Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Anzahl der Wahlbereiche bei den Kommunalwahlen 2024
Vorlage
VZD/2135/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt entsprechend § 61 (3) LKWG M-V das Wahlgebiet Gelbensande in einen Wahlbereich einzuteilen. Der Beschluss gilt bis auf Widerruf für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 und alle weiteren Wahlen.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 61 (3) Landes- und Kommunalwahlgesetz M-V (LKWG M-V) über die Anzahl und Abgrenzung der Wahlbereiche zu entscheiden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Wahlgebiet ist das Gebiet der Kommune, in der gewählt wird. Große Kommunen mit bis zu 25.000 Einwohnern können, Kommunen mit mehr als 25.000 Einwohnern müssen ihr Wahlgebiet in mehrere Wahlbereiche einteilen. Gelbensande benötigt also nur 1 Wahlbereich.

 

Nicht identisch mit dem Wahlbereich ist der Wahlbezirk (Stimmbezirk). Jeder Wahlbereich bildet zur Stimmabgabe mindestens einen Wahlbezirk. Soweit erforderlich, teilt die Gemeindewahlbehörde den Wahlbereich in mehrere Wahlbezirke ein. Gelbensande hat in der Vergangenheit 1 Wahlbezirk gehabt und ist nur 1 Wahlbereich.

 

 


 

 


 

 

Abstimmungsergebnis:

Anzahl der gesetzlichen Vertreter:

Anzahl Ja-Stimmen:

Anzahl Nein-Stimmen:

Anzahl Enthaltungen: