Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über den Beteiligungsbericht 2021
Vorlage
VFA/3185/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt gem. § 73 KV M-V den Beteiligungsbericht 2021 entsprechend der Anlage.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

In § 73 Kommunalverfassung M-V werden Ausführungen zum Beteiligungsbericht gemacht, in den Absätzen 3 und 4 ist u.a. geregelt:

(3)

Die Gemeinde hat zum Ende eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30. September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde vorzulegen.

Der Bericht hat insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der Gesellschaft zu enthalten.

Die Gemeinde weist in einer öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

(4)

Gemeinden, die einen Gesamtabschluss erstellen, sind von der Pflicht zur Erstellung eines Berichtes nach Absatz 3 befreit.

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hat in ihrer Sitzung am 05.12.2019 folgenden Beschluss VFA/2569/2019/GBE gefasst:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, auf die Erstellung eines Gesamtabschlusses ab dem Jahr 2024 gem. § 61 KV M-V in der Fassung ab 23.07.2019 zu verzichten.

Ab dem Jahresabschluss für das Jahr 2019 ist ein Beteiligungsbericht gem. § 73 Abs. 3 KV M-V zu erarbeiten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses hat die Verwaltung den Beteiligungsbericht für das Haushaltsjahr 2021 erarbeitet und legt Ihnen diesen zur Beschlussfassung vor.

Die Angaben im Beteiligungsbericht wurden überwiegend den Berichten der Jahresabschlüsse der ITC GmbH und der Bentwisch GmbH entnommen. Es erfolgte keine eigene Darstellung und Bewertung durch die Verwaltung.

 

Der Beteiligungsbericht wird nach Beschlussfassung der Rechtsaufsichtsbehörde übergeben und in einer öffentlichen Bekanntmachung wird auf die Einsichtnahme verwiesen.


Finanzierung:

Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 07.09.2023:

Die Stellungnahme des Finanzausschusses muss in der Sitzung am 14.09.2023 vorgetragen werden, da die Sitzung des Finanzausschusses nach Erstellung der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet.