Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt gem. § 73 KV M-V den Beteiligungsbericht 2020 entsprechend der
Anlage.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In § 73
Kommunalverfassung M-V werden Ausführungen zum Beteiligungsbericht gemacht, in
den Absätzen 3 und 4 ist u.a. geregelt:
(3)
Die Gemeinde hat zum Ende
eines Haushaltsjahres einen Bericht über die unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen
an Unternehmen und Einrichtungen zu erstellen und diesen Bericht bis zum 30.
September des Folgejahres der Gemeindevertretung und der Rechtsaufsichtsbehörde
vorzulegen.
Der Bericht hat insbesondere
Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die
Beteiligungsverhältnisse, die wirtschaftliche Lage und Entwicklung, die
Kapitalzuführungen und -entnahmen durch die Gemeinde und Auswirkungen auf die
Haushalts- und Finanzwirtschaft sowie die Zusammensetzung der Organe der
Gesellschaft zu enthalten.
Die Gemeinde weist in einer
öffentlichen Bekanntmachung darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht
nehmen kann.
(4)
Gemeinden, die einen
Gesamtabschluss erstellen, sind von der Pflicht zur Erstellung eines Berichtes
nach Absatz 3 befreit.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hat in ihrer Sitzung am
05.12.2019 folgenden Beschluss VFA/2569/2019/GBE gefasst:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, auf die
Erstellung eines Gesamtabschlusses ab dem Jahr 2024 gem. § 61 KV M-V in der
Fassung ab 23.07.2019 zu verzichten.
Ab dem Jahresabschluss für das Jahr 2019 ist ein Beteiligungsbericht gem.
§ 73 Abs. 3 KV M-V zu erarbeiten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der Grundlage des vorgenannten Beschlusses hat die Verwaltung den Beteiligungsbericht
für das Haushaltsjahr 2020 erarbeitet und legt Ihnen diesen zur
Beschlussfassung vor.
Die Angaben im Beteiligungsbericht wurden überwiegend den Berichten der
Jahresabschlüsse der ITC GmbH und der Bentwisch GmbH entnommen. Es erfolgte keine
eigene Darstellung und Bewertung durch die Verwaltung.
Der Beteiligungsbericht wird nach Beschlussfassung der Rechtsaufsichtsbehörde übergeben und in einer öffentlichen Bekanntmachung wird auf die Einsichtnahme verwiesen.
Finanzierung:
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 07.09.2023:
Die Stellungnahme des Finanzausschusses muss in
der Sitzung am 14.09.2023 vorgetragen werden, da die Sitzung des
Finanzausschusses nach Erstellung der Einladung zur Sitzung der
Gemeindevertretung stattfindet.