Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern KV MV
Vorlage
VOA/3190/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde  Bentwisch beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma FSN Fahrzeugbau GmbH Bentwisch der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch in Höhe von 500,00 €, eingegangen am 15.08.2023, anzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Firma FSN Fahrzeugbau GmbH Bentwisch hat am 15.08.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für die Freiwillige Feuerwehr Bentwisch gespendet. Die Spende hat keine Zweckbindung, lediglich die allgemeinen Tätigkeiten der Feuerwehr Bentwisch sind als Zweck angegeben.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab 100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss zuständig. Da der Hauptausschuss allerdings nicht tagt, geht die Entscheidung an die Gemeindevertretersitzung über. Die Vorberatung erfolgt im Finanzausschuss auf Grundlage des § 6 (1) 3. der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.

 

 


Finanzierung:

 

Es entstehen keine Kosten.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: