annahme von Spenden entscheidet. Da die Gemeinde Mönchhagen keinen
Hauptausschuss gebildet hat, ist hier die
Entscheidung
der Gemeindevertretung notwendig.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.