Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 1.714.751,87 € im Haushaltsjahr 2020 für
die eigenfinanzierte Investition – Grundschule 2. BA - aus dem Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000
umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Bentwisch hat Vorjahren
Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen,
davon unter anderem 1.714.751,87 € für den Neubau der Grundschule 2. BA. Für
diese Maßnahme gab es keine Förderung bzw. Zuwendung.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit,
zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Darstellung wird zukünftig bei der
Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen
durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
In Vorbereitung der Jahresrechnungen 2020 bis
2022 wurden dazu schon verschiedene Beschlüsse durch die Gemeindevertretung
gefasst:
Beschluss VFA/3036/2022/GBE für 2020: 136.922,30 €
Beschluss VFA/3134/2023/GBE für 2020: 73.977,71 €
Beschluss VFA/3037/2022/GBE für 2021 67.609,25 €
Beschluss VFA/3135/2023/GBE für 2021 688.747,02 €
Beschluss VFA/3136/2023/GBE für 2022 201.681,69 €
Zur Eröffnungsbilanz am 01.01.2012 wurden die
liquiden Mittel der Gemeinde in drei Bereiche eingeteilt:
1. Laufende Ein- und Auszahlungen
2. Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
3. Durchlaufende Gelder bzw. ungeklärte Zahlungsvorgänge
Durch positive laufende Jahresergebnisse und
durchgeführte Investitionsmaßnahmen ist in den Folgejahren ein Missverhältnis
zwischen dem laufenden und investiven Bereich entstanden (siehe auch Muster 13
oder 5a).
Laufender Bereich am 31.12.2020, vorläufig +
16.078.703,00 €
Investiver Bereich am 31.12.2020, vorläufig
- 10.072.117,11 €
Um dieses Missverhältnis weiter auszugleichen, empfiehlt die Verwaltung die Umbuchung der Kosten für die Baumaßnahme „Grundschule 2. BA“ in Höhe von 1.714.751,87 € vom laufenden 61200.7698000 in den investiven 61200.6891000 Finanzhaushalt gem. § 12 GemHVO-Doppik, der Bestand der liquiden Mittel bleibt davon unberührt.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im
Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.714.751,87 €, die laufenden Ein- und
Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag, der Bestand der liquiden Mittel
bleibt davon unberührt.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 07.09.2023:
Die Stellungnahme des Finanzausschusses muss in
der Sitzung am 14.09.2023 vorgetragen werden, da die Sitzung des
Finanzausschusses nach Erstellung der Einladung zur Sitzung der
Gemeindevertretung stattfindet.