Beschlussvorschlag:
Beschluss der Gemeindevertretung der
Gemeinde Bentwisch über die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr.
5 für das Gebiet zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer Strasse
im Nordosten in Bentwisch, über die Bestätigung des Entwurfs und dessen
Bestimmung zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger
öffentlicher Belange
1. |
Für die Flurstücke
44/18, 44/20 bis 44/23, 44/24 bis 44/26 teilweise, 44/36, 44/3 teilweise,
44/41 und 44/42 sowie teilweise für die Flurstücke 11/20 und 11/18 der Flur
1, Gemarkung Bentwisch soll die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 für das
Gebiet zwischen dem Friedhof im Südwesten und der Goorstorfer Strasse im
Nordosten in Bentwisch aufgestellt werden.
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Es werden folgende
Planungsziele angestrebt: |
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Die bestehende Nutzung der Flächen im Nordosten soll durch die Aufnahme in den Geltungsbereich und die Festsetzung als Hausgarten eine rechtsverbindliche Grundlage erhalten Beseitigung des Missstandes der teilweisen Überplanung eines Privatgrundstückes ohne Baurechtschaffung zwischen Stralsunder Straße und Geltungsbereichsgrenze |
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2. |
Gemäß
§ 13 Abs. 2 BauGB wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung
abgesehen. Weiterhin wird gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung
abgesehen. |
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Mit der Billigung des Entwurfes soll die Beteiligung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden, der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden. |
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3. |
Zur
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie
nach § 4a Abs. 2 BauGB um
Stellungnahme zu bitten. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3
Abs. 2 BauGB durch Auslage, verbunden. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). |
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Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder der
Gemeindevertretung: |
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Besetzte Mandate: |
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davon anwesend: |
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Ja- Stimmen: |
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Nein- Stimmen: |
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Stimmenthaltungen: |
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Sachverhalt:
Mit
Beschluss Nr.VBE/ 2888/2021/GBE hat die Gemeindevertretung am 16.09.2021
beschlossen die 4. Änderung des B-Plane
Nr. 5 für das Gebiet zwischen Friedhof
und Goorstorfer Straßen (NTK-Gebiet) mit dem Ziel,
1.
die von der HRO
angrenzend an das Plangebiet veräußerten Grundstücke zur städtebaulichen
Ordnung in den Geltungsbereich des B-Planes als Hausgartenflächen einzubeziehen
und
2.
den Missstand der
teilweisen Überplanung eines Grundstückes ohne Baurechtschaffung zwischen
Stralsunder Straße und Geltungsbereichsgrenze zu bereinigen, einzuleiten.
Weiter legte die Gemeinde fest, dass sie von
jeglichen Kosten des Bauleitplanverfahrens freizuhalten ist.
Die Mittel wurden abgefordert, der Auftrag
erteilt.
Ziel 1.
Anlass
dieser Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplanes war ein
Teilflächenverkauf der Hansestadt Rostock an die angrenzenden Baugrundstücke
des B-Planes Nr. 5 „NTK-Gebiet“. Aus dem Verkauf heraus ergab sich leider nicht
nur die gärtnerische Nutzung, sondern auch die Bebauung dieser
Außenbereichsflächen.
Die im
Nordosten an den bestehenden Bebauungsplan angrenzenden Flächen befinden sich
außerhalb des Geltungsbereiches und damit im Außenbereich.
Um eine
rechtliche Grundlage für die bisher nicht zugelassene Nutzung der Gartenflächen
zu schaffen, sollen diese Bereiche - Flurstücke 44/18, 44/20 bis 44/23, 44/24
bis 44/26 teilweise, 44/36, 44/3 teilweise, 44/41 und 44/42 der Flur 1,
Gemarkung Bentwisch in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen und
als Hausgarten festgesetzt werden.
Damit wird
die zukünftige zulässige Nutzung dauerhaft geregelt.
Ziel 2.
Im Rahmen
einer Voranfrage wurde festgestellt, dass Teilflächen eines Privatgrundstückes
im Geltungsbereich des B-Planes liegen, ohne das Baurecht geschaffen wurde.
Die
Bereinigung dieses Missstandes soll durch Anpassung der Geltungsbereichsgrenze
geklärt werden.
Die
Änderung des Bebauungsplanes wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
durchgeführt.
Das
beschleunigte Verfahren benötigt keine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit, sowie auch keine Eingriff-Ausgleichbilanzierung und ein
Umweltbericht ist nicht erforderlich sind.
Grundsätzlich
sind Bebauungspläne gemäß § 8 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.
Dieser stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Flächen für Wiesen und
Weiden dar. Entsprechend weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen des
Flächennutzungsplans ab. Eine Änderung ist allerdings in dem gewählten
Verfahren nicht erforderlich, da ein Bebauungsplan gemäß § 13a BauGB von den
Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweichen darf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt dem Beschlussvorschlag
folgend, den Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen und das
Beteiligungsverfahren einzuleiten.
Finanzierung:
Der Gemeinde entstehen keine Kosten – das
Verfahren ist privat vorfinanziert.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt mit 7 Ja-Stimmen,
0-Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen dem Beschlussvorschlag zuzustimmen.