Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende von Dr.
Jens Palluch (Zahnarztpraxis Dr. Jens Palluch, Stralsunder Str. 50A in 18182
Bentwisch) in Höhe von 200,00 € anzunehmen
(Buchungsdatum: 26.06.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im
Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.
Die Spende soll speziell für
- die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
verwendet werden.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in
das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Dr. Jens Palluch (Zahnarztpraxis Dr. Jens Palluch, Stralsunder Str. 50A
in 18182 Bentwisch) hat am 26.06.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von
200 € für Kulturelle Veranstaltungen in der Gemeinde Bentwisch überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird.
Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung
durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die
Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der
Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit
zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der
Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der
Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende entscheiden.
Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses
stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für
welche Maßnahmen /Zwecke diese Gelder
verwendet werden sollen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend Kultur und Sport
Bentwisch vom 04.07.2023 zur Tischvorlage
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch die Spende mit 10-ja-Stimmen anzunehmen. Die
Gelder sollen für die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit verwendet werden.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.