Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Finanzierung von Investitionen gem. § 12 GemHVO-Doppik zur Jahresrechnung 2020 - hier: Grundschule 2. BA
Vorlage
VFA/3183/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 1.714.751,87 € im Haushaltsjahr 2020 für die eigenfinanzierte Investition – Grundschule 2. BA - aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.    

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Bentwisch hat Vorjahren Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen, davon unter anderem 1.714.751,87 € für den Neubau der Grundschule 2. BA. Für diese Maßnahme gab es keine Förderung bzw. Zuwendung.

 

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.  

 

In Vorbereitung der Jahresrechnungen 2020 bis 2022 wurden dazu schon verschiedene Beschlüsse durch die Gemeindevertretung gefasst: 

 

Beschluss VFA/3036/2022/GBE für 2020:                                                               136.922,30 €

Beschluss VFA/3134/2023/GBE für 2020:                                                 73.977,71 €

Beschluss VFA/3037/2022/GBE für 2021                                                                                     67.609,25 €

Beschluss VFA/3135/2023/GBE für 2021                                                                                688.747,02 € 

Beschluss VFA/3136/2023/GBE für 2022                                                                                201.681,69 €

 

 

Zur Eröffnungsbilanz am 01.01.2012 wurden die liquiden Mittel der Gemeinde in drei Bereiche eingeteilt:

1.    Laufende Ein- und Auszahlungen                                                               

2.    Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

3.    Durchlaufende Gelder bzw. ungeklärte Zahlungsvorgänge

 

Durch positive laufende Jahresergebnisse und durchgeführte Investitionsmaßnahmen ist in den Folgejahren ein Missverhältnis zwischen dem laufenden und investiven Bereich entstanden (siehe auch Muster 13 oder 5a).

Laufender Bereich am 31.12.2020, vorläufig                                       + 16.078.703,00 €

Investiver Bereich am 31.12.2020, vorläufig                                                       - 10.072.117,11 €

 

Um dieses Missverhältnis weiter auszugleichen, empfiehlt die Verwaltung die Umbuchung der Kosten für die Baumaßnahme „Grundschule 2. BA“ in Höhe von 1.714.751,87 € vom laufenden 61200.7698000 in den investiven 61200.6891000 Finanzhaushalt gem. § 12 GemHVO-Doppik, der Bestand der liquiden Mittel bleibt davon unberührt.


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 1.714.751,87 €, die laufenden Ein- und Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag, der Bestand der liquiden Mittel bleibt davon unberührt. 

 

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 07.09.2023:

Die Stellungnahme des Finanzausschusses muss in der Sitzung am 14.09.2023 vorgetragen werden, da die Sitzung des Finanzausschusses nach Erstellung der Einladung zur Sitzung der Gemeindevertretung stattfindet.