Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, als zuständige Gemeinde in ihrem Namen den Fördermittelantrag (ILERL M-V) für den Waldkindergarten Gelbensande e.V. zum erforderlichen Umbau der Feierhalle Gelbensande zur Nutzung als Kindertagesstätte (Schaffung von 15 Plätzen für 3-6jährige Kinder) zu stellen.
Die voraussichtlichen Umbaukosten und die daraus
resultierende Fördermittelsumme beläuft sich auf ca. 150.000€.
Der im Rahmen des Fördermittelantrages erforderliche
Eigenanteil in Höhe von ca. 30.000€ (20% der Fördermittelsumme) wird im
Haushalt 2024 eingestellt.
Von diesem Eigenanteil übernimmt die Gemeinde Gelbensande einen Anteil von …………….. €. Die Restsumme ist vom Waldkindergarten Gelbensande e.V. aufzubringen und an die Gemeinde Gelbensande zurückzuzahlen.
Somit wird dem Bedarf der Jugendhilfeplanung 2022 – 2024, Teilplan I des Landkreises Rostock entsprochen und die Schaffung von 15 zusätzlichen Kita-Plätzen in der Gemeinde Gelbensande unterstützt.
Der Gemeinde Gelbensande ist bekannt, dass gegenüber dem Fördermittelgeber eine vollumfängliche Bindefrist von 12 Jahren gilt und die Gemeinde Gelbensande bei Antragstellung in ihrem Namen allein für die zuwendungsgerechte Mittelverwendung und geplante Nutzung des Objektes verantwortlich ist. Die Investitionskosten werden im Haushalt abgebildet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der Vorstand des Waldkindergartens e.V. hat sich und sein Konzept auf
einer
Gemeindevertretersitzung. Das Konzept in Kurzform wurde zur
Beschlussvorlage VBE/2108/2023/GGE ausgereicht.
In der Diskussion um einen Standort für den Waldkindergarten kam die
Frage auf, ob die Feierhalle vor dem Friedhof dem Waldkindergarten als
Unterkunft dienen könne.
Der Vorstand des Vereins bat daraufhin die Gemeindevertretung um eine
Grundsatzent- scheidung zu dieser Frage.
Die Gemeindevertretung fasste am 13.04.2023 den Beschluss
VBE/2108/2023/GGE:
„Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt das Gebäude der
Feierhalle
belegen auf
den Flurstücken 16/3 und 17/1 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande und das direkt
angrenzende
Waldgebiet auf dem Flurstück 16/13 gemäß beigefügtem Lageplan, dem Verein
„Waldkindergarten
e.V.“ als Waldkita-Unterkunft zur Verfügung zu stellen.
Grundlage
eines Vertrages bildet das vor Abschluss eines Nutzungsvertrages zu klärendes
VBE/2108/2023/GGE
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Baurecht in
Form einer Nutzungsänderung. Die Gemeinde stimmt deshalb bauplanungsrechtlich
der zu
beantragenden Baugenehmigung in Form der Nutzungsänderung nach § 35 (2) BauGB
zu. Der
Bürgermeister kann damit das gemeindliche Einvernehmen unterzeichnen.
Dieser
Beschluss regelt nur die Entscheidung über die zur Verfügungstellung des
Gebäudes und
die
Zustimmung der baurechtlich zu beantragenden Baugenehmigung zur Umnutzung des
Gebäudes.
Alle anderen
Befindlichkeiten der Vertragsgestaltung zur Nutzung, Unterhaltung etc. sind
nach
Klärung des
Baurechts einem gesonderten Beschluss vorbehalten.“
Am 11.05.2023 fand ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Vertretern der
Forstbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Bauamt des Landkreises
Rostock, Vertretern der Gemeinde und dem Amt Rostocker Heide zur Klärung der
baurechtlichen Belange für eine Umnutzung des Gebäudes der „Feierhalle"
Gelbensande statt.
In einem ersten Gespräch des Vereins mit einem Planer wurden Punkte wie
das Einziehen einer Zwischendecke, das Dämmen der Wände, die Erneuerung des
Heizsystems usw. besprochen. Eine erste Schätzung zur Höhe der Umbaukosten
beläuft sich auf ca. 150.000 €.
Durch den Verein wurde beim Landkreis Rostock wegen einer ILERL M-V
Förderung (integrierte ländliche Entwicklung) des Projektes nachgefragt. Der
Landkreis hat eine Unterstützung des Vorhabens angezeigt. Grundvoraussetzung
für eine Förderung sei jedoch die Antragstellung durch die jeweilig zuständige
Gemeinde.
Mit Schreiben vom 04.07.2023 (siehe Anlage) bitte der Verein die Gemeinde
Gelbensande die Antragstellung für das Projekt „Waldkindergarten Gelbensande“
zu übernehmen.
Der Verein Waldkindergarten Gelbensande e.V. würde alle nötigen
Unterlagen zuarbeiten. Im Rahmen der Antragstellung wird auch die Aufbringung
eines Eigenanteils in Höhe von 20% der Fördersumme fällig (bei geschätzten
150.000€ entspricht dies 30.000 €).
Über die Unterstützung in der Aufbringung des Eigenanteils durch die
Gemeinde Gelbensande würde sich der Verein sehr freuen.
Mit Schreiben vom 04.07.2023 bittet der Verein die Gemeinde Gelbendsande
zu prüfen, ob die Gemeinde die Antragstellung für die Fördermittel übernehmen
würde und in welcher Höhe sie sich gegebenenfalls an der Finanzierung der
Eigenmittel beteiligen könnte.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wenn die Gemeinde in Ihrem Namen den
Fördermittelantrag stellt, ist die Gemeinde gegenüber dem Fördermittelgeber
vollumfänglich für eine Bindefrist von 12 Jahren allein für die
zuwendungsgerechte Mittelverwendung und geplante Nutzung des Objektes
verantwortlich.
Auch die Ausschreibungen und Vergaben der
Planungs- und Bauleistungen müssen im Namen der Gemeinde erfolgen, damit die
Leistungen förderwürdig sind. Diese Leistungen sind nach dem derzeitig gültigem
Vergaberecht öffentlich auszuschreiben.
Darüber hinaus muss die Gemeinde die
Investitionskosten in ihrem Haushalt abbilden, sowie auch die Rechnungen der
Baugewerke durch die Gemeinde zu Zahlen sind.
Etwaige Verstöße gegen die Förderrichtlinien
oder eine vorzeitige Beendigung der geförderten Nutzung des Gebäudes gehen zu
Lasten des Antragsstellers (Gemeinde), welches mit Rückforderung von
Fördermitteln einhergehen kann.
Bezüglich des Bedarfes zusätzlicher Kita-Plätze fand am
02.12.2022 eine Beratung zwischen Vertretern des Jugendamtes des Landkreises
Rostock sowie Frau Kleemann und Frau Winter vom Amt Rostocker Heide statt.
Im Ergebnis zeigte sich, dass im Amtsbereich Rostocker Heide ein Bedarf von ca. 30 Kita-Plätzen besteht.
Da der Waldkindergarten Gelbensande e.V. bestrebt ist, einen Waldkindergarten mit 15 Plätzen er eröffnen und der Verein auf der Tenne e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in Rövershagen bestrebt ist, eine Waldgruppe (angegliedert an die Kindertagesstätte) mit 15 Plätzen zu eröffnen, wurde im Amtsausschuss am 14.12.2022 folgender Beschluss gefasst:
Der Amtsausschuss des
Amtes Rostocker Heide beschließt die Schaffung von 30
zusätzlichen
Kindergartenplätzen im Amtsbereich Rostocker Heide wie folgt:
- 15
Kindergartenplätze für die „Elterninitiative Waldkindergarten Gelbensande“ und
- 15
Kindergartenplätze für eine Waldgruppe der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in
Rövershagen (Träger:
Verein auf der Tenne e.V.).
Sollte die Errichtung
eines Waldkindergartens in der Gemeinde Gelbensande aus
formellen, personellen
oder finanziellen Gründen nicht realisierbar sein, werden die 15
Plätze aus der
Gemeinde Gelbensande einer zweiten Waldgruppe der Kindertagesstätte
„Heidehummeln“ in
Rövershagen zugeteilt.
Entsprechende Bedarfsbestätigungen wurden dem Verein auf der Tenne e.V. und dem Waldkindergarten Gelbensande e.V. mit Schreiben vom 04.01.2023 durch den Landkreis Rostock zugesandt.
Die Grundlage war zu diesem Zeitpunkt, dass der Waldkindergarten Gelbensande e.V. eine Baugenehmigung für einen Bauwagen und Komposttoilette beantragt. Die Aufstellung des Bauwagens sollte im Wald erfolgen.
Erst im Zuge der konkreten Standortermittlung änderte sich dieser Sachverhalt.
Dennoch liegen die o.g. Platzbedarfe im Amtsbereich Rostocker Heide vor.
Sofern die Realisierung von 15 Kita-Plätzen in der Gemeinde Gelbensande nicht möglich sein sollte, würden diese 15 Plätze der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in Rövershagen zugewiesen werden.
Der Haupt- und Finanzausschuss könnte in dringenden Angelegenheiten nach §35 (2) KV entscheiden und im Nachhinein die Genehmigung der Gemeindevertretung einholen.
Stellungnahme des
Haupt- und Finanzausschusses :
Finanzierung:
Im Haushalt 2023 sind für diese Maßnahme im
Produkt 365…. Kindereinrichtung keine Mittel eingestellt. Es werden ca.
150.000,00 € für den Umbau der Feierhalle veranschlagt, es soll eine Zuwendung
in Höhe von 120.000,00 € beantragt werden.
Im Haushalt 2022 der Gemeinde Gelbensande waren
600.000,00 € für den Erwerb des Grundstücks „Osmose“ eingestellt, davon wurden
592.860,00 € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Nach jetzigem Kenntnisstand
der Verwaltung wird diese Summe nicht in voller Höhe für einen evtl. Kauf des
Grundstücks benötigt.
Die Finanzierung des Umbaus der Feierhalle in
Höhe von 150.000,00 € im Produktkonto 365…785… könnten im Haushaltsjahr 2023 –
wenn notwendig – aus dem Produktkonto 11401.7851000 – Erwerb von Grundstücken –
finanziert werden. Der Anteil der Gemeinde kann sich durch Zuwendungen um
120.000,00 € verringern.
Alternativ können die Kosten in den Haushalt
2024 der Gemeinde Gelbensande eingestellt werden, dabei sind die Folgekosten zu
beachten.