Betreff
Erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der Gemeinde Rövershagen zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen
Vorlage
VBE/2621/2023/GRÖ
Aktenzeichen
Neu abschlBeschl 7.ÄFNP
Art
BV Gemeinden

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rövershagen beschließt in Folge der Änderung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“ den aktuell vorliegenden Entwurf für die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen zu billigen und zur Auslegung zu bestimmen.

 

1.

Mit dem Beschluss zum neuen Entwurf soll eine erneute verkürzte Beteiligung der Öffentlichkeit per Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchgeführt werden.

 

2.

Zur erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind sie nach § 4a Abs. 3 BauGB um Stellungnahme zu den geänderten oder ergänzten Teilen zu bitten. Die erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird mit der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß verbunden.

 

3.

Dieser Beschluss und die Mitteilung über die erneute Auslegung des Entwurfs gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:           

davon anwesend:                                          

Zustimmung:                                                   

Ablehnung:                                                      

Enthaltung:

 

 


Sachverhalt:

Mit Beschlussvorlage VBE/2620/2023/GRÖ haben Sie den abschließenden Beschluss der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) aufgehoben, da die Abwägung zum parallel durchgeführten Verfahrens zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 6 „Karl´s Erlebnisdorf“ zu einer Änderung des Entwurfs des B-Planes geführt hat, der durch die bestehende zur  Genehmigung eingereichten 7. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht „aufgefangen“ wird.

Da B-Pläne aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden, ist durch die Änderung des

B-Planes auch der FNP als Grundlage zu ändern.

 

Im Zuge der Abwägung wurden die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten für Karl´s Erlebnisdorf überdacht, da die Umnutzung der Grün- und Maßnahmenfläche in ein Sondergebiet nicht mehr Gegenstand des Verfahrens ist. Daher wird nun die Ergänzung von Sondergebietsflächen in das Änderungsverfahren aufgenommen. Dabei werden die bereits versiegelten Flächen der vorhandenen Stellplätze in Anspruch genommen. Die zukünftige Entwicklung ist in Richtung Bundesstraße ausgerichtet. Die Grundstücke der Anwohner werden durch die zusätzlichen Sondergebiete nicht tangiert. Um den Verlust der Stellplatzfläche auszugleichen, wird die Möglichkeit zur Anlage einer Parkpalette in Verbindung mit der Erzeugung erneuerbarer Energie eröffnet.

 

Das neue Sondergebiet SO 4 sollen z. B. eine Schauproduktion, Versandhandel und Fremdenbeherbergung beinhalten. Das neue Sondergebiet SO 5 setzt eine Parkpalette fest

 

Durch die Verwaltung wurde deshalb der Genehmigungsantrag zurückgezogen, Ihnen der abschließende Beschluss zu diesem Entwurf zur Aufhebung und mit dieser Beschlussvorlage der überarbeitete Entwurf der 7. Änderung des FNP zur Bestätigung und Auslegung vorgelegt.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Soll die 4. Änderung des B-Planes Nr. 6 Rechtskraft erlangen können, ist auch der FNP der Änderung zu unterziehen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb den Entwurf der Änderung zu bestätigen und zur Auslegung zu bestimmen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wird auf die von der Änderung betroffenen Träger öffentlicher Belange reduziert.

 


Stellungnahme des Bauausschusses:

Der Bauausschuss empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0 Stimmenthaltungen den im Beschlussvorschlag formulierten Entwurfs und Auslegungsbeschluss zu fassen.

 

Stellungnahme des Hauptausschusses:

In die Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung ist die Begründung zur Aufhebung des Satzungsbeschlusses (kursiv dargestellt) auch in die vorliegende Beschlussvorlage zur Begründung der Neufassung des Entwurfs- und Auslegungsbeschlusses sowie die Stellungnahme des Bauausschusses einzuarbeiten

 

Der Bauausschuss empfiehlt mit 4 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen und 0  Stimmenthaltungen den im Beschlussvorschlag formulierten Entwurfs und Auslegungsbeschluss zu fassen.