Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen
beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 619.443,17 € in Vorbereitung der
Jahresrechnung 2022 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022
entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu
finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den
investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der
Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit
gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.
In Satz 4 heißt es dazu:
Ergibt sich im
Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach
§ 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung
von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur
außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum
Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung
von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in
Haushaltsfolgejahren benötigt wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Gemeinde Rövershagen hat im Haushaltsjahr
2022 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.
Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die
Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven
Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.
In einem Rundschreiben des Ministeriums für
Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen,
von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.
Die Aufteilung der liquiden Mittel der Gemeinde
in lfd. Ein- und Auszahlungen, investive Ein- und Auszahlungen und
durchlaufende Gelder wird im Muster 5a – liquide Mittel – ausgewiesen.
Bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch
bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden
bzw. die Zuwendungsgeber wird nach hiesigem Kenntnisstand die Spalte lfd. Ein-
und Auszahlungen betrachtet, daher ist es sinnvoll, diesen Bestand teilweise zu
verringern und in den investiven Bereich umzubuchen.
Im Nachtragshaushaltsplan 2022 war bereits eine
Umbuchung in Höhe von 860.00,00 € zur Finanzierung investiver Maßnahmen
eingestellt.
Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und
Auszahlungen 2021 stellt sich wie folgt dar:
|
11.297.189,03 € |
|
-140.850,03 € |
|
11.156.339,00 € |
Der Endbestand der lfd. Ein- und Auszahlungen
beträgt zum 31.12.2022 voraussichtlich 11.156.339,00 €, die Voraussetzungen des
§ 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.
In der Anlage übergebe ich Ihnen eine
Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022.
Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie
wurden mit 619.443,17 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Rövershagen
finanziert.
Die Verwaltung schlägt vor, 619.443,17 € für
eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage
gem. § 12 GemHVO aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu
finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den
investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.
Stellungnahme des Finanzausschusses vom 09.10.2023:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der
Gemeindevertretung Rövershagen mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0
Stimmenenthaltungen, dem Beschlussvorschlage zuzustimmen.
Finanzierung:
Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden
Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in
Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 619.443,17 €. Der Bestand der liquiden Mittel
wird durch die Umbuchung nicht verändert.