Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch
beschließt als Entscheidungsgrundlage für die Vorbereitung einer Neuaufstellung
eines gemeinsamen Flächennutzungsplanes der Altgemeinden Bentwisch und Klein
Kussewitz ein städtebauliches Entwicklungskonzept erstellen zu lassen und damit
das Büro ign Melzer & Voigtländer, Ingenieure PartG-mbB aus Waren Müritz zu
einem Bruttoangebotspreis von 7.965,56 € zu beauftragen.
Die Finanzierung ist im Produktkonto
01.5110-5625900 mit 8 T€ gesichert.
Der Bürgermeister wird bevollmächtigt den
Auftrag zu unterzeichnen.
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch hat am 06.10.2022 mit
Beschluss Nr. VBE/3040/2022/GBE beschlossen, zur Vorbereitung einer Neuaufstellung eines gemeinsamen
Flächennutzungsplanes der Altgemeinden Bentwisch und Klein Kussewitz ein städtebauliches
Entwicklungskonzept zu erstellen.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel in
Höhe von 8 T€ wurden in den Haushalt 2023 zur Beauftragung dieses Konzeptes
eingestellt.
In der Anlage lege ich Ihnen noch einmal den Aufbau solch eines städtebaulichen
Entwicklungskonzeptes bei, wobei das Entwicklungskonzept als 1. Stufe einer
gemeindlichen (Neu-)Ausrichtung in Form des Flächennutzungsplanes, der die
gemeindlichen Entwicklungsziele für die kommenden 15 bis 20 Jahre darstellen
soll, anzusehen ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
In den Stellungnahmen der Träger öffentlicher
Belange im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplanes Kussewitz wurde
bereits deutlich, dass solch eine Grundlagenermittlung als Nachweis der
gemeindlichen Planungsabsichten fasst unabdingbar ist.
Das Amt für Raumordnung und auch der Landkreis
fordern regelmäßig Nachweise zur möglichen Innenverdichtung.
Im Rahmen des Flächennutzungsplanes dienen die Grundlagen der städtebaulichen Planung und damit den zu definierenden Entwicklungszielen der Gemeinde.
Finanzierung:
Im Haushalt der Gemeinde stehen unter dem
Produktkonto 51100 5625900 8 T€ zur Verfügung.
Die zu erbringende Planungsleistung ist als
freiberufliche Leistung einzustufen, ist als freiberufliche Leistungen im
Vergabeerlass M-V geregelt und unterliegt der UVgO
(Unterschwellenvergabeordnung).
Nach II 2.2.3 des Vergabeerlass M-V kann bei
Leistungen, die nach Art und Umfang vor der Vergabe nicht so eindeutig und
erschöpfend beschrieben werden können, darauf verzichtet werden, von mehr als
einem Unternehmen ein Angebot abzufordern.
Nach Prüfung der Anforderungen für die Vergabe
ist die Verwaltung der Auffassung, dass hier diese Verfahrensweise anzuwenden
ist.
Das vorliegende Angebot wurde von der ign
Melzer & Voigtländer, Ingenieure PartG-mbB
aus Waren Müritz abgefordert, da der Gemeinde das Büro und dessen
Leistungsfähigkeit bekannt ist.
Das Angebot ist ein Pauschalangebot und endet
mit brutto 7.965,56 €.
Die Finanzierung ist gesichert. Der Auftrag
kann erteilt werden.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt mit 6 Ja-Stimmen,
0-Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.