Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über den Antrag auf Übernahme der Fördermittelantragstellung "ILERL M-V" für den Umbau der Feierhalle zum Waldkindergarten
Vorlage
VBE/2137/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt, als zuständige Gemeinde in ihrem Namen den Fördermittelantrag (ILERL M-V) für den Waldkindergarten Gelbensande e.V. zum erforderlichen Umbau der Feierhalle Gelbensande zur Nutzung als Kindertagesstätte (Schaffung von 15 Plätzen für 3-6jährige Kinder) zu stellen.

Die voraussichtlichen Umbaukosten und die daraus resultierende Fördermittelsumme beläuft sich auf ca. 150.000€.

Der im Rahmen des Fördermittelantrages erforderliche Eigenanteil in Höhe von ca. 30.000€ (20% der Fördermittelsumme) wird im Haushalt 2024 eingestellt.

Von diesem Eigenanteil übernimmt die Gemeinde Gelbensande einen Anteil von …………….. €. Die Restsumme ist vom Waldkindergarten Gelbensande e.V. aufzubringen und an die Gemeinde Gelbensande zurückzuzahlen.

Somit wird dem Bedarf der Jugendhilfeplanung 2022 – 2024, Teilplan I des Landkreises Rostock entsprochen und die Schaffung von 15 zusätzlichen Kita-Plätzen in der Gemeinde Gelbensande unterstützt.   

 

Der Gemeinde Gelbensande ist bekannt, dass gegenüber dem Fördermittelgeber eine vollumfängliche Bindefrist von 12 Jahren gilt und die Gemeinde Gelbensande bei Antragstellung in ihrem Namen allein für die zuwendungsgerechte Mittelverwendung und geplante Nutzung des Objektes verantwortlich ist. Die Investitionskosten werden im Haushalt abgebildet.

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          

davon anwesend:                                         

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

 

Der Vorstand des Waldkindergartens e.V. hat sich und sein Konzept auf einer

Gemeindevertretersitzung. Das Konzept in Kurzform wurde zur Beschlussvorlage VBE/2108/2023/GGE ausgereicht.

 

In der Diskussion um einen Standort für den Waldkindergarten kam die Frage auf, ob die Feierhalle vor dem Friedhof dem Waldkindergarten als Unterkunft dienen könne.

Der Vorstand des Vereins bat daraufhin die Gemeindevertretung um eine Grundsatzent- scheidung zu dieser Frage.

Die Gemeindevertretung fasste am 13.04.2023 den Beschluss VBE/2108/2023/GGE:

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt das Gebäude der Feierhalle

belegen auf den Flurstücken 16/3 und 17/1 der Flur 4 Gemarkung Gelbensande und das direkt

angrenzende Waldgebiet auf dem Flurstück 16/13 gemäß beigefügtem Lageplan, dem Verein

„Waldkindergarten e.V.“ als Waldkita-Unterkunft zur Verfügung zu stellen.

Grundlage eines Vertrages bildet das vor Abschluss eines Nutzungsvertrages zu klärendes

VBE/2108/2023/GGE

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Baurecht in Form einer Nutzungsänderung. Die Gemeinde stimmt deshalb bauplanungsrechtlich

der zu beantragenden Baugenehmigung in Form der Nutzungsänderung nach § 35 (2) BauGB

zu. Der Bürgermeister kann damit das gemeindliche Einvernehmen unterzeichnen.

Dieser Beschluss regelt nur die Entscheidung über die zur Verfügungstellung des Gebäudes und

die Zustimmung der baurechtlich zu beantragenden Baugenehmigung zur Umnutzung des

Gebäudes.

Alle anderen Befindlichkeiten der Vertragsgestaltung zur Nutzung, Unterhaltung etc. sind nach

Klärung des Baurechts einem gesonderten Beschluss vorbehalten.“

 

Am 11.05.2023 fand ein gemeinsamer Vor-Ort-Termin mit Vertretern der Forstbehörde, der Unteren Naturschutzbehörde, dem Bauamt des Landkreises Rostock, Vertretern der Gemeinde und dem Amt Rostocker Heide zur Klärung der baurechtlichen Belange für eine Umnutzung des Gebäudes der „Feierhalle" Gelbensande statt.

 

In einem ersten Gespräch des Vereins mit einem Planer wurden Punkte wie das Einziehen einer Zwischendecke, das Dämmen der Wände, die Erneuerung des Heizsystems usw. besprochen. Eine erste Schätzung zur Höhe der Umbaukosten beläuft sich auf ca. 150.000 €.

 

Durch den Verein wurde beim Landkreis Rostock wegen einer ILERL M-V Förderung (integrierte ländliche Entwicklung) des Projektes nachgefragt. Der Landkreis hat eine Unterstützung des Vorhabens angezeigt. Grundvoraussetzung für eine Förderung sei jedoch die Antragstellung durch die jeweilig zuständige Gemeinde.

 

Mit Schreiben vom 04.07.2023 (siehe Anlage) bitte der Verein die Gemeinde Gelbensande die Antragstellung für das Projekt „Waldkindergarten Gelbensande“ zu übernehmen.

Der Verein Waldkindergarten Gelbensande e.V. würde alle nötigen Unterlagen zuarbeiten. Im Rahmen der Antragstellung wird auch die Aufbringung eines Eigenanteils in Höhe von 20% der Fördersumme fällig (bei geschätzten 150.000€ entspricht dies 30.000 €). 

Über die Unterstützung in der Aufbringung des Eigenanteils durch die Gemeinde Gelbensande würde sich der Verein sehr freuen.

 

Mit Schreiben vom 04.07.2023 bittet der Verein die Gemeinde Gelbendsande zu prüfen, ob die Gemeinde die Antragstellung für die Fördermittel übernehmen würde und in welcher Höhe sie sich gegebenenfalls an der Finanzierung der Eigenmittel beteiligen könnte.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Wenn die Gemeinde in Ihrem Namen den Fördermittelantrag stellt, ist die Gemeinde gegenüber dem Fördermittelgeber vollumfänglich für eine Bindefrist von 12 Jahren allein für die zuwendungsgerechte Mittelverwendung und geplante Nutzung des Objektes verantwortlich.

 

Auch die Ausschreibungen und Vergaben der Planungs- und Bauleistungen müssen im Namen der Gemeinde erfolgen, damit die Leistungen förderwürdig sind. Diese Leistungen sind nach dem derzeitig gültigem Vergaberecht öffentlich auszuschreiben.

 

Darüber hinaus muss die Gemeinde die Investitionskosten in ihrem Haushalt abbilden, sowie auch die Rechnungen der Baugewerke durch die Gemeinde zu Zahlen sind.

 

Etwaige Verstöße gegen die Förderrichtlinien oder eine vorzeitige Beendigung der geförderten Nutzung des Gebäudes gehen zu Lasten des Antragsstellers (Gemeinde), welches mit Rückforderung von Fördermitteln einhergehen kann.

 

Bezüglich des Bedarfes zusätzlicher Kita-Plätze fand am 02.12.2022 eine Beratung zwischen Vertretern des Jugendamtes des Landkreises Rostock sowie Frau Kleemann und Frau Winter vom Amt Rostocker Heide statt.

Im Ergebnis zeigte sich, dass im Amtsbereich Rostocker Heide ein Bedarf von ca. 30 Kita-Plätzen besteht.

 

Da der Waldkindergarten Gelbensande e.V. bestrebt ist, einen Waldkindergarten mit 15 Plätzen er eröffnen und der Verein auf der Tenne e.V. als Träger der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in Rövershagen bestrebt ist, eine Waldgruppe (angegliedert an die Kindertagesstätte) mit 15 Plätzen zu eröffnen, wurde im Amtsausschuss am 14.12.2022 folgender Beschluss gefasst:

 

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt die Schaffung von 30

zusätzlichen Kindergartenplätzen im Amtsbereich Rostocker Heide wie folgt:

- 15 Kindergartenplätze für die „Elterninitiative Waldkindergarten Gelbensande“ und

- 15 Kindergartenplätze für eine Waldgruppe der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in

Rövershagen (Träger: Verein auf der Tenne e.V.).

 

Sollte die Errichtung eines Waldkindergartens in der Gemeinde Gelbensande aus

formellen, personellen oder finanziellen Gründen nicht realisierbar sein, werden die 15

Plätze aus der Gemeinde Gelbensande einer zweiten Waldgruppe der Kindertagesstätte

„Heidehummeln“ in Rövershagen zugeteilt.

 

Entsprechende Bedarfsbestätigungen wurden dem Verein auf der Tenne e.V. und dem Waldkindergarten Gelbensande e.V. mit Schreiben vom 04.01.2023 durch den Landkreis Rostock zugesandt.

 

Die Grundlage war zu diesem Zeitpunkt, dass der Waldkindergarten Gelbensande e.V. eine Baugenehmigung für einen Bauwagen und Komposttoilette beantragt. Die Aufstellung des Bauwagens sollte im Wald erfolgen.

Erst im Zuge der konkreten Standortermittlung änderte sich dieser Sachverhalt.

Dennoch liegen die o.g. Platzbedarfe im Amtsbereich Rostocker Heide vor.

Sofern die Realisierung von 15 Kita-Plätzen in der Gemeinde Gelbensande nicht möglich sein sollte, würden diese 15 Plätze der Kindertagesstätte „Heidehummeln“ in Rövershagen zugewiesen werden.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss könnte in dringenden Angelegenheiten nach §35 (2) KV entscheiden und im Nachhinein die Genehmigung der Gemeindevertretung einholen.

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses :

 

 


Finanzierung:

Im Haushalt 2023 sind für diese Maßnahme im Produkt 365…. Kindereinrichtung keine Mittel eingestellt. Es werden ca. 150.000,00 € für den Umbau der Feierhalle veranschlagt, es soll eine Zuwendung in Höhe von 120.000,00 € beantragt werden.

 

Im Haushalt 2022 der Gemeinde Gelbensande waren 600.000,00 € für den Erwerb des Grundstücks „Osmose“ eingestellt, davon wurden 592.860,00 € in das Haushaltsjahr 2023 übertragen. Nach jetzigem Kenntnisstand der Verwaltung wird diese Summe nicht in voller Höhe für einen evtl. Kauf des Grundstücks benötigt.

 

Die Finanzierung des Umbaus der Feierhalle in Höhe von 150.000,00 € im Produktkonto 365…785… könnten im Haushaltsjahr 2023 – wenn notwendig – aus dem Produktkonto 11401.7851000 – Erwerb von Grundstücken – finanziert werden. Der Anteil der Gemeinde kann sich durch Zuwendungen um 120.000,00 € verringern.

 

Alternativ können die Kosten in den Haushalt 2024 der Gemeinde Gelbensande eingestellt werden, dabei sind die Folgekosten zu beachten.