Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Finanzierung von Investitionen gem. § 12 GemHVO-Doppik im Haushaltsjahr 2022
Vorlage
VFA/1667/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 29.008,01 € im Haushaltsjahr 2022 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.  

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Blankenhagen hat im Haushaltsjahr 2022 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

Die Darstellung wird zukünftig bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber geprüft.  

Ab dem Haushaltsjahr 2022 muss diese Darstellung bereits in der Planung berücksichtigt werden.

Die Gemeindevertretung hat am 19.09.2022 folgenden Beschluss für die Planung 2022 gefasst:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 38.300 € im Haushaltsjahr 2022 für geplante eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird entsprechend der tatsächlichen Auszahlungen nach Abschluss des Haushaltsjahres 2022 vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 hat die Verwaltung die investiven Auszahlungen 2022 sowie den Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen überprüft.

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen stellt sich wie folgt dar:

  • Saldo am 31.12.2021 lfd. Ein- und Auszahlungen einschließlich der Vorträge

2.564.734,83 €

  • Jahresbezogener Saldo am 31.12.2022 lfd. Ein- und Auszahlungen – vorläufig

234.755,77 €

  • Jahresbezogener Saldo am 31.12.2023 lfd. Ein- und Auszahlungen – Planansatz HH 2023

-156.500,00 €; davon 114.100 € UB nach § 12

  • Jahresbezogener Saldo am 31.12.2024 lfd. Ein- und Auszahlungen – Planansatz HH 2023

-19.200,00 €

  • Jahresbezogener Saldo am 31.12.2025 lfd. Ein- und Auszahlungen – Planansatz HH 2023

-172.600,00 €

  • Jahresbezogener Saldo am 31.12.2026 lfd. Ein- und Auszahlungen – Planansatz HH 2023

-15.300,00 €

  • Betrag für Tilgung Kredit nach 2026

-209.046,00 €

  • Bereinigter vorläufiger Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2026

2.226.844,60 €

 

Die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.

In der Anlage übergebe ich Ihnen eine Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen ab dem Haushaltsjahr 2020.

Für die aufgeführten Maßnahmen im Jahr 2022 gab es keine Förderung, sie wurden mit

29.008,01 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Blankenhagen finanziert.

Die Verwaltung schlägt vor, 29.008,01 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage gem. § 12 GemHVO-Doppik aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 29.008,01 €, die laufenden Ein- und Auszahlungen verringern sich um diesen Betrag. Am Bestand der liquiden Mittel ändert sich nichts.