Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt dem
vorliegenden Medienbildungskonzept (MBK) sowie dem vorliegenden
Medienentwicklungsplan (MEP) mit Stand vom 20.06.2023 für die Grundschule
Blankenhagen ohne Änderungen/Ergänzungen zu.
Der Bürgermeister wird ermächtigt, den
Fördermittelantrag inkl. der weiteren Antragsdokumente (Formblätter,
Bestätigung Support, … usw.) zu unterzeichnen.
Die Fördermittel in Höhe von max. 93.368,00€
sollen vollständig ausgeschöpft werden.
Bei positiver Bescheidung wird das
Vergabeverfahren sowie die Umsetzung des MEP auf den Weg gebracht.
Die zusätzlich erforderlichen finanziellen
Mittel in Höhe von 71.732,00€ sind im Haushalt 2023 eingestellt. Weitere
finanzielle Mittel werden – vorbehaltlich der Verabschiedung der entsprechenden
Haushalte – in den Haushalt 2024 und in den Folgejahren eingestellt, um die
Umsetzung der angedachten Maßnahmen laut MEP vornehmen zu können (Erhöhung der
laufenden Kosten, der Investitionskosten und auch der Abschreibungen).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit dem „DigitalPakt Schule 2019-2024“ wollen
Bund und Länder die infrastrukturellen Voraussetzungen der Schulen verbessern.
Hierbei handelt es sich um ein breit angelegtes Förderprogramm des Bundes,
welches den Ländern Fördermittel für die digitale Infrastruktur der Schulen zur
Verfügung stellen soll.
Hintergrund ist u.a. die Umsetzung der 2016
beschlossenen Strategie der Kultusministerkonferenz (KMK) „Bildung in der
digitalen Welt“. Das Ziel ist hierbei, dass jedes Kind, das im Sommer 2018
eingeschult wurde oder in den Sekundarbereich I eingetreten ist, während seiner
Schullaufbahn eine umfassende Medienkompetenzbildung erhalten soll. Die
finanziellen Mittel aus dem DigitalPakt sollen dabei unterstützen, dass alle
Schüler/innen, wenn es pädagogisch sinnvoll ist, eine digitale Lernumgebung
nutzen können. Zentral aber für den Erfolg digitaler Bildung bleibt die
Pädagogik. Diese steht vor der Technik.
Dieses drückt sich konkret darin aus, dass mit
der Umsetzung des „DigitalPakt Schule 2019-2024“ Schulträger und Schule
gemeinsam aufgerufen sind, die Ausstattung der Schulen nicht allein am
finanziellen Spielraum auszurichten, sondern auf der Grundlage eines
Medienbildungskonzeptes (MBK) der Schule. Das Vorliegen dieses MBKs ist
zwingende Voraussetzung für die Beantragung der Fördermittel.
Eine Förderung des Ausbaus der IT-Infrastruktur
der Schulen aus Bundesmitteln erfolgt ausschließlich auf Antrag des jeweiligen
Schulträgers. Dazu hat der Schulträger einen Medienentwicklungsplan (MEP)
einzureichen, dessen verbindlicher Bestandteil das o.g. Medienbildungskonzept
(MBK) der jeweiligen Schule ist.
Da ohne das Vorliegen eines MBKs und eines MEPs
die Beantragung von Fördermitteln aus dem DigitalPakt Schule nicht möglich ist,
wurden diese in den vergangenen Monaten erarbeitet und liegen nunmehr zur
Beschlussfassung vor.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Förderprogramm „DigitalPakt Schule“ läuft
in dem Zeitraum von 2019 – 2024. Um alle Schulen zu erreichen, jährlich ein
etwa gleichmäßiges Antragsvolumen zu generieren und die medienpädagogische
Beratung bei der Erstellung der MBKs sowie die Fortbildung aller Lehrkräfte
unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten der Multiplikatoren und
Regionalbeauftragten sicherzustellen, wurde in einer entsprechenden Roll-Out-Planung
die Förderreihe der Schulen gemeinsam abgestimmt.
Insgesamt steht für die Grundschule
Blankenhagen eine Fördermittelsumme in Höhe von maximal 93.368,00€ zur
Verfügung. Diese setzt sich entsprechend der Richtlinie zur Förderung der
Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (DigitalPakt FöRL M-V)
aus einem Sockelbetrag in Höhe von 40.000,00€ zusammen, den alle Grundschulen
erhalten. Hinzu kommt ein Schülersatz in Höhe von insgesamt 44.880,00€ (340,00€
x 132 Schüler/innen (Grundlage: Schülerzahl aus dem Schuljahr 2017/18)). Dieses
ergibt eine Gesamtsumme in Höhe von 84.880,00€ aus Bundesmitteln. Ebenfalls
kommt eine Zuwendung durch das Land in Höhe von 8.488,00€ hinzu (10% der
Bundesmittel). Somit ergibt sich eine Gesamtsumme in Höhe von 93.368,00€.
Das Medienbildungskonzept (MBK) der Grundschule
Blankenhagen (siehe Anlage 1) stellt die pädagogischen Anforderungen der Schule
dar. So wird insbesondere auf die Schul- und Unterrichtsentwicklung, die
IT-Ausstattung sowie Ausstattungsbedarf, aber auch auf das Fortbildungskonzept
sowie die Zeitplanung/Meilensteine eingegangen.
Die Schulkonferenz der Grundschule Blankenhagen
hat dem vorliegenden MBK bereits zugestimmt.
Der Medienentwicklungsplan (MEP) für die
Grundschule Blankenhagen (siehe Anlage 2) beschreibt neben dem Bezug zum MBK /
dem pädagogischen Rahmen vorrangig das technische Konzept, den Betrieb &
Service, die Fortbildung sowie die Finanzierung inkl. Umsetzungsplan.
Der MEP ist als Prozess zu verstehen, der nicht
mit der Erstellung endet, sondern dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige
Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss.
Im Rahmen der Fördermittel des DigitalPakts
Schule werden in erster Linie die erforderlichen baulichen Maßnahmen zur
Herstellung der erforderlichen LAN- und WLAN-Zugänge sowie einer
funktionierenden digitalen Vernetzung zwischen den drei Schulgebäuden
finanziert.
Des Weiteren ist hierzu die Anschaffung von
Access Points, WLAN-Controller, PoE-Switch, Sicherheitsgateway, Patchkabel
sowie ein NAS-System erforderlich.
Zudem sollen zunächst 5 interaktive Tafeln
angeschafft werden.
Ebenfalls sollen zwei weitere Klassensätze
mobiler Endgeräte inkl. zwei Ladewagen angeschafft werden. So besteht die
Möglichkeit, dass in jedem der drei Schulgebäude jeweils ein Klassensatz
mobiler Endgeräte zur Verfügung steht und diese nicht zwischen den Gebäuden
hin- und hergefahren werden müssen. Ein Klassensatz mobiler Endgeräte ist an
der Grundschule Blankenhagen bereits vorhanden.
Für die Anschaffung weiterer interaktiven Tafeln
sowie weiterer technischer Ausstattung (zusätzliche mobile Endgeräte,
Dokumentenkameras, ... usw.) ist dann die Bereitstellung finanzieller Mittel im
Haushalt 2024 und ggf. Folgejahre erforderlich.
Entsprechend der Grobkostenschätzung belaufen
sich die Gesamtkosten für die o.g. Maßnahmen insgesamt auf 165.100,00€.
Abzüglich der Fördermittel i.H.v. 93.368,00€ verbleiben Kosten i.H.v.
71.732,00€. Diese sind im Haushalt 2023 der Gemeinde eingestellt (Produktkonto
21100-7857100: finanzielle Mittel für mobile Endgeräte, Ladewagen,
Installation/Einrichtung, Planungsleistungen, … usw.).
Die Gemeindevertretung Blankenhagen muss nun entscheiden, ob die Zustimmung zum vorliegenden MBK und MEP erteilt wird und die Beantragung der Fördermittel erfolgen kann.
Finanzierung:
Die Umsetzung des MEP ist für die Gemeinde mit
Mehrkosten verbunden. Die Investitionen werden bei Genehmigung des
Fördermittelantrages aus Fördermitteln (93.368,00€) und Eigenmitteln
(71.732,00€) finanziert.
Dennoch erhöhen sich auch die laufenden Kosten
(Wartung, Support, Strom, … usw.) sowie die Investitionskosten für weitere
Investitionen durch technische Neuerungen in den Folgejahren.
Weitere Folgekosten in Form von Abschreibungen
werden den Ergebnishaushalt belasten (siehe MEP).