Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. §
44 der Kommunalverfassung M-V die Spende der Firma FSN Fahrzeugbau GmbH
Bentwisch der Freiwilligen Feuerwehr Bentwisch in Höhe von 500,00 €, eingegangen
am 15.08.2023, anzunehmen.
Sachverhalt:
Die Firma FSN Fahrzeugbau GmbH Bentwisch hat am
15.08.2023 durch Überweisungsgutschrift 500,00 € für die Freiwillige Feuerwehr
Bentwisch gespendet. Die Spende hat keine Zweckbindung, lediglich die
allgemeinen Tätigkeiten der Feuerwehr Bentwisch sind als Zweck angegeben.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Haupt- und
Finanzausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch ist festgelegt, dass bis 100,00 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch
entscheidet gemäß § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung über die Annahme von Spenden ab
100,01 € bis 1.000,00 €. Somit ist bei der vorliegenden Spende dieser Ausschuss
zuständig. Da der Hauptausschuss allerdings nicht tagt, geht die Entscheidung
an die Gemeindevertretersitzung über. Die Vorberatung erfolgt im
Finanzausschuss auf Grundlage des § 6 (1) 3. der Hauptsatzung der Gemeinde
Bentwisch.
Die
Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem
Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem
jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden ist.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: