Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2024
Vorlage
VZD/3182/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch befürwortet die Stelle der Schulsozialarbeit weiterhin mit 30 Stunden/Woche unter der Voraussetzung, dass auch der Landkreis Rostock diese Genehmigung erteilt und damit die anteiligen Kosten (60% der Personalkosten zuzügl. anteilige Sachkosten) trägt.

Die Gemeinde Bentwisch wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024 – den entsprechenden Eigenanteil (anteilige Sachkosten/Verwaltungskostenpauschale und Personalkostenzuschuss) in Höhe von 24.104,67€ in den Haushalt 2024 auf dem Produktsachkonto 21100-5419001 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) einstellen.

Sofern sich finanzielle oder personelle Änderungen bis zum Haushaltsjahr 2024 oder auch im Haushaltsjahr 2024 ergeben, ist die Gemeinde Bentwisch durch den Träger der Schulsozialarbeit umgehend zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Schulsozialarbeit gibt es bereits seit vielen Jahren an der Grundschule Bentwisch.

Die in der Vergangenheit tätige Schulsozialarbeiterin hatte eine wöchentliche Arbeitszeit von 35 Stunden/Woche. Diese Arbeitszeit wurde jedoch auf insgesamt 4 Schulen (KGS Rövershagen, Grundschule Rövershagen, Grundschule Bentwisch und Grundschule Graal-Müritz) aufgeteilt, so dass im Ergebnis eine ungefähre Arbeitszeit von 11,5 Stunden/Woche für die Grundschule Bentwisch verblieben ist.

Nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung am 18.08.2022 und 20.04.2023 sowie Zustimmung des Landkreises Rostock wird nunmehr ab dem 01.09.2023 eine Schulsozialarbeiterin mit 30 Stunden/Woche an der Grundschule Bentwisch tätig sein.

Schulsozialarbeit stellt eine große Unterstützung für das gesamte Team der Grundschule Bentwisch dar. Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren an allen Schulen stetig gestiegen.

Daher wird angestrebt, die Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch weiterhin mit 30 Stunden/Woche aufrecht zu erhalten. 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Finanzierung der Schulsozialarbeit (Personalkosten) wird auch im Haushaltsjahr 2024 zu 60% durch den Landkreis Rostock und zu 40% durch die Gemeinde Bentwisch erfolgen.

Hinzu kommen unterschiedliche Sachkosten.

Im Einzelnen stellen sich die Kosten für das Jahr 2024 gemäß der Beantragung des Trägers der Schulsozialarbeit beim Landkreis Rostock und der Gemeinde Bentwisch wie folgt dar:

Kostenpositionen

Gesamt- kosten

davon Träger / Sonstige

davon Gemeinde

davon Jugendamt

Fahrtkosten

      150,00 €

                    -  

          50,00 €

      100,00 €

Fortbildung/Weiterbildung

      600,00 €

                    -  

       400,00 €

      200,00 €

Arbeits- & Beschäftigungsmaterial

      200,00 €

                    -  

                -  

      200,00 €

Verwaltungspauschale (6%)

   3.104,96 €

                    -  

    2.704,96 €

      400,00 €

sonstige Sachkosten (Mobiltelefon)

      250,00 €

                    -  

       250,00 €

               -  

Gesamtkosten

   4.304,96 €

                    -  

    3.404,96 €

      900,00 €

 

 

 

 

 

Personalkosten 30 Std./Woche

51.749,28 €

 

  20.699,71 €

 31.049,57 €

 

 

 

 

 

Gesamtkosten 2024

56.054,24 €

 

  24.104,67 €

 31.949,57 €

 

Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 56.054,24€, wovon 24.104,67€ durch die Gemeinde Bentwisch und 31.949,57€ durch den Landkreis Rostock getragen werden.

Sofern durch die Gemeinde Bentwisch als Schulträger keine Beteiligung an der Finanzierung erfolgen würde, wurde auch durch den Landkreis Rostock keine Förderung erfolgen.

 

Die damalige Grobkostenschätzung des Landkreises Rostock sowie der Volkssolidarität als Träger der Schulsozialarbeit hat für das Jahr 2024 Kosten i.H.v. ca. 20.000€ ergeben.

Die tatsächlichen Kosten belaufen sich nunmehr auf 24.104,67€. Dies sind Mehrkosten i.H.v. 4.104,67€.

Diese Mehrkosten ergeben sich aus der Steigerung der Personalkosten. Die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. als Träger der Schulsozialarbeit zahlt in Anlehnung an den TVöD.

Somit wirkt sich die Tarifverhandlung des TVöDs auch auf die Personalkosten der Schulsozialarbeit aus. Zudem wird die Volkssolidarität ebenfalls auf eine 39-Stunden-Woche bei den Vollzeitangestellten umstellen.

Daher erhöhen sich nicht nur für die Gemeinde Bentwisch die Kosten, sondern auch für den Landkreis Rostock.

 

Der Landkreis Rostock prüft die von den Trägern der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit eingegangenen Anträge und gibt den jeweiligen Verwaltungen/Ämtern eine entsprechende Rückmeldung, ob der jeweilige Antrag vollumfänglich berücksichtigt wird oder Änderungen/Kürzungen erforderlich sind.

Diese Rückmeldung des Landkreises Rostock steht derzeit noch aus. Sollte sich hier nachträglich noch eine Änderung der Kosten ergeben, wird dies bis zur Sitzung der Gemeindevertretung an dieser Stelle ergänzt/korrigiert.

 

Da die Schulsozialarbeit auf dem Produktkonto 21100 (Grundschule) abgebildet wird, fließen die Aufwendungen für die Schulsozialarbeit in die Berechnung des Schullastenausgleiches mit ein.

Daher werden die Kosten anteilig auf die Fremdgemeinden mit umgelegt, die Schüler/innen an der Grundschule Bentwisch beschulen lassen.

 

Da der Landkreis Rostock die Personal- und Sachkosten der Schulsozialarbeit bezuschusst, ist für den Landkreis Rostock und auch für die Volkssolidarität Planungssicherheit für das Jahr 2024 erforderlich.

Daher sollte die Gemeindevertretung Bentwisch vor der eigentlichen Haushaltsplanung einen Beschluss zur Finanzierung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Bentwisch 2024 fassen.

 


Finanzierung:

Der Gesamtkostenzuschuss für die Gemeinde Bentwisch beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 24.104,67€ (30 Stunden/Woche). Diese finanziellen Mittel müssen bei Beschlussfassung in den Haushalt 2024 eingestellt werden.