Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt in Folge der
Änderung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“
den aktuell vorliegenden Entwurf für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rövershagen zu billigen und zur Auslegung zu bestimmen.
1. |
Mit dem Beschluss zum neuen Entwurf soll eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden. |
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2. |
Zur erneuten
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie
nach § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten
Teilen zu bitten. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange wird mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß verbunden. |
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3. |
Dieser Beschluss und die Mitteilung über die erneute Auslegung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen. |
Gesetzliche Anzahl der Vertreter:
davon anwesend:
Zustimmung:
Ablehnung:
Enthaltung:
Sachverhalt:
Mit Beschlussvorlage
VBE/2620/2023/GRÖ haben Sie den abschließenden Beschluss der 7. Änderung des
Flächennutzungsplanes (FNP) aufgehoben, da die Abwägung zum parallel
durchgeführten Verfahrens zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“
zu einer Änderung des Entwurfs des B-Planes geführt hat, der durch die
bestehende zur Genehmigung eingereichten
7. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht „aufgefangen“ wird.
Da B-Pläne aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt werden, ist durch die Änderung des
B-Planes auch der FNP
als Grundlage zu ändern.
Im Zuge der Abwägung
wurden die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für Karl´s Erlebnisdorf
überdacht, da die Umnutzung der Grün- und Maßnahmenfläche in ein Sondergebiet
nicht mehr Gegenstand des Verfahrens ist. Daher wird nun die Ergänzung von
Sondergebietsflächen in das Änderungsverfahren aufgenommen. Dabei werden die
bereits versiegelten Flächen der vorhandenen Stellplätze in Anspruch genommen.
Die zukünftige Entwicklung ist in Richtung Bundesstraße ausgerichtet. Die
Grundstücke der Anwohner werden durch die zusätzlichen Sondergebiete nicht
tangiert. Um den Verlust der Stellplatzfläche auszugleichen, wird die
Möglichkeit zur Anlage einer Parkpalette in Verbindung mit der Erzeugung erneuerbarer
Energie eröffnet.
Das neue Sondergebiet SO 4 sollen z. B. eine Schauproduktion, Versandhandel und Fremdenbeherbergung beinhalten. Das neue Sondergebiet SO 5 setzt eine Parkpalette fest
Durch die Verwaltung
wurde deshalb der Genehmigungsantrag zurückgezogen, Ihnen der abschließende
Beschluss zu diesem Entwurf zur Aufhebung und mit dieser Beschlussvorlage der
überarbeitete Entwurf der 7. Änderung des FNP zur Bestätigung und Auslegung
vorgelegt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Soll die 4. Änderung des B-Planes Nr. 6
Rechtskraft erlangen können, ist auch der FNP der Änderung zu unterziehen. Die
Verwaltung empfiehlt deshalb den Entwurf der Änderung zu bestätigen und zur
Auslegung zu bestimmen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
wird auf die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange
reduziert.
Stellungnahme des Bauausschusses:
Der Bauausschuss empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den im Beschlussvorschlag formulierten
Entwurfs und Auslegungsbeschluss zu fassen.
Stellungnahme des Hauptausschusses:
In die Beschlussvorlage für die
Gemeindevertretung ist die Begründung zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses (kursiv dargestellt) auch in die
vorliegende Beschlussvorlage zur Begründung der Neufassung des Entwurfs- und
Auslegungsbeschlusses sowie die Stellungnahme des Bauausschusses einzuarbeiten
Der Bauausschuss empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen, 0
Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den
im Beschlussvorschlag formulierten Entwurfs und Auslegungsbeschluss zu fassen.