Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 29.008,01 € im Haushaltsjahr
2022 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der
Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der
Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven
Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Blankenhagen hat im Haushaltsjahr
2022 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Darstellung wird zukünftig bei der
Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen
durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.
Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese
Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden.
Die Gemeindevertretung hat am 19.09.2022
folgenden Beschluss für die Planung 2022 gefasst:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, gem. § 12
GemHVO-Doppik 38.300 € im Haushaltsjahr 2022 für geplante eigenfinanzierte
Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden
Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird entsprechend der
tatsächlichen Auszahlungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 vom
laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt
61200.6891000 umgebucht.
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 hat die
Verwaltung die investiven Auszahlungen 2022 sowie den Saldo der laufenden Ein-
und Auszahlungen überprüft.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:
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2.564.734,83 € |
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234.755,77 € |
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-156.500,00 €; davon 114.100 € UB nach § 12 |
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-19.200,00 € |
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-172.600,00 € |
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-15.300,00 € |
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-209.046,00 € |
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2.226.844,60 € |
Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind
somit gegeben.
In der Anlage übergebe ich Ihnen eine
Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen ab dem Haushaltsjahr
2020.
Für die aufgeführten Maßnahmen im Jahr 2022 gab
es keine Förderung, sie wurden mit
29.008,01 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde
Blankenhagen finanziert.
Die Verwaltung schlägt vor, 29.008,01 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage gem. § 12 GemHVO-Doppik aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 29.008,01 €, die laufenden Ein- und Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag. Am Bestand der liquiden Mittel ändert sich nichts.