Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Finanzierung von Investitionen im Haushaltsjahr 2022 gem. § 12 GemHVO-Doppik
Vorlage
VFA/2623/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt, gem. § 12 GemHVO-Doppik 619.443,17 € in Vorbereitung der Jahresrechnung 2022 für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 


Sachverhalt:

Der § 12 der Gemeindehaushaltsverordnung – Doppik M-V in der zurzeit gültigen Fassung regelt den Grundsatz der Gesamtdeckung.

In Satz 4 heißt es dazu:

Ergibt sich im Finanzhaushalt ein positiver Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 39, kann dieser zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen oder zur außerplanmäßigen Tilgung von Krediten für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen eingesetzt werden, wenn dieser Saldo bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes nicht zur liquiditätsbedingten Absicherung von Rückstellungen oder für den Ausgleich des Finanzhaushaltes in Haushaltsfolgejahren benötigt wird.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Gemeinde Rövershagen hat im Haushaltsjahr 2022 Investitionen in den unterschiedlichen Bereichen der Gemeinde vorgenommen.

Nach § 12 GemHVO-Doppik besteht die Möglichkeit, zur Finanzierung der Investitionen Mittel aus einem positiven Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einzusetzen.

 

In einem Rundschreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V vom 04.05.2022 wird dringend empfohlen, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

Die Aufteilung der liquiden Mittel der Gemeinde in lfd. Ein- und Auszahlungen, investive Ein- und Auszahlungen und durchlaufende Gelder wird im Muster 5a – liquide Mittel – ausgewiesen.

Bei der Bewilligung von Zuwendungen und auch bei einer Genehmigung von Kreditaufnahmen durch die Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die Zuwendungsgeber wird nach hiesigem Kenntnisstand die Spalte lfd. Ein- und Auszahlungen betrachtet, daher ist es sinnvoll, diesen Bestand teilweise zu verringern und in den investiven Bereich umzubuchen.

 

Im Nachtragshaushaltsplan 2022 war bereits eine Umbuchung in Höhe von 860.00,00 € zur Finanzierung investiver Maßnahmen eingestellt. 

 

Der jahresbezogene Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen 2021 stellt sich wie folgt dar:

 

 

  • Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen einschl. Tilgung

11.297.189,03 €

  • Jahresbezogener Saldo lfd. Ein- und Auszahlungen 2022

-140.850,03 €

  • Saldo der lfd. Ein- und Auszahlungen zum 31.12.2022; kumulativ ab 2012

11.156.339,00 €

 

Der Endbestand der lfd. Ein- und Auszahlungen beträgt zum 31.12.2022 voraussichtlich 11.156.339,00 €, die Voraussetzungen des § 12 GemHVO-Doppik sind somit gegeben.

 

In der Anlage übergebe ich Ihnen eine Aufstellung der u.a. getätigten investiven Auszahlungen im Haushaltsjahr 2022.

Für diese Maßnahmen gab es keine Förderung, sie wurden mit 619.443,17 € aus eigenen Mitteln der Gemeinde Rövershagen finanziert.

 

Die Verwaltung schlägt vor, 619.443,17 € für eigenfinanzierte Investitionen im Haushaltsjahr 2022 entsprechend der Anlage gem. § 12 GemHVO aus dem Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen zu finanzieren. Der Betrag wird vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 umgebucht.

 

Stellungnahme des Finanzausschusses vom 09.10.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Gemeindevertretung Rövershagen mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenenthaltungen, dem Beschlussvorschlage zuzustimmen.

 


Finanzierung:

Es erfolgt eine Umbuchung vom laufenden Finanzhaushalt 61200.7698000 in den investiven Finanzhaushalt 61200.6891000 in Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 619.443,17 €. Der Bestand der liquiden Mittel wird durch die Umbuchung nicht verändert.