Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Annahme von Spenden gem. § 44 KV M-V
Vorlage
VOA/1670/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma Austin Powers Taxi & Transfer in Höhe von 500,00 €, eingegangen am 05.09.2023, anzunehmen.

Die Spende soll für die Errichtung einer Streuobstwiese sowie die Anschaffung einer Bank verwendet werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Die Firma Austin Powers Taxi & Transfer hat am 05.09.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für den Spendenlauf Blankenhagen gespendet. Die Spende hat eine Zweckbindung und soll für eine Streuobstwiese sowie eine Bank verwendet werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenhagen entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss zuständig. Da der Hauptausschuss allerdings nicht getagt hat, geht die Entscheidung an die Gemeindevertretersitzung über.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 


Finanzierung:

 Es entstehen keine Kosten.