Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 23.08.2023 und am 27.09.2023
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen zum 31.12.2021 mit einer
Bilanzsumme von 10.001.515,23 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
199.963,28 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2021.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss
(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der Jahresabschluss
besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. der
Übersicht über die Teilrechnungen,
4. der
Bilanz,
5. dem
Anhang.
(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. die
Anlagenübersicht,
2. die
Forderungsübersicht,
3. die
Verbindlichkeitenübersicht,
4. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen.
(4) Der
Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen.
(5) Die Gemeindevertretung
beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sie
entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des
Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht
sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
(6) Die Beschlüsse über
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1,
der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches
eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers, soweit ein solcher bestellt ist,
sind nach dem für Satzungen geltenden Verfahren öffentlich bekannt zu machen.
(7) Ergibt sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder
diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht festgestellten
Jahresabschluss zu berichtigen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Mönchhagen erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 23.08.2023 und am
27.09.2023 die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Mönchhagen geprüft.
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen wurden der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk gefertigt.
In der Sitzung des RPA am 27.09.2023 wurden die Beschlüsse mit 4 Ja-Stimmen empfohlen und der Bestätigungsvermerk unterzeichnet.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 23.08.2023 und am 27.09.2023
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Mönchhagen zum 31.12.2021 mit einer
Bilanzsumme von 10.001.515,23 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
199.963,28 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen
entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2021.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 09.11.2023
Der Finanzausschuss gibt folgende Empfehlungen:
Beschluss 1: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen
Beschluss 2: 5 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0
Enthaltungen