Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch stimmt
dem Antrag auf Erweiterung/Neuaufstellung der Abrundungssatzung für die
Ortslage Goorstorf zu.
Bei Zustimmung zum Antrag weist die Gemeinde
auf folgendes hin:
Im Rahmen des Entwurfs der Erweiterung der
Satzung ist zu prüfen ob eine Neuaufstellung nicht sinnvoller ist.
Die Gemeinde ist von jeglichen Kosten, die mit
dem Änderungs-/Neuaufstellungsverfahren der Satzung im Zusammenhang stehen,
frei zu halten. Dies soll durch Direktbeauftragung eines leistungsfähigen
Stadtplanungsbüros gesichert werden.
Aus dieser Zustimmung lässt sich nicht
ableiten, dass das Ziel des Verfahrens erreicht wird.
Ist im Laufe des Verfahrens absehbar, dass die
Satzungsänderung/Neuaufstellung nicht zum Erfolg führt, behält sich die
Gemeinde vor das Verfahren zu beenden.
Ein Kostenersatz seitens der Gemeinde gegenüber
dem Antragsteller lässt sich daraus nicht ableiten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Auszug aus dem FNP für die Ortslage Goorstorf
Abrundungssatzung für die Ortslage Goortsorf
Luftbild der Ortslage mit Satzungsgrenze (alles
schwarz-weiß) und Grenze des B-Planes Nr. 14 (farbig)
Sachverhalt:
Der Gemeindevertretung liegt ein Antrag auf Erweiterung der
Abrundungssatzung Goorstorf zur Entscheidung vor. – siehe Anlage -
Stellungnahme der Verwaltung:
Dem Antrag vorausgegangen war bereits eine Beratung mit interessierten
Anwohnern von Goorstorf, deren Flächen außerhalb der Satzung bereits seit
vielen Jahren baulich oder gewerblich genutzt werden und erhebliche Probleme
bei der Beantragung für weitere bauliche
Anlagen auf diesen Nutzungsflächen durch den Außenbereichsfaktor nach sich
ziehen.
Die Satzung ist aus dem Jahr 1997 und stellt in vielen Bereichen der
Ortslage schon lange nicht mehr den tatsächlichen Bebauungs- und
Nutzungszustand dar.
Eine Erweiterung würde wahrscheinlich den Rahmen sprengen und aus der
Erfahrung der Ortslage Alberstdorf geschuldet, sollte die Gemeinde über eine
Neuaufstellung einer Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung nachdenken,
Das heißt, die vorhandenen bebauten Flächen werden dem Innenbereich
zugeordnet und einzelne Außenbereichsflächen, die die Satzung und damit die
Ortslage sinnvoll abrunden, können in den Innenbereich einbezogen werden.
Dies wäre außerdem im Rahmen der Erstellung des städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes bereits eine Willensbekundung der Gemeinde, wohin die
Entwicklung/oder Nichtentwicklung der Ortslage Goorstorf gehen kann.
Die bauplanungsrechtliche Situation ist
eindeutig. Der Flächennutzungsplan steht jedem jetzt außerhalb der Satzung
liegenden, nicht nach § 35 (1) BauGB privilegierten Vorhaben, mit seiner
Ausweisung als Fläche für Landwirtschaft bzw. Grünfläche als öffentlicher
Belang entgegen.
Bei Änderung bzw. Neuaufstellung der Satzung
würde diese jetzige Außenbereichsflächen als sogenannte Einbeziehungsfläche auf
welcher auch in geringem Maße Festsetzungen definiert werden können, in den
Bebauungszusammenhang der Ortslage einbezogen bzw. klargestellt.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt dann nicht
mehr als Außenbereichsvorhaben, sondern nach § 34 BauGB. Der Belang des FNP
steht dem Vorhaben nicht mehr entgegen.
Es wäre zu prüfen, ob sich aus der
Neuaufstellung Flächen ergeben, die eine weitere Wohnbebauung ermöglichen oder
ob es bei der reinen Neudefinition des Innenbereiches und damit der Sicherung
der Bestandbebauung bzw. Nutzung bleibt.
Zunächst ist jedoch erst einmal über den Antrag
zu entscheiden.
Bisher hat die Gemeinde solchen Anträgen nur
unter Kostenfreihaltung der Gemeinde zugestimmt.
Der Antragsteller formuliert seinen Antrag in
der „ich/wir-Form“. Sollte die Gemeinde dem Antrag zustimmen und wenn ja, dann
nur unter Kostenfreihaltung der Gemeinde, wäre das Handling über einen
Ansprechpartner erheblich einfacher. Es wird eine Vereinbarung zwischen
Gemeinde und Antragsteller geschlossen, die die Gemeinde kostenfrei hält.
Die Gemeinde könnte auch eine Direktbeauftragung
beschließen. Damit würden weitere Vereinbarungen entbehrlich sein. Die Gemeinde
behält in jedem Fall die Planungshoheit.
Ihnen obliegt nun die Entscheidung über den
Antrag.
Unten beigefügt ein Auszug aus dem
Flächennutzungsplan (FNP), der Bestandssatzung und ein Luftbild mit erkennbarer
Nutzung außerhalb des Geltungsbereiches der Satzung.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 9 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und
0 Stimmenthaltungen dem Antrag gem. Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen.