Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch befürwortet
die Stelle der Schulsozialarbeit weiterhin mit 30 Stunden/Woche unter der
Voraussetzung, dass auch der Landkreis Rostock diese Genehmigung erteilt und
damit die anteiligen Kosten (60% der Personalkosten zuzügl. anteilige
Sachkosten) trägt.
Die Gemeinde Bentwisch wird – vorbehaltlich der
Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024 – den entsprechenden Eigenanteil
(anteilige Sachkosten/Verwaltungskostenpauschale und Personalkostenzuschuss) in
Höhe von 24.104,67€ in den Haushalt 2024 auf dem Produktsachkonto 21100-5419001
(Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) einstellen.
Sofern sich finanzielle oder personelle
Änderungen bis zum Haushaltsjahr 2024 oder auch im Haushaltsjahr 2024 ergeben,
ist die Gemeinde Bentwisch durch den Träger der Schulsozialarbeit umgehend zu
informieren.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Schulsozialarbeit gibt es bereits seit vielen
Jahren an der Grundschule Bentwisch.
Die in der Vergangenheit tätige
Schulsozialarbeiterin hatte eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche.
Diese Arbeitszeit wurde jedoch auf insgesamt 4 Schulen (KGS Rövershagen,
Grundschule Rövershagen, Grundschule Bentwisch und Grundschule Graal-Müritz)
aufgeteilt, so dass im Ergebnis eine ungefähre Arbeitszeit von 11,5
Stunden/Woche für die Grundschule Bentwisch verblieben ist.
Nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung am 18.08.2022 und 20.04.2023 sowie Zustimmung des
Landkreises Rostock wird nunmehr ab dem 01.09.2023 eine Schulsozialarbeiterin
mit 30 Stunden/Woche an der Grundschule Bentwisch tätig sein.
Schulsozialarbeit stellt eine große Unterstützung
für das gesamte Team der Grundschule Bentwisch dar. Der Bedarf an
Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren an allen Schulen stetig gestiegen.
Daher wird angestrebt, die Schulsozialarbeit an
der Grundschule Bentwisch weiterhin mit 30 Stunden/Woche aufrecht zu
erhalten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Finanzierung der Schulsozialarbeit
(Personalkosten) wird auch im Haushaltsjahr 2024 zu 60% durch den Landkreis
Rostock und zu 40% durch die Gemeinde Bentwisch erfolgen.
Hinzu kommen unterschiedliche Sachkosten.
Im Einzelnen stellen sich die Kosten für das
Jahr 2024 gemäß der Beantragung des Trägers der Schulsozialarbeit beim
Landkreis Rostock und der Gemeinde Bentwisch wie folgt dar:
Kostenpositionen |
Gesamt- kosten |
davon Träger / Sonstige |
davon Gemeinde |
davon Jugendamt |
Fahrtkosten |
150,00 € |
- € |
50,00 € |
100,00 € |
Fortbildung/Weiterbildung |
600,00 € |
- € |
400,00 € |
200,00 € |
Arbeits- & Beschäftigungsmaterial |
200,00 € |
- € |
- € |
200,00 € |
Verwaltungspauschale (6%) |
3.104,96 € |
- € |
2.704,96 € |
400,00 € |
sonstige Sachkosten
(Mobiltelefon) |
250,00 € |
- € |
250,00 € |
- € |
Gesamtkosten |
4.304,96 € |
- € |
3.404,96 € |
900,00 € |
|
|
|
|
|
Personalkosten 30
Std./Woche |
51.749,28 € |
|
20.699,71 € |
31.049,57 € |
|
|
|
|
|
Gesamtkosten 2024 |
56.054,24 € |
|
24.104,67 € |
31.949,57 € |
Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von
56.054,24€, wovon 24.104,67€ durch die Gemeinde Bentwisch und 31.949,57€ durch
den Landkreis Rostock getragen werden.
Sofern durch die Gemeinde Bentwisch als
Schulträger keine Beteiligung an der Finanzierung erfolgen würde, wurde auch
durch den Landkreis Rostock keine Förderung erfolgen.
Die damalige Grobkostenschätzung des
Landkreises Rostock sowie der Volkssolidarität als Träger der Schulsozialarbeit
hat für das Jahr 2024 Kosten i.H.v. ca. 20.000€ ergeben.
Die tatsächlichen Kosten belaufen sich nunmehr
auf 24.104,67€. Dies sind Mehrkosten i.H.v. 4.104,67€.
Diese Mehrkosten ergeben sich aus der
Steigerung der Personalkosten. Die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land
e.V. als Träger der Schulsozialarbeit zahlt in Anlehnung an den TVöD.
Somit wirkt sich die Tarifverhandlung des TVöDs
auch auf die Personalkosten der Schulsozialarbeit aus. Zudem wird die
Volkssolidarität ebenfalls auf eine 39-Stunden-Woche bei den
Vollzeitangestellten umstellen.
Daher erhöhen sich nicht nur für die Gemeinde
Bentwisch die Kosten, sondern auch für den Landkreis Rostock.
Der Landkreis Rostock prüft die von den Trägern
der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit eingegangenen Anträge und gibt den
jeweiligen Verwaltungen/Ämtern eine entsprechende Rückmeldung, ob der jeweilige
Antrag vollumfänglich berücksichtigt wird oder Änderungen/Kürzungen
erforderlich sind.
Diese Rückmeldung des Landkreises Rostock steht
derzeit noch aus. Sollte sich hier nachträglich noch eine Änderung der Kosten
ergeben, wird dies bis zur Sitzung der Gemeindevertretung an dieser Stelle
ergänzt/korrigiert.
Da die Schulsozialarbeit auf dem Produktkonto
21100 (Grundschule) abgebildet wird, fließen die Aufwendungen für die
Schulsozialarbeit in die Berechnung des Schullastenausgleiches mit ein.
Daher werden die Kosten anteilig auf die
Fremdgemeinden mit umgelegt, die Schüler/innen an der Grundschule Bentwisch
beschulen lassen.
Da der Landkreis Rostock die Personal- und
Sachkosten der Schulsozialarbeit bezuschusst, ist für den Landkreis Rostock und
auch für die Volkssolidarität Planungssicherheit für das Jahr 2024
erforderlich.
Daher sollte die Gemeindevertretung Bentwisch
vor der eigentlichen Haushaltsplanung einen Beschluss zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch 2024 fassen.
Finanzierung:
Der Gesamtkostenzuschuss für die Gemeinde
Bentwisch beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 24.104,67€ (30
Stunden/Woche). Diese finanziellen Mittel müssen bei Beschlussfassung in den
Haushalt 2024 eingestellt werden.