Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Bentwisch über die Annahme von Spenden gemäß § 44 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (Kulturelle Veranstaltungen Bentwisch 150 €)
Vorlage
VZD/3159/2023/GBE
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern die Spende der Windenenergie Arndt GmbH (Bornkoppelweg 1 in 18184 Broderstorf) in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 20.06.2023) und für Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu stellen.

Die Spende soll speziell für

- die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
verwendet werden.

Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr übertragen.

Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt werden

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der Vertreter:

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltungen:

 


Sachverhalt:

Die Windenenergie Arndt GmbH (Bornkoppelweg 1 in 18184 Broderstorf) hat am 20.06.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 150 € für Kulturelle Veranstaltungen in der Gemeinde Bentwisch überwiesen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2 beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen entgegengenommen werden.

Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 € bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf den Hauptausschuss übertragen.

Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit kann der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende entscheiden. Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des Hauptausschusses stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese Entscheidung treffen. Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche Maßnahmen /Zwecke diese Gelder verwendet werden sollen.

Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend Kultur und Sport Bentwisch vom 04.07.2023
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der Gemeindevertretung Bentwisch die Spende mit 10-ja-Stimmen anzunehmen. Die Gelder sollen für die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit verwendet werden.

 


 

Finanzierung:

Nicht notwendig, da es sich um eine Spende handelt.