Beschlussvorschlag:
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dass folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen mit der Jahresrechnung 2021 für unabweisbar erklärt werden:
1.972,37 € Mehrkosten zu Beschluss VBE/1470/2021/GBL
18.446,14 € Mehrkosten Unterhaltung und Bewirtschaftung Gebäude; hier Produkt 57301.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.06.2023 und am 23.08.2023
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2021 mit einer
Bilanzsumme von 10.852.360,58 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
399.035,83 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde
Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss
(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
(2) Der Jahresabschluss
besteht aus:
1. der
Ergebnisrechnung,
2. der
Finanzrechnung,
3. der
Übersicht über die Teilrechnungen,
4. der
Bilanz,
5. dem
Anhang.
(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:
1. die
Anlagenübersicht,
2. die
Forderungsübersicht,
3. die
Verbindlichkeitenübersicht,
4. eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus
geltenden Haushaltsermächtigungen.
(4) Der
Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des
Haushaltsjahres aufzustellen.
(5) Die Gemeindevertretung
beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens
31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sie
entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des
Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht
sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.
(6) Die Beschlüsse über
die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der
Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1,
der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfungsvermerk des
Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches
eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers, soweit ein solcher bestellt ist,
sind nach dem für Satzungen geltenden Verfahren öffentlich bekannt zu machen.
(7) Ergibt sich nach
Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder
diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht festgestellten
Jahresabschluss zu berichtigen.
In jedem Amt ist gem. § 136 Abs. 3 KV M-V ein Rechnungsprüfungsausschuss
nach dem Kommunalprüfungsgesetz zu bilden, dieser führt gem. § 1 KPG M-V die
örtliche Prüfung durch.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Jahresabschluss 2021 wurde für die Gemeinde Blankenhagen erarbeitet und dem Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Rostocker Heide zur Prüfung vorgelegt.
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.06.2023 und am
23.08.2023 die Jahresrechnung 2021 der Gemeinde Blankenhagen geprüft.
Nach Abschluss der Prüfungshandlungen wurden der Prüfbericht sowie der Bestätigungsvermerk gefertigt.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 23.08.2023 wurden die Beschlüsse 1 – 3 mit 4 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme empfohlen und der Bestätigungsvermerk unterzeichnet.
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen beschließt, dass folgende über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen mit der Jahresrechnung 2021 für unabweisbar erklärt werden:
1.972,37 € Mehrkosten zu Beschluss VBE/1470/2021/GBL
18.446,14 € Mehrkosten Unterhaltung und Bewirtschaftung Gebäude; hier Produkt 57301.
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.06.2023 und am 23.08.2023
geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Blankenhagen zum 31.12.2021 mit einer
Bilanzsumme von 10.852.360,58 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von
399.035,83 € fest. Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Blankenhagen entlastet den Bürgermeister vorbehaltlos für das Haushaltsjahr.