Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die 1. Änderung der Satzung der Gemeinde Gelbensande für den kommunalen Friedhof
1.
Änderung der Satzung der
Gemeinde Gelbensande für den kommunalen
Friedhof
Aufgrund des § 5
Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg – Vorpommern
(KV M-V) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOB1. M-V S.777) in der derzeit
geltenden Fassung und des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und
Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz – BestattG
M-V) vom 03.07.1998 (GVOB1. M-V, S. 617) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 2
des Gesetztes vom 13. Juli 2021 (GVOB1. M-V, S.1164,1326) in der derzeit
geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung
Gelbensande vom ………………folgende Satzung erlassen:
Artikel I - Änderungen
1. § 2 Friedhofszweck – wird
wie folgt hinzugefügt
Abs.6 Bereich für ordnungsbehördliche Bestattungen
In diesem Bereich sind
ausschließlich ordnungsbehördliche
Bestattungen zulässig.
2. § 12 Allgemeine
Vorschriften - wird wie folgt hinzugefügt
Abs. 1 f Urnenreihengräber für ordnungsbehördliche Bestattungen Länge
0,40 m Breite 0,40m je Grabstelle
3. § 18 allgemeine
Gestaltungsvorschriften - wird neu gefasst
§ 18 Ordnungsbehördliche Bestattungen
1) Die Urnengrabstellen werden fortlaufend in
Rasengrabfeldern mit Grabkennzeichnung in Form einer Grabplatte namentlich
gekennzeichnet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
2) Die Gestaltung und Pflege erfolgt durch die Gemeinde
Gelbensande. Individuelle Grabmale dürfen nicht aufgestellt werden.
4. ehemals § 18 Allgemeine Gestaltungsvorschriften wird geändert in § 19 Allgemeine Gestaltungsvorschriften
5. ehemals § 19 Grabmale wird geändert in § 20 Grabmale
6. ehemals § 20 Fundamentierung und Befestigung wird geändert in § 21 Fundamentierung und Befestigung
7.
ehemals § 21 Unterhaltung
der Grabmale wird geändert in § 22 Unterhaltung der Grabmale
8. ehemals § 22 Entfernung der Grabmale wird geändert in § 23 Entfernung der Grabmale
9.
ehemals § 23 Alte Rechte wird geändert in § 24 Alte Rechte
10. ehemals § 24 Haftung wird geändert in § 25 Haftung
11. ehemals § 25 Gebühren wird geändert in § 26 Gebühren
12. ehemals § 26 Ordnungswidrigkeiten wird geändert in § 27 Ordnungswidrigkeiten
13. ehemals § 27 Inkrafttreten wird geändert in § 28 Inkrafttreten
Artikel II – Inkrafttreten
Die Änderungssatzung tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gelbensande, den
Manfred Labitzke
Bürgermeister
Dienstsiegel
Hinweis:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften
verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung M-V nach
Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend
gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-,
Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Gelbensande, den
Manfred Labitzke
Bürgermeister
Dienstsiegel
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Das Bestattungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) legt im § 9 Absatz 3 fest, dass die örtlichen Ordnungsbehörden für Bestattungen zu sorgen haben, sofern es keine Bestattungspflichtigen Angehörigen gibt bzw. nicht zu ermitteln oder nicht auffindbar sind oder sie ihrer Pflicht nicht nachkommen.
Ist der Wille des Verstorbenen nicht bekannt, so ist eine einfache, ortsübliche und würdige Bestattung durchzuführen. Diese sogenannten ordnungsbehördlichen Bestattungen werden durch das Amt Rostocker Heide durchgeführt und beauftragt. Bislang wurden die Verstorbenen eingeäschert und auf der anonymen Urnengemeinschaftsanlage (UGA) beigesetzt.
Seit dem 13.07.2021 legt das Bestattungsgesetz fest, dass diese ordnungsbehördlichen Bestattungen namentlich gekennzeichnet sein müssen, es sei denn, nach dem Willen des Verstorbenen sollte die Beisetzung in einem anonymen Grab stattfinden. Das bedeutet, dass das Grab mit einem Grabstein, Platte o.ä. gekennzeichnet werden muss.
Diese namentliche Beisetzungsart ist grundsätzlich auf dem kommunalen Friedhof auf der neuen Grabanlage der halbanonymen UGA möglich. Die halbanonyme UGA auf dem Friedhof in Gelbensande wurde im Jahr 2020 errichtet und wird sehr gut angenommen. Mittlerweile stehen noch 16 von 32 Grabstellen zur Verfügung.
In den letzten 4 Jahren wurden insgesamt 10 ordnungsbehördliche Beisetzungen auf der anonymen UGA durchgeführt. Sollten diese Beisetzungen zukünftig auf der halbanonymen UGA stattfinden, würde diese in relativ kurzer Zeit belegt sein.
Der Gedanke ist entstanden, für diese Form der Beisetzung, eine extra Fläche auf dem kommunalen Friedhof anzulegen und auszuweisen. Dabei sollen die Grabstellen eine Größe von 40 x 40 cm haben und mit einer namentlichen Grabplatte versehen werden. Dies soll im westlichen Teil seitwärts der jetzigen halbanonymen UGA entstehen.
Für die Erweiterung dieser Fläche und dieser Grabart ist eine Ergänzung und somit eine Änderung der Friedhofssatzung erforderlich.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 10 Abs. 2 Satz 3 BestattG M-V muss das Grab einer ordnungsbehördlichen Bestattung namentlich gekennzeichnet sein.
Bei einer Belegung auf der halbanoymen UGA würde diese Grabanlage erfahrungsgemäß in kürzester Zeit belegt sein. Eine separate Ausweisung einer Fläche ausschließlich für ordnungsbehördliche Bestattungen ist empfehlenswert und hätte die Vereinheitlichung für diesen Bereich zur Folge.
Die Gemeindevertretung muss nun über die 1. Änderung der Friedhofssatzung entscheiden.
Die Friedhofssatzung muss dementsprechend wie folgt geändert und ergänzt werden.
Neu Abs. 6: Bereich für ordnungsbehördliche Bestattungen in diesem Bereich sind ausschließlich ordnungsbehördliche Bestattungen zulässig.
§ 12 Allgemeine Vorschriften
Abs. 1 f: Urnenreihengrabstätten für ordnungsbehördliche Bestattungen Länge 0,40m Breite 0,40m.
§ 18 Ordnungsbehördliche Bestattungen - Neu!!!
Abs. 1: Die Urnengrabstellen werden fortlaufend in Rasengrabfeldern mit Grabkennzeichnung in Form einer Grabplatte namentlich gekennzeichnet. Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
Abs. 2: Die Gestaltung und Pflege erfolgt durch die Gemeinde Gelbensande. Individuelle Grabmale dürfen nicht aufgestellt werden.
Alle weiteren Paragraphen verschieben sich entsprechend.
Die Friedhofsgebühren werden
durch die Verwaltung neu kalkuliert und der Gemeindevertretung zeitnah
vorgelegt.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom
14.09.2023:
Der Haupt- und
Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung die 1. Änderung der Satzung
der Gemeinde Gelbensande für den kommunalen Friedhof mit 5 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen zu beschließen.
Finanzierung:
Investitionskosten fallen für diese Grabart nicht an.