Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Blankenhagen über die Bereitstellung finanzieller Mittel für die Schulsozialarbeit im Haushaltsjahr 2024
Vorlage
VZD/1665/2023/GBL
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen befürwortet die Stelle der Schulsozialarbeit weiterhin mit 30 Stunden/Woche unter der Voraussetzung, dass auch der Landkreis Rostock diese Genehmigung erteilt und damit die anteiligen Kosten (60% der Personalkosten zuzügl. anteilige Sachkosten) trägt.

Die Gemeinde Blankenhagen wird – vorbehaltlich der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2024 – den entsprechenden Eigenanteil (anteilige Sachkosten/Verwaltungskostenpauschale und Personalkostenzuschuss) in Höhe von 26.154,47€ in den Haushalt 2024 auf dem Produktsachkonto 21100-5419001 (Grundschule – Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke) einstellen.

Sofern sich finanzielle oder personelle Änderungen bis zum Haushaltsjahr 2024 oder auch im Haushaltsjahr 2024 ergeben, ist die Gemeinde Blankenhagen durch den Träger der Schulsozialarbeit umgehend zu informieren.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: 

 


Sachverhalt:

Die jetzige Schulsozialarbeiterin ist seit Beginn des Schuljahres 2016/17 mit 25 Stunden/Woche an der Grundschule Blankenhagen tätig.

Aufgrund von Änderungen in den Fördermittelrichtlinien konnte die wöchentliche Arbeitszeit für die Schulsozialarbeit an der Grundschule Blankenhagen zum 01.01.2022 von 25 Stunden/Woche auf 30 Stunden/Woche erhöht werden.

Schulsozialarbeit stellt eine große Unterstützung für das gesamte Team der Grundschule Blankenhagen dar. Der Bedarf an Schulsozialarbeit ist in den letzten Jahren an allen Schulen stetig gestiegen.

Daher wird angestrebt, die Schulsozialarbeit an der Grundschule Blankenhagen weiterhin mit 30 Stunden/Woche aufrecht zu erhalten.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Wie bereits in den vergangenen Jahren wird die Finanzierung der Schulsozialarbeit (Personal-kosten) auch im Haushaltsjahr 2024 zu 60% durch den Landkreis Rostock und zu 40% durch die Gemeinde Blankenhagen erfolgen. Hinzu kommen unterschiedliche Sachkosten.

Im Einzelnen stellen sich die Kosten für das Jahr 2024 gemäß der Beantragung des Trägers der Schulsozialarbeit beim Landkreis Rostock und der Gemeinde Blankenhagen wie folgt dar: 

Kostenpositionen

Gesamt- kosten

davon Träger / Sonstige

davon Gemeinde

davon Jugendamt

Fahrtkosten

      150,00 €

 

        50,00 €

      100,00 €

Fortbildung/Weiterbildung

      600,00 €

 

      400,00 €

      200,00 €

Arbeits- & Beschäftigungsmaterial

      200,00 €

 

               -  

      200,00 €

Verwaltungspauschale (6%)

   3.372,32 €

 

   2.972,32 €

      400,00 €

sonstige Sachkosten (Mobiltelefon)

      250,00 €

 

      250,00 €

               -  

Gesamtkosten

   4.572,32 €

 

   3.672,32 €

      900,00 €

 

 

 

 

 

Personalkosten 30 Std./Woche

 56.205,37 €

 

22.482,15 €

 33.723,22 €

 

 

 

 

 

Gesamtkosten 2024

 60.777,69 €

 

26.154,47 €

 34.623,22 €

Damit ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 60.777,69€, wovon 26.154,47€ durch die Gemeinde Blankenhagen und 34.623,22€ durch den Landkreis Rostock getragen werden.

Sofern durch die Gemeinde Blankenhagen als Schulträger keine Beteiligung an der Finanzierung erfolgen würde, würde auch durch den Landkreis Rostock keine Förderung erfolgen.

 

Im jetzigen Haushalt 2023 sind für die Schulsozialarbeit Kosten in Höhe von 20.658,84€ eingestellt. Daher würde dies für den Haushalt 2024 Mehrkosten in Höhe von 5.495,63€ für die Gemeinde Blankenhagen bedeuten.

Diese Mehrkosten ergeben sich aus der Steigerung der Personalkosten. Die Volkssolidarität Bad Doberan/Rostock-Land e.V. als Träger der Schulsozialarbeit zahlt in Anlehnung an den TVöD. Somit wirkt sich die Tariferhöhung des TVöDs auch auf die Personalkosten der Schulsozialarbeit aus. Zudem wird die Volkssolidarität ebenfalls auf eine 39-Stunden-Woche umstellen.

Daher erhöhen sich nicht nur für die Gemeinde Blankenhagen, sondern auch für den Landkreis Rostock die Kosten (um 6.581,15€ von 28.042,07€ in 2023 auf 34.623,22€ in 2024).

 

Der Landkreis Rostock prüft die von den Trägern der Schulsozialarbeit und Jugendsozialarbeit eingegangenen Anträge und gibt den jeweiligen Verwaltungen/Ämtern eine entsprechende Rückmeldung, ob der jeweilige Antrag vollumfänglich berücksichtigt wird oder Änderungen/Kürzungen erforderlich sind.

Diese Rückmeldung des Landkreises Rostock steht derzeit noch aus. Sollte sich hier nachträglich noch eine Änderung der Kosten ergeben, wird dies bis zur Sitzung der Gemeindevertretung an dieser Stelle ergänzt/korrigiert.

 

Da die Schulsozialarbeit auf dem Produktkonto 21100 (Grundschule) abgebildet wird, fließen die Aufwendungen für die Schulsozialarbeit in die Berechnung des Schullastenausgleiches mit ein. Daher werden die Kosten anteilig auf die Fremdgemeinden mit umgelegt, die Schüler/innen an der Grundschule Blankenhagen beschulen lassen.

 

Da der Landkreis Rostock die Personal- und Sachkosten der Schulsozialarbeit bezuschusst, ist für den Landkreis Rostock und auch für die Volkssolidarität Planungssicherheit für das Jahr 2024 erforderlich.

Daher sollte die Gemeindevertretung Blankenhagen vor der eigentlichen Haushaltsplanung einen Beschluss zur Finanzierung der Schulsozialarbeit an der Grundschule Blankenhagen 2024 fassen. 

 

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport vom 06.09.2023:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport empfiehlt der Gemeindevertretung Blankenhagen einstimmig, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zuzustimmen. 

 


Finanzierung:

Der Gesamtkostenzuschuss für die Gemeinde Blankenhagen beläuft sich für das Haushaltsjahr 2024 auf 26.154,47€ (30 Stunden/Woche). Diese finanziellen Mittel müssen bei Beschlussfassung in den Haushalt 2024 eingestellt werden.