Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der
Firma Austin Powers Taxi & Transfer in Höhe von 500,00 €, eingegangen am
05.09.2023, anzunehmen.
Die Spende soll für die Errichtung einer
Streuobstwiese sowie die Anschaffung einer Bank verwendet werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Firma Austin Powers Taxi & Transfer hat
am 05.09.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für den Spendenlauf
Blankenhagen gespendet. Die Spende hat eine Zweckbindung und soll für eine
Streuobstwiese sowie eine Bank verwendet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Blankenhagen ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die
Annahme von Spenden entscheidet.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Blankenhagen
entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab
100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss
zuständig. Da der Hauptausschuss allerdings nicht getagt hat, geht die
Entscheidung an die Gemeindevertretersitzung über.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es
entstehen keine Kosten.