Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung von Investitionen gem. § 12 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2023 - hier: Kita und Schule
Vorlage
VFA/3186/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt die Umbuchung der tatsächlichen Eigenanteile der Gemeinde für die Maßnahmen:

1. Bau der Kindereinrichtung und

2. Verbindungsbau an der Grundschule

nach Schlussrechnung der Maßnahmen vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2023 gem. § 12 GemHVO-Doppik, der Bestand der liquiden Mittel bleibt davon unberührt.     

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Bentwisch hat im Haushaltsjahr 2023 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde begonnen bzw. abgeschlossen, davon unter anderem

1. den Neubau der Kindereinrichtung und

2. den Verbindungsbau an der Grundschule.

 

1.    Für den Bau der Kindereinrichtung waren nach Abzug der Zuwendung und der Kreditaufnahme Eigenmittel der Gemeinden Bentwisch in Höhe von 577.500 € im Plan eingestellt.

2.    Für die Maßnahme Verbindungsbau an der Grundschule waren nach Abzug der Fördermittel 353.700 € in den Haushalt eingestellt. 

 

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.  

 

Die Verwaltung empfiehlt die Umbuchung der tatsächlichen Eigenanteile der Gemeinde für die Maßnahmen:

1. Bau der Kindereinrichtung und

2. Verbindungsbau an der Grundschule

nach Schlussrechnung der Maßnahmen vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2023, der Bestand der liquiden Mittel bleibt davon unberührt.

 


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2023 in Höhe der Eigenanteile für die Maßnahmen „Bau der Kindereinrichtung“ und „Verbindungsbau Grundschule“, die laufenden Ein- und Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag, der Bestand der liquiden Mittel bleibt davon unberührt. 

 

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 07.09.2023:

Die Stellungnahme des Finanzausschusses muss in der Sitzung am 14.09.2023 vorgetragen werden, da die Sitzung des Finanzausschusses nach Erstellung der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet.