Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Mönchhagen über die Annahme einer Spende gemäß § 44 Kommunalverfassung M-V
Vorlage
VOA/1679/2023/GMÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt gem. § 44 der Kommunalverfassung M-V die Spende des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen in Höhe von 3.000,00 €, eingegangen am 26.06.2023, für das Ferienlager der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen der Gemeinde Mönchhagen anzunehmen.

 

 


Sachverhalt:

In der Haushaltsberatung und in der Sitzung der Gemeindevertretung vom 30.01.2023 wurde entschieden das Ferienlager und das Blaulichtwochenende nicht aus dem Haushalt der Gemeinde zu finanzieren. Der Förderverein der Feuerwehr wird dies durch Spenden in einer Gesamthöhe von voraussichtlich 5.000 € übernehmen. Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen aus Mönchhagen spendet der Gemeinde Mönchhagen 3.000,00 €. Die Spende für den Verwendungszweck „Ferienlager der Jugendfeuerwehr der Freiwilligen Feuerwehr Mönchhagen“ ist eingegangen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Entscheidung über die Annahme von Spenden, Schenkungen und Sponsoren- Leistungen trifft grundsätzlich die Gemeindevertretung.

Für bestimmte Beträge kann die Entscheidung durch Festlegung in der Hauptsatzung auf den Hauptausschuss oder auf den Bürgermeister delegiert werden.

In § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Mönchhagen ist festgelegt, dass bis 100 € der Bürgermeister über die Annahme von Spenden entscheidet.

Da die Gemeinde Mönchhagen keinen Hauptausschuss gebildet hat, entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden ab 100,01 €.

 

Die Spender bzw. Sponsoren sind einschließlich der Höhe der Zuwendung und dem Verwendungszweck (soweit die Zuwendung zweckgebunden gewährt wurde) in einem jährlich zu erstellendem Bericht festzuhalten, der der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und der Rechtsaufsichtsbehörde zu übersenden.

 

Im Produktkonto12600.4144900 sind in Zuweisungen und Zuschüssen voraussichtlich 5.000 Euro für den Verwendungszweck Ferienlager und Blaulichtwochenende geplant. Hier ist die Notiz (Verein und Spenden) angefügt.

 


Finanzierung:

Es entstehen keine Kosten.

 


Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:  

davon anwesend:

Zustimmung:

Ablehnung:

Enthaltung: