Beschlussvorschlag 1:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 5.148,95 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2022 für Instandhaltungsmaßnahmen entsprechend der Anlage.
Der Betrag wird vom investiven 61100.7894200 in
den laufenden Haushalt 61100.6680000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Oder
Beschlussvorschlag 2:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt die Verwendung der Zuweisung in Höhe von 129.833,07 € nach § 23 FAG
M-V im Haushaltsjahr 2022 für folgende investive Maßnahmen:
…………………………………………………
…………………………………………………
…………………………………………………
Die gesamte Zuweisung verbleibt in der
Kapitalrücklage und wird nach Anschaffung des Vermögensgegenstandes jährlich
für die Abschreibungen verwendet.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
In § 14
des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) in der derzeit
gültigen Fassung ist u. a. folgendes geregelt:
1) Die
Finanzausgleichsmasse wird verwendet
1. für Vorwegabzüge für ………………………..
b)
Zuweisungen für Infrastruktur nach § 23 in den Jahren 2020 bis 2023 in
Höhe von
150 000 000
Euro sowie ab dem Jahr 2024 in Höhe von 6,5 Prozent der Finanzausgleichsmasse mindestens jedoch
100 000 000 Euro …………….
Gem. § 23 FAG M-V in Verbindung mit § 14 FAG M-V erhalten
Gemeinden und Landkreise allgemeine Zuweisungen (ISP) ausschließlich für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie
Instandhaltungsmaßnahmen insbesondere in den Bereichen Schulen,
Kindertageseinrichtungen, Straßen, öffentlicher Personennahverkehr,
Sportanlagen, Feuerwehr und Brandschutz, kommunaler Wohnungsbau sowie
Digitalisierung und Breitband. Die Zuweisungen werden als Kapitalzuschüsse
gewährt.
Die Zuweisung gem. § 23 FAG M-V an die Gemeinde Gelbensande
beträgt für das Haushaltsjahr 2022 129.833,07 €. Mit der Haushaltsplanung 2022
wurde die Verwendung von 57.000,00 € für Instandhaltungsmaßnahmen im Bereich
„Infrastruktur“ Konten 5231 und 5233 eingestellt (siehe Produktkonto
61100.4922000).
Alternativ können die Zuweisungen auch für spätere
Investitionen oder Instandhaltungsmaßnahmen angespart werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 hat die
Verwaltung die geleisteten Aufwendungen für Instandhaltungsmaßnahmen der
Gemeinde Gelbensande geprüft und mögliche Verwendungen in der Anlage
dargestellt.
1. Es besteht gem. § 23 FAG M-V die Möglichkeit, die in der Anlage
aufgeführten Maßnahmen zur Instandhaltung in Höhe von 5.148,95 € aus der
Zuweisung zu finanzieren, der laufende Finanzhaushalt wird dadurch entlastet.
Es erfolgt eine Umbuchung vom investiven 61100.7894200 in den laufenden
Finanzhaushalt 61100.668000.
Oder
2. Die gesamte Infrastrukturzuweisung verbleibt in der Kapitalrücklage und wird für investive Maßnahmen angespart, z. B.:
- Eigenanteil für den Erwerb des Löschfahrzeugs oder
- Finanzierung von eigenen Straßenbaumaßnahmen.
Hier kann in den Folgejahren eine jährliche
Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe der Abschreibungen erfolgen, es ist
für die Jahresrechnungen eine Nebenrechnung erforderlich.
Finanzierung:
Zu Variante 1: Es erfolgt eine Umbuchung vom
investiven in den laufenden Finanzhaushalt, der Bestand der liquiden Mittel
wird nicht verändert. Der Ergebnishaushalt wird nicht berührt.
Zu Variante 2: Die Infrastrukturpauschale
verbleibt in der Kapitalrücklage, es erfolgt eine spätere Entnahme in Höhe der
Abschreibungen des finanzierten Gegenstandes. Hierzu ist eine Nebenrechnung
notwendig.
Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, die Beschlussvorlage zurückzustellen.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung mit 5 Ja-Stimmen, dem Beschlussvorschlag 2 zuzustimmen.
Die Verwendung der Zuweisung in Höhe von
129.833,07 € nach § 23 FAG M-V im Haushaltsjahr 2022 für folgende investive
Maßnahmen:
·
Straßenausbau Meyershausstelle bis Ortsausgang (innerörtlicher
Straßenausbau)
zu nutzen.
Die gesamte Zuweisung verbleibt in der Kapitalrücklage und wird nach Anschaffung des Vermögensgegenstandes jährlich für die Abschreibungen verwendet.