Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Gelbensande über die Verwendung der Infrastrukturpauschale nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2022
Vorlage
VFA/2134/2023/GGE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 5.148,95 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2022 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage.

Der Betrag wird vom investiven 61100.7894200 in den laufenden Haushalt 61100.6680000 umgebucht.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

Oder

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.833,07 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2022 für folgende investive Maßnahmen:

…………………………………………………

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…………………………………………………

Die gesamte Zuweisung verbleibt in der Kapitalrücklage und wird nach Anschaffung des Vermögensgegenstandes jährlich für die Abschreibungen verwendet. 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

In § 14 des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:

1) Die Finanzausgleichsmasse wird verwendet

1. für Vorwegabzüge für ………………………..

                b) Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in Höhe von

                150 000 000 Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der                Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch 100 000 000 Euro …………….

 

Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen, Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr, Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse gewährt.

 

Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Gelbensande beträgt für das Haushaltsjahr 2022 129.833,07 €. Mit der Haushaltsplanung 2022 wurde die Verwendung von 57.000,00 € für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich „Infrastruktur“ Konten 5231 und 5233 eingestellt (siehe Produktkonto 61100.4922000).

 

Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere Investitionen oder Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 hat die Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der Gemeinde Gelbensande geprüft und mögliche Verwendungen in der Anlage dargestellt.

 

1.    Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit, die in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zur Instandhaltung in Höhe von 5.148,95 € aus der Zuweisung zu finanzieren, der laufende Finanzhaushalt wird dadurch entlastet. Es erfolgt eine Umbuchung vom investiven 61100.7894200 in den laufenden Finanzhaushalt 61100.668000.

 

Oder

 

2.    Die gesamte Infrastrukturzuweisung verbleibt in der Kapitalrücklage und wird für investive Maßnahmen angespart, z. B.:

- Eigenanteil für den Erwerb des Löschfahrzeugs oder

- Finanzierung von eigenen Straßenbaumaßnahmen.

Hier kann in den Folgejahren eine jährliche Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe der Abschreibungen erfolgen, es ist für die Jahresrechnungen eine Nebenrechnung erforderlich.

 


Finanzierung:

Zu Variante 1: Es erfolgt eine Umbuchung vom investiven in den laufenden Finanzhaushalt, der Bestand der liquiden Mittel wird nicht verändert. Der Ergebnishaushalt wird nicht berührt.

 

Zu Variante 2: Die Infrastrukturpauschale verbleibt in der Kapitalrücklage, es erfolgt eine spätere Entnahme in Höhe der Abschreibungen des finanzierten Gegenstandes. Hierzu ist eine Nebenrechnung notwendig.

 

 

Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, die Beschlussvorlage zurückzustellen.

 

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, dem Beschlussvorschlag 2 zuzustimmen.

Die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.833,07 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2022 für folgende investive Maßnahmen:

·         Straßenausbau Meyershausstelle bis Ortsausgang (innerörtlicher Straßenausbau)

zu nutzen.

Die gesamte Zuweisung verbleibt in der Kapitalrücklage und wird nach Anschaffung des Vermögensgegenstandes jährlich für die Abschreibungen verwendet.