Beschlussvorschlag:
Die
Gemeindevertretung Rövershagen beschließt entsprechend § 61 (3) LKWG M-V das
Wahlgebiet Rövershagen in einen
Wahlbereich einzuteilen. Der Beschluss gilt bis auf Widerruf für die Europa-
und Kommunalwahlen 2024 und alle weiteren Wahlen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung
hat entsprechend § 61 (3) Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) über
die Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zu entscheiden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Wahlgebiet ist
das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird. Große Kommunen mit bis zu 25.000
Einwohnern können, Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern müssen ihr
Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche
einteilen. Rövershagen benötigt also nur 1 Wahlbereich.
Nicht identisch mit dem Wahlbereich ist der Wahlbezirk (Stimmbezirk). Jeder
Wahlbereich bildet zur Stimmabgabe mindestens einen Wahlbezirk. Soweit
erforderlich, teilt die Gemeindewahlbehörde den Wahlbereich in mehrere
Wahlbezirke ein. Rövershagen hat in der Vergangenheit 2 Wahlbezirke gehabt, ist
jedoch nur 1 Wahlbereich.
Abstimmungsergebnis:
Anzahl der gesetzlichen Vertreter:
Anzahl Ja-Stimmen:
Anzahl Nein-Stimmen:
Anzahl Enthaltungen: