Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung
Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende des
Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen in Höhe von 3.000,00 €,
eingegangen am 26.06.2023, für das Ferienlager der Jugendfeuerwehr der
Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen der Gemeinde Mönchhagen anzunehmen.
Sachverhalt:
In der Haushaltsberatung
und in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.01.2023 wurde entschieden das
Ferienlager und das Blaulichtwochenende nicht aus dem Haushalt der Gemeinde zu
finanzieren. Der Förderverein der Feuerwehr wird dies durch Spenden in einer
Gesamthöhe von voraussichtlich 5.000 € übernehmen. Der Förderverein der
Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen aus Mönchhagen spendet der Gemeinde
Mönchhagen 3.000,00 €. Die Spende für den Verwendungszweck „Ferienlager der
Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen“ ist eingegangen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Entscheidung über die Annahme von Spenden,
Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die
Gemeindevertretung.
Für bestimmte Beträge
kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den
Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.
In § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde
Mönchhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme
von Spenden entscheidet.
Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss
gebildet hat, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden
ab 100,01 €.
Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der
Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden
gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu
übersenden.
Im Produktkonto12600.4144900 sind in
Zuweisungen und Zuschüssen voraussichtlich 5.000 Euro für den Verwendungszweck
Ferienlager und Blaulichtwochenende geplant. Hier ist die Notiz (Verein und
Spenden) angefügt.
Finanzierung:
Es entstehen keine Kosten.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung: