Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die Spende vom Ambulanter
Pflegedienst Rostock, Hannes Meyer-Platz 7 in 18146 Rostock in Höhe von 300,00 € anzunehmen (Buchungsdatum:
23.06.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr
2023 zur Verfügung zu stellen. Die Spende soll speziell für
- die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit.
verwendet werden.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird
die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Herr Andreas Frost hat für Ambulanter Pflegedienst Rostock, Hannes
Meyer-Platz 7 in 18146 Rostock am 23.06.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in
Höhe von 300 € für eine kulturelle Veranstaltung in der Gemeinde Bentwisch
überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit
eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 €
überschritten wird. Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die
Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die
Zuwendungen und die
Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde.
Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der
Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von
100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der
Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende entscheiden.
Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses
stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen.
Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen /Zwecke diese
Gelder verwendet werden sollen
.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend Kultur und Sport
Bentwisch vom 04.07.2023
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch die Spende mit 10-ja-Stimmen anzunehmen. Die
Gelder sollen für die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit verwendet werden.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende
handelt.