Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt die Verwendung der Zuweisung nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2022
in Höhe von 106.936,17 € für die Instandhaltungsmaßnahme „Deckenerneuerung
Elsterstrat“.
Es erfolgt eine Umbuchung vom investiven
61100.7894200 in den laufenden Finanzhaushalt 61100.668000. Gleicher Betrag
kann zum Ausgleich des Ergebnishaushaltes aus der Kapitalrücklage entnommen
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 106.936,17 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2022 für folgende investive Maßnahmen:
…………………………………………………
…………………………………………………
…………………………………………………
Die gesamte Zuweisung verbleibt in der
Kapitalrücklage und wird nach Anschaffung des Vermögensgegenstandes jährlich
für die Abschreibungen verwendet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In § 14
des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit
gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:
1) Die
Finanzausgleichsmasse wird verwendet
1. für Vorwegabzüge für ………………………..
b)
Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in
Höhe von
150 000 000
Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch
100 000 000 Euro …………….
Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten
Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie
Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr,
Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie
Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse
gewährt.
Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Rövershagen
beträgt für das Haushaltsjahr 2022 106.936,17 €. Mit der Haushaltsplanung 2022
wurde die Verwendung von 102.000,00 € für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich
„Infrastruktur Straßenunterhaltung“ eingestellt (siehe Produktkonto
61100.4922000).
Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere
Investitionen oder Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 hat die
Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der
Gemeinde Rövershagen geprüft und mögliche Verwendungen dargestellt.
1. Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit, u. a. die
Instandhaltungsmaßnahme „Deckenerneuerung Elsterstrat“ in Höhe von 143.337,08 €
mit 106.936,17 € aus der Zuweisung zu finanzieren, der laufende Finanzhaushalt
wird dadurch entlastet. Es erfolgt eine Umbuchung vom investiven 61100.7894200
in den laufenden Finanzhaushalt 61100.668000. Gleicher Betrag kann zum
Ausgleich des Ergebnishaushaltes aus der Kapitalrücklage entnommen werden,
Umbuchung von 61100.201300 Kapitalrücklage nach § 23 FAG auf 61100.4922000
Entnahme aus der Kapitalrücklage.
Oder
2. Die gesamte Infrastrukturzuweisung verbleibt in der Kapitalrücklage und wird für investive Maßnahmen angespart, z. B.:
- ……………………………….. oder
- ………………………………...
Hier kann in den Folgejahren eine jährliche
Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe der Abschreibungen erfolgen, es ist
für die Jahresrechnungen eine Nebenrechnung erforderlich.
Finanzierung:
Zu Variante 1: Es erfolgt eine Umbuchung vom
investiven in den laufenden Finanzhaushalt, der Bestand der liquiden Mittel
wird nicht verändert. Der Ergebnishaushalt wird durch die Entnahme aus der
Kapitalrücklage entlastet.
Zu Variante 2: Die Infrastrukturpauschale
verbleibt in der Kapitalrücklage, es erfolgt eine spätere Entnahme in Höhe der
Abschreibungen des finanzierten Gegenstandes. Hierzu ist eine Nebenrechnung
notwendig.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 09.10.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen,
dem Beschlussvorschlag 1 zuzustimmen.