Betreff
Beschluss der Gemeindevertretung Rövershagen über die Jahresrechnung 2020
Vorlage
VFA/2622/2023/GRÖ
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

 

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.06.2023 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rövershagen zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 35.330.898,42 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.487.131,60 € fest.

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen entlastet die Bürgermeisterin vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2020.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

§ 60 Kommunalverfassung M-V - Jahresabschluss

(1) Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Er hat das Vermögen, das Eigenkapital, die Sonderposten, die Rückstellungen, die Verbindlichkeiten, die Rechnungsabgrenzungsposten, die Erträge und Aufwendungen sowie die Einzahlungen und Auszahlungen vollständig zu enthalten, soweit durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes nichts anderes bestimmt ist. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

(2) Der Jahresabschluss besteht aus:

1.    der Ergebnisrechnung,

2.    der Finanzrechnung,

3.    der Übersicht über die Teilrechnungen,

4.    der Bilanz,

5.    dem Anhang.

(3) Dem Jahresabschluss sind als Anlagen beizufügen:

1.    die Anlagenübersicht,

2.    die Forderungsübersicht,

3.    die Verbindlichkeitenübersicht,

4.    eine Übersicht über die über das Ende des Haushaltsjahres hinaus geltenden Haushaltsermächtigungen.

(4) Der Jahresabschluss ist innerhalb von fünf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen.

(5) Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Haushaltsjahres. Sie entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Bürgermeisters. Verweigert die Gemeindevertretung die Entlastung oder spricht sie diese mit Einschränkungen aus, so hat sie dafür die Gründe anzugeben.

(6) Die Beschlüsse über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung sind der Rechtsaufsichtsbehörde unverzüglich mitzuteilen. Die Beschlüsse nach Satz 1, der Jahresabschluss sowie der abschließende Prüfungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses und des Rechnungsprüfungsamtes, soweit ein solches eingerichtet ist, oder des Rechnungsprüfers, soweit ein solcher bestellt ist, sind nach dem für Satzungen geltenden Verfahren öffentlich bekannt zu machen.

(7) Ergibt sich nach Feststellung des Jahresabschlusses oder der Eröffnungsbilanz, dass dieser oder diese wesentliche Fehler enthält, so sind diese im letzten noch nicht festgestellten Jahresabschluss zu berichtigen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Verwaltung hat den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Rövershagen erarbeitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird in seiner Sitzung am 28.06.2023 die Jahresrechnung prüfen und evtl. die Prüfung in gleicher Sitzung abschließen.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss kann in seiner Sitzung am 26.06.2023 die Jahresrechnung sichten und eine Empfehlung nur mit dem Hinweis aussprechen, dass der Rechnungsprüfungsausschuss die Prüfung am 28.06.2023 durchführt und abschließt.


Stellungnahme des Haupt- und Finanzausschusses vom 26.06.2023:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat seine Sitzung am 26.06.2023 folgende Empfehlungen unter dem Vorbehalt der Prüfung der Jahresrechnung durch den Rechnungsprüfungsausschuss gegeben:

Beschluss 1: 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Enthaltungen

Beschluss2: keine Empfehlung, da Frau Dr. Verena Schöne und Frau Kendra Schöne sich für befangen erklärt haben und die anderen Mitglieder keine Empfehlung abgegeben haben   

 

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 28.06.2023 die Jahresrechnung 2020 der Gemeinde Rövershagen geprüft.

 

Im Ergebnis der Prüfung stellt der Rechnungsprüfungsausschuss fest, dass der Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Rövershagen keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen gibt.

 

Der Gemeindevertretung Röverhagen werden mit 4 Ja-Stimmen folgende Beschlussfassungen vorgeschlagen:

 

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 28.06.2023 geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Rövershagen zum 31.12.2020 mit einer Bilanzsumme von 35.330.898,42 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 1.487.131,60 € fest.

Der Jahresüberschuss wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen entlastet die Bürgermeisterin vorbehaltlos für das Haushaltsjahr 2020.