Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern die Spende der Windenenergie Arndt
GmbH (Bornkoppelweg 1 in 18184 Broderstorf) in Höhe von 150,00 € anzunehmen (Buchungsdatum: 20.06.2023) und für
Ausgaben von kulturellen Veranstaltungen im Haushaltsjahr 2023 zur Verfügung zu
stellen.
Die Spende soll speziell für
- die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit
verwendet werden.
Sollte das Geld in diesem Jahr nicht in
Anspruch genommen werden können, wird die Spende in das darauffolgende Jahr
übertragen.
Es soll eine Spendenbescheinigung ausgestellt
werden
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltungen:
Sachverhalt:
Die Windenenergie Arndt GmbH (Bornkoppelweg 1 in 18184 Broderstorf) hat
am 20.06.2023 (Buchungsdatum) eine Spende in Höhe von 150 € für Kulturelle
Veranstaltungen in der Gemeinde Bentwisch überwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 44 Absatz 4 Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben
nach § 2 Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen
oder an Dritte vermitteln, die sich an der Erfüllung von Aufgaben nach § 2
beteiligen. Zuwendungen dürfen nur durch den Bürgermeister oder einen
Stellvertreter eingeworben werden und das Angebot einer Zuwendung nur von ihnen
entgegengenommen werden.
Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
die Gemeindevertretung, soweit eine in der Hauptsatzung festzulegende
Wertgrenze von höchstens 1.000 € überschritten wird. Entscheidungen von 100 €
bis höchstens 1.000 € kann die Gemeindevertretung durch die Hauptsatzung auf
den Hauptausschuss übertragen.
Die Gemeinde erstellt jährlich einen Bericht,
in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind,
und übersendet ihn der Rechtsaufsichtsbehörde. Der jeweils aktuelle Bericht ist
der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
In der Hauptsatzung der Gemeinde Bentwisch ist
in § 5 Abs. 4 geregelt, dass der Hauptausschuss die Entscheidung über die
Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im
Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von 100,01 Euro bis 1.000,00 Euro trifft. Somit
kann der Hauptausschuss der Gemeinde Bentwisch über die Annahme der Spende
entscheiden. Da nicht absehbar ist, wann die nächste Sitzung des
Hauptausschusses stattfindet, kann auch die Gemeindevertretung diese
Entscheidung treffen. Die Gemeindevertretung muss festlegen, für welche
Maßnahmen /Zwecke diese Gelder verwendet werden sollen.
Stellungnahme des Ausschusses für Schule, Jugend Kultur und Sport
Bentwisch vom 04.07.2023
Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport Bentwisch empfiehlt der
Gemeindevertretung Bentwisch die Spende mit 10-ja-Stimmen anzunehmen. Die
Gelder sollen für die Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit verwendet werden.
Finanzierung:
Nicht notwendig, da es sich um eine Spende
handelt.