Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Beauftragung eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
Vorlage
VBE/3169/2023/GBE
Aktenzeichen
Beauftragung städtebaul. Entw.konzept
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch beschließt als Entscheidungsgrundlage für die Vorbereitung einer Neuaufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Altgemeinden Bentwisch und Klein Kussewitz ein städtebauliches Entwicklungskonzept erstellen zu lassen und damit das Büro ign Melzer & Voigtländer, Ingenieure PartG-mbB aus Waren Müritz zu einem Bruttoangebotspreis von 7.965,56 € zu beauftragen.

Die Finanzierung ist im Produktkonto 01.5110-5625900 mit 8 T€ gesichert.

Der Bürgermeister wird bevollmächtigt den Auftrag zu unterzeichnen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hat am 06.10.2022 mit Beschluss Nr. VBE/3040/2022/GBE beschlossen, zur Vorbereitung einer Neuaufstellung eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Altgemeinden Bentwisch und Klein Kussewitz ein städtebauliches Entwicklungskonzept zu erstellen.

Die dafür notwendigen finanziellen Mittel in Höhe von 8 T€ wurden in den Haushalt 2023 zur Beauftragung dieses Konzeptes eingestellt.

In der Anlage lege ich Ihnen noch einmal den Aufbau solch eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes bei, wobei das Entwicklungskonzept als 1. Stufe einer gemeindlichen (Neu-)Ausrichtung in Form des Flächennutzungsplanes, der die gemeindlichen Entwicklungsziele für die kommenden 15 bis 20 Jahre darstellen soll, anzusehen ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

In den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes Kussewitz wurde bereits deutlich, dass solch eine Grundlagenermittlung als Nachweis der gemeindlichen Planungsabsichten fasst unabdingbar ist.

Das Amt für Raumordnung und auch der Landkreis fordern regelmäßig Nachweise zur möglichen Innenverdichtung.

Im Rahmen des Flächennutzungsplanes dienen die Grundlagen der städtebaulichen Planung und damit den zu definierenden Entwicklungszielen der Gemeinde.


Finanzierung:

Im Haushalt der Gemeinde stehen unter dem Produktkonto 51100 5625900 8 T€ zur Verfügung.

 

Die zu erbringende Planungsleistung ist als freiberufliche Leistung einzustufen, ist als freiberufliche Leistungen im Vergabeerlass M-V geregelt und unterliegt der UVgO (Unterschwellenvergabeordnung).

Nach II 2.2.3 des Vergabeerlass M-V kann bei Leistungen, die nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und erschöpfend beschrieben werden können, darauf verzichtet werden, von mehr als einem Unternehmen ein Angebot abzufordern.

 

Nach Prüfung der Anforderungen für die Vergabe ist die Verwaltung der Auffassung, dass hier diese Verfahrensweise anzuwenden ist.  

Das vorliegende Angebot wurde von der ign Melzer & Voigtländer, Ingenieure PartG-mbB
aus Waren Müritz abgefordert, da der Gemeinde das Büro und dessen Leistungsfähigkeit bekannt ist.

 

Das Angebot ist ein Pauschalangebot und endet mit brutto 7.965,56 €.

Die Finanzierung ist gesichert. Der Auftrag kann erteilt werden.

 

Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.