Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt die Umbuchung der tatsächlichen Eigenanteile der Gemeinde für die
Maßnahmen:
1. Bau der Kindereinrichtung und
2. Verbindungsbau an der Grundschule
nach Schlussrechnung der Maßnahmen vom
laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt
61200.6891000 im Haushaltsjahr 2023 gem. § 12 GemHVO-Doppik, der Bestand der
liquiden Mittel bleibt davon unberührt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushaltsjahr
2023 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde begonnen
bzw. abgeschlossen, davon unter anderem
1. den Neubau der Kindereinrichtung und
2. den Verbindungsbau an der Grundschule.
1. Für den Bau der Kindereinrichtung waren nach Abzug der Zuwendung und der
Kreditaufnahme Eigenmittel der Gemeinden Bentwisch in Höhe von 577.500 € im
Plan eingestellt.
2. Für die Maßnahme Verbindungsbau an der Grundschule waren nach Abzug der
Fördermittel 353.700 € in den Haushalt eingestellt.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Darstellung wird zukünftig bei der
Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen
durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
Die Verwaltung empfiehlt die Umbuchung der
tatsächlichen Eigenanteile der Gemeinde für die Maßnahmen:
1. Bau der Kindereinrichtung und
2. Verbindungsbau an der Grundschule
nach Schlussrechnung der Maßnahmen vom
laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt
61200.6891000 im Haushaltsjahr 2023, der Bestand der liquiden Mittel bleibt
davon unberührt.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im
Haushaltsjahr 2023 in Höhe der Eigenanteile für die Maßnahmen „Bau der
Kindereinrichtung“ und „Verbindungsbau Grundschule“, die laufenden Ein- und
Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag, der Bestand der liquiden Mittel
bleibt davon unberührt.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 07.09.2023:
Die Stellungnahme des Finanzausschusses muss in
der Sitzung am 14.09.2023 vorgetragen werden, da die Sitzung des
Finanzausschusses nach Erstellung der Einladung zur Sitzung der
Gemeindevertretung stattfindet.